Zum Inhalt springen

Nebenkosten von der Steuer absetzen – Haushaltsnahe Dienstleistung

Haushaltsnahe Dienstleistungen dürfen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und senken die Steuerlast. Davon profitieren auch Sie als Mieter: Denn Teile der jährlichen Nebenkostenabrechnung vom Vermieter fallen in diesen Bereich.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen liegen vor, wenn Firmen beauftragt werden, um Arbeiten am Haus oder in der Wohnung zu erledigen. Grundsätzlich könnten diese Arbeiten auch von den Haushaltsangehörigen selbst übernommen werden.

Viele dieser Aufgaben übernimmt der Vermieter und legt die Kosten dafür als umlagefähige Nebenkosten auf die Mieter um. Aus diesem Grund können Mieter die haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung angeben und somit von der Steuer absetzen.

Welche Nebenkosten können Mieter in der Steuererklärung absetzen?

Neben den anteiligen Kosten für Heizung, Wasser, Kabelanschluss und Steuern enthält die Betriebskostenabrechnung in der Regel weitere Posten, zum Beispiel Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung des Gebäudes oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Klassische Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen sind

  • Wohnungsreinigung, Fensterputzen oder Treppenhausreinigung
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Allgemeine Hausmeistertätigkeiten
  • Zählerablesung

Zu den Handwerkerleistungen in der Nebenkostenabrechnung, die Sie ebenfalls in der Einkommenssteuererklärung angeben können, zählen u.a.

  • Schornsteinfegergebühren
  • Aufzugs- und Heizungswartung
  • Dachrinnenreinigung
  • Zähleraustausch

Sicher sind nicht in allen Betriebskostenabrechnungen sämtliche Punkte zu finden, einige der aufgeführten Leistungen enthält jedoch jede Abrechnung – und die können Sie angeben, um Ihre Steuerlast zu senken.

Nicht absetzbare Nebenkosten

Im Folgenden sind der Vollständigkeit halber die Nebenkosten aufgelistet, die nicht von der Steuer absetzbar sind:

Wie können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden?

Absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen werden in der Steuererklärung mit angegeben und zwar für den laufenden Steuerzeitraum.

Für die Berücksichtigung bei der Steuererklärung gelten Obergrenzen:

  • 20% der gesamten Arbeitskosten bis zu maximal 510 Euro für geringfügig Beschäftigte
  • 20% der gesamten Arbeitskosten bis zu maximal 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • 20% der gesamten Arbeitskosten sowie Fahrtkosten bis zu maximal 1.200 Euro für Handwerkerleistungen

Zahlungsweg muss nachweisbar sein

Damit das Finanzamt die steuermindernden Ausgaben anerkennt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon: Die Ausgabe darf nicht bar bezahlt werden, der Zahlungsweg muss eindeutig nachweisbar sein (§ 35a Abs. 2 Satz 5 EStG). Um die Steuerermäßigung zu erhalten, muss außerdem eine ordentliche Rechnung vorliegen.

Im Falle der Nebenkosten ist dies die Nebenkostenabrechnung selbst. Dort müssen die Ausgaben im Einzelnen aufgeführt werden, die Arbeitskosten sind gesondert nachzuweisen.

Viele Betriebskostenabrechnungen enthalten diese Angaben nicht, allerdings gibt es ein Urteil des Landgerichtes Berlin aus dem Jahr 2017 (Aktenzeichen 18 S 339/16), das den Vermieter dazu verpflichtet, die Betriebskosten so aufzuführen, dass sich haushaltsnahe Dienstleistungen ermitteln lassen.

Tipp: Absetzbar für Mieter sind nicht nur die Ausgaben in der Nebenkostenabrechnung. Auch dann, wenn Sie einen Handwerker selbst beauftragt haben, ein Umzugsunternehmen beauftragen oder eine Putzfrau beschäftigen, können die Kosten dafür in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben

In der Steuererklärung werden die Nebenkosten seit 2019 in der eigens dafür vorgesehenen Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen eingetragen. Bis 2019 wurde die Eintragung im Mantelbogen vorgenommen. Wird für die Steuererklärung ein Online-Programm genutzt, z.B. Elster, werden die Nebenkosten oft mit abgefragt, damit nichts vergessen wird.

Steuererklärung bereits abgegeben – So erhalten Sie dennoch den Steuervorteil

Die Betriebskostenabrechnung aus dem Vorjahr kommt oft erst sehr spät, für die Erstellung hat der Vermieter zwölf Monate Zeit ab Ende des Abrechnungszeitraums. Die Steuererklärung ist dann meistens längst abgegeben. Hier haben Mieter verschiedene Möglichkeiten, doch noch den Steuervorteil zu nutzen:

  • Ist der Steuerbescheid noch nicht eingetroffen, kann eine berichtigte Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Kommt der Steuerbescheid innerhalb von 4 Wochen vor der Betriebskostenabrechnung, können Sie Einspruch einlegen
  • Geben Sie in der aktuellen Steuererklärung die Betriebskosten des Vorjahres an. In der Regel akzeptieren die Finanzämter dies und behandeln die Angabe wie eine Schätzung. Hintergrund dieser Regelung: Die Kosten ähneln sich von Jahr zu Jahr.

Achtung – Doppelangabe verboten!

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen dürfen nur einmal angesetzt werden. Haben Sie in Ihrer Steuererklärung die Ausgaben bereits als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angegeben, dürfen Sie diese nicht noch einmal unter haushaltsnahen Dienstleistungen angeben.

Häufige Fragen zum Thema

Kann man Nebenkosten von der Steuer absetzen?

Ja, Nebenkosten bzw. Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar. Dies beinhaltet bspw. auch Kosten für Wohnungsreinigung, Fensterputzen, Gartenpflege, Winterdienst oder Schornsteinfegergebühren.

Wo wird die Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung abgesetzt?

Die Eintragung wird nicht mehr im Mantelbogen vorgenommen. Seit 2019 gibt es die Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen, die eigens für die Nebenkosten eingeführt wurde.

Welche Nebenkosten sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen liegen vor, wenn ein Unternehmen beauftragt wird Arbeiten an Haus oder Wohnung durchzuführen. Dies betrifft bspw. Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen genauso wie Gartenpflege, Winterdienst oder Dachrinnenreinigung.