Auszug Wohnugsübergabe

Beim Auszug der sogenannten Wohnungsübergabe begehen Mieter und Vermieter die im Mietvertrag gemieteten Mietobjekte. Im Übergabeprotokoll wird die Vollständigkeit und der Zustand der Mietobjekte festgehalten. Etwaige Schäden bei der Wohnungsübergabe werden repariert oder ersetzt. Vor dem Auszug und der Wohnungsübergabe sollte geklärt werden ob die Mietwohnung laut Mietvertrag, besenrein, neu gemalert oder renoviert übergeben werden muß. Der Auszug und die Wohnungsübergabe kann mit den Nachmietern besprochen werden und auch schon vor dem Ende des Mietvertrages erfolgen.

 

Forum  Auszug

Seite 1 von 1
HEYMO 
heymo
vom 06.03.2010 19:47, 20 Visits
Diesen Beitrag merken Merken
alle Beiträge
weiterempfehlen empfehlen
Druckansicht drucken

Beitrag nachträglich Mängel an Mietsache angegeben --

Hallo alle miteinander,

ich habe folgendes Problem. Meine Freundin ist nach einem halben Jahr aus einer Wohnung ausgezogen, die bei Übergabe laut der Vermieterin in einem dreckigen Zustand war. Insgesamt hatte meine Freundin 2 Zeugen mit dabei, die das Gegenteil beweisen können (die Wohnung war tiptop sauber und wurde in einem wesentlich besseren Zustand hnterlassen als es bei Einzug der Fall war). Die Vermieterin selber war alleine. Leider wurde kein Übergabeprotokoll angefertigt.
Nach 3 Monaten wurde die Kaution von 300 € nur anteilig mit 250 € zurück erstattet. Die Vermieterin stellte ihr im Nachhinein eine Reinigung von 15 € sowie den Kauf und die Installation von Duscharmaturen in Höhe von 35 € in Rechnung. Die Dusche war bereits bei Einzug in einem nicht tadellosen Zustand, was auch bemängelt, aber leider nicht schriftlich fixiert wurde. Einer der Zeugen des Auszugs war aber auch beim Einzug anwesend und kann die Mängel bestätigen. Da die Wohnung nur als Überbrückung gedient hat, wurde dieser Tatsache leider keine allzu große Bedeutung zugemessen.

- Kann die Vermieterin im Nachhinein solche Forderungen stellen, obwohl dies bei Auszug nicht dokumentiert wurde?
- Die Duscharmaturen gehören doch zum Mietinventar und obliegen deswegen der Instandsetzung der Vermieterin,oder?

Die Alte hat schon mit Anwalt gedroht, wenn wir weiterhin auf das Geld bestehen, was natürlich der größte Schwachsinn ist. Wr wollen auf jeden Fall dagegen angehen.

Wie ist Eurer Meinung nach hier die Rechtslage?

Vielen Dank für Eure Hilfe!


 
Antwort verfassen antwort verfassen
 
Antworten sortieren nach Datum   Sortieren nach Datum ASC Sortieren nach Datum DESC
FURINO 
Furino  
vom 07.03.2010 08:56
Antworten Antworten
 
  Die mangelhafte Reinigung und die schadhaften Duscharmaturen hätten bereits bei der Übergabe von der Vermieterin bemerkt und Ihnen eine Frist zur Beseitigung gestellt werden müssen. Da es sich hierbei um keine verdeckten Mängel(das ist wesentlich) handelt, soll sie ihren Anwalt gehen und sich eines Besseren belehren lassen.
 
 
heymo     Antwort vom 07.03.2010 13:30
:  Super, dann habe ich jetzt die Gewissheit.
Vielen Dank!
Werde jetzt dementsprechend ein Schreiben aufsetzen. Bin gespannt, ob sie sichdann wieder etwas neues einfallen lässt . Aber ich weiß jetzt, dass das Recht auf meiner Seite ist.
 
 
weiterempfehlen  empfehlen
Antwort verfassen antwort verfassen
Druckansicht drucken  
powered by Cynobia GmbH
Hilfe