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ppplll
29. April 2025 um 15:21 Hat eine Antwort im Thema Erhebliche Mehrbelastung durch differenzierte Hebesätze? verfasst.Beitragok, danke. Die vertragliche fixierte Umlage ist der 1/3-Ansatz und der gewerbliche Mieter wir sich vermutlich mit Händen und Füßen gegen eine Änderung zu seinen Ungunsten wehren - außer der vertragliche Ansatz wäre rechtlich nicht mehr valide. -
Fruggel
29. April 2025 um 15:11 Hat eine Antwort im Thema Erhebliche Mehrbelastung durch differenzierte Hebesätze? verfasst.BeitragJetzt ist es klarer geworden. Das war im Eingangsbeitrag etwas verwirrend dargestellt.
In diesem Fall kann man nur eine eigene Schätzung anstellen, wie viel die Differenz ausmacht. So kann man einen sog. Vorwegabzug machen, den man dem Gewerbemieter… -
ppplll
29. April 2025 um 13:31 Hat eine Antwort im Thema Erhebliche Mehrbelastung durch differenzierte Hebesätze? verfasst.BeitragIm Grundsteuerbescheid steht nur
"Grundsteuer B (Messbetrag in Euro)
Hebesatz für Nicht-Wohnimmobilie: gemischt genutztes Grundstück"
mit dem Hebesatz von 900%. Ein Differenzierung nach Gewerbe- und Wohnanteil findet nicht statt. Daher meine Frage, ob das… -
Fruggel
29. April 2025 um 10:28 Hat eine Antwort im Thema Erhebliche Mehrbelastung durch differenzierte Hebesätze? verfasst.BeitragOkay, dann anders herum. Die unterschiedlichen Hebesätze müssen sich doch sicherlich aus dem Grundsteuerbescheid ergeben. Das wird da vermutlich aufgeschlüsselt stehen. Denn sonst wüsste man ja nicht, dass es unterschiedliche sind. Was steht denn auf… -
ppplll
29. April 2025 um 08:48 Hat eine Antwort im Thema Erhebliche Mehrbelastung durch differenzierte Hebesätze? verfasst.BeitragIm Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages sind nur die beiden Steuerschuldner sowie die Berechnung des Steuermessbetrages (Grundsteuerwert, Steuermesszahl, Steuermessbetrag) ausgewiesen. Keine Differenzierung nach Nutzung.
Der… -
Fruggel
28. April 2025 um 21:47 Hat eine Antwort im Thema Erhebliche Mehrbelastung durch differenzierte Hebesätze? verfasst.BeitragAus dem Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt zuvor ermittelt hat.
Aus dem Grundsteuerbescheid sieht man aber doch die unterschiedlichen Hebesätze, mit denen sich der Betrag errechnet. So kann man es aufteilen. -
ppplll
28. April 2025 um 21:24 Hat eine Antwort im Thema Erhebliche Mehrbelastung durch differenzierte Hebesätze? verfasst.BeitragIm Grundsteuerbescheid der Stadt ist aber kein Gewerbeanteil ausgewiesen. Woher sollte die Stadt den Anteil kennen? -
Fruggel
28. April 2025 um 20:46 Hat eine Antwort im Thema Erhebliche Mehrbelastung durch differenzierte Hebesätze? verfasst.BeitragEs ist zutreffend, dass der Gewerbemieter mehr belastet werden muss, wenn der Unterschied des Hebesatzes so groß ist im Vergleich zu den Wohnungen. Die Aufteilung richtet sich dann nach der Aufteilung im Grundsteuerbescheid. -
Anami
28. April 2025 um 14:44 Hat eine Antwort im Thema Unzuverlässiger Hausmeister - Grund für Mietminderung? verfasst.BeitragDanke. Ist ein schwacher Trost. Ist nicht so leicht, die Mieter zusammenzuschließen. Das sind oft sehr alte Leute über 90, die keinen Ärger wollen. Die beschweren sich lieber über den Hausmeister bei ihren Nachbarn. -
ppplll
28. April 2025 um 09:38 Hat das Thema Erhebliche Mehrbelastung durch differenzierte Hebesätze? gestartet.ThemaHi,
die Stadt Bonn hat für 2025 differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nicht-Wohn-Grundstücke festgelegt. Das Verhältnis beträgt 900/657 = 1,37, d.h. Mieter in gemischtgenutzten Wohnungen zahlen 37% mehr als Mieter in reinen Wohnimmobilien. Ein…
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