Anspruch auf Nebenkostenerstattung

  • Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und weiß daher leider nicht, ob meine Frage in der Art schon einmal gestellt wurde, beziehungsweise ob dies das richtige Forum dafür ist. Bitte verzeihen Sie mir "dumme Anfängerfehler" :)

    Wir haben für unsere Wohnung (80qm, 2 Personen) einen Vertrag mit fixen Nebenkosten in Höhe von 250€ unterschrieben (der Vermieterin ist es nicht möglich ihre Betriebskosten von unseren zu unterscheiden). Sie hat sich im Vertrag allerdings über die Klausel abgesichert, dass sie im Fall von stark steigenden Preisen für Strom, Wasser, Heizöl die Nebenkosten erhöhen darf.

    Nun sind diese Preise aber in letzter Zeit stark gesunken und unsere Vermieterin freut sich natürlich über höhere Einnahmen, da die 250€ Nebenkosten nie erreicht werden. Haben wir aufgrund der obigen Klausel eventuell irgendeinen Anspruch auf Erstattung der Nebenkosten? Sonst wäre das sehr ärgerlich, wenn die Vermieterin im Fall von steigenden Preisen eine Sicherheit hat und sich im Fall von sinkenden Preisen für Strom etc. freuen kann, da sie dadurch "Geld verdient" :mad:

    Ich hoffe, ich habe unser Problem ausreichend anschaulich geschildert und hoffe, dass mir hier jemand mit einer Antwort weiterhelfen kann.

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
    Matthias

  • Hallo,

    ich verweise auf § 560 (3) BGB. Hier sind die Betriebskosten herabzusetzen, sofern die Kosten sich reduzieren.

    Im Übrigen halte ich den Betrag von 250,00 EUR für 80m² auch schon generell für zu hoch. Das wären 3,13 €/m². Der Schnitt liegt in der Regel eigentlich bei 2,50 €/m².

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn man einen Vertrag mit einer solchen Betriebskostenberechnung vereinbart, dann muss man damit leben, auch wenn die Vermieterin scheinbar Reibach macht. Ihr habt demnach keinen eigenen Stromzähler und die Heizkosten werden auch nicht nach Wohnungsgröße berechnet? Wenn das zutrifft, dann wohnt ihr in einer Einliegerwohnung mit der Vermieterin unter einem Dach. Ihr habt mein Mitleid, weil ihr aus dieser Geschichte nur mit einem Umzug raus kommt.

  • Vielen Dank für die Antworten. Ich befürchte auch fast, dass wir hier keine Kosten mehr zurückbekommen können, es sei denn es würde tatsächlich über den oben genannten §560 (3) BGB funktionieren?
    Leider bin ich in juristischen Dingen sehr wenig bewandert. Leipziger82: Denken Sie, wir würden hier, falls sich unsere Vermieterin nicht auf eine einvernehmliche Lösung einlässt, auf juristischem Weg an unser Ziel kommen? Können Sie dies grob abschätzen?

    Es ist korrekt, dass wir keinen eigenen Stromzähler haben; auch die Heizkosten laufen pauschal. Da unsere liebe Vermieterin sich auch sonst wie "die Axt im Walde" aufführt (nutzt unsere Mülltonnen, falls ihre bereits voll sind... macht um 3 Uhr morgens Radau etc.) werden wir die Wohnung wohl im Dezember kündigen (Hausbau steht an). Da dies aber immerhin noch 5 Monate sind (3 Monate Kündigungsfrist) und ich ihr keinen "Vorteil" eingestehen will, wollte ich mich hier mal informieren, inwiefern ich meine Vermieterin hier "ärgern" kann.

    Nochmals vielen Dank für die Beratung!!

  • Zitat

    Denken Sie, wir würden hier, falls sich unsere Vermieterin nicht auf eine einvernehmliche Lösung einlässt, auf juristischem Weg an unser Ziel kommen? Können Sie dies grob abschätzen?

    Das kann im Zweifel nur ein Fachanwalt beantworten. Hier stellt sich die Frage, ob Ihr es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollt, wenn Ihr sowieso den Auszug plant?

    Zitat

    ich ihr keinen "Vorteil" eingestehen will, wollte ich mich hier mal informieren, inwiefern ich meine Vermieterin hier "ärgern" kann.

    Ich würde meinen Vermieter ärgern, in dem ich vielleicht weniger sparsam mit dem Wasser umgehe oder einfach mal während des Lüftens vergesse, die Heizung abzudrehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Matthias,

    der Passus steht im Vertrag, weil laut Gesetz sonst eine Erhoehung vollkommen unmoeglich ist. Schreibt der Vermieter das nicht rein, duerfte er nicht einmal erhoehen, wenn sich die Kosten verzehnfachen.

    Theoretisch hast Du nach §560 Abs. 3 BGB das Recht, auch bei einer Verringerung der Nebenkosten die Herabsetzung der Pauschale zu verlangen. Wenn Du der Ansicht bist, dass der Betrag so erheblich ist, dass sich das fuer Dich rentiert, kannst Du das ja mal bei Deiner Vermieterin vorsichtig ansprechen.

    Auf die Pampe hauen wuerde ich aber nicht. Zum Einen kannst Du dann sicher sein, dass in Zukunft auch wirklich jede noch so kleine Erhoehung an Dich weitergegeben wird, zum Anderen klingt Deine Beschreibung irgendwie so, als ob nur Du und die Vermieterin im Gebaeude wohnen. Und dann kann Dir Deine Vermieterin auch einfach kuendigen, wenn ihr Deine Nase nicht mehr passt.

    cu
    Guenni

  • Wir haben für unsere Wohnung (80qm, 2 Personen) einen Vertrag mit fixen Nebenkosten in Höhe von 250€ unterschrieben (der Vermieterin ist es nicht möglich ihre Betriebskosten von unseren zu unterscheiden). Sie hat sich im Vertrag allerdings über die Klausel abgesichert, dass sie im Fall von stark steigenden Preisen für Strom, Wasser, Heizöl die Nebenkosten erhöhen darf.
    .

    § 560, Absatz 6 würde zwar hier greifen, da diese Regelung im Vertrag eindeutig zu Ihrem Nachteil ist.
    Ob sich das ganze überhaupt noch lohnt, wage ich nicht sicher einzuschätzen.

  • Super, Danke! Ich denke, das hilft mir weiter. Ich werde meine Vermieterin auf jeden Fall mal darauf ansprechen. Zu verlieren habe ich ja erst mal nichts.

    Guenni: Da wir sowieso planen auszuziehen, wäre es mir nahezu egal, ob sie mir die Wohnung kündigt oder, ob ich kündigen muss. Auf einen ewigen Rechtsstreit habe ich aber keine Lust, da der Hausbau auch durchaus Zeit in Anspruch nimmt ;)

    Kennt vielleicht irgendjemand hier eine Seite, die aufzeigt inwiefern sich die Betriebskosten (Heizöl, Wasser, Strom) verändert haben (im Verlauf der letzten Jahre?)

    Ansonsten danke ich Euch allen recht herzlich für die schnelle und unkomplizierte Hilfe!
    Schönen Tag noch!

  • Zitat

    Kennt vielleicht irgendjemand hier eine Seite, die aufzeigt inwiefern sich die Betriebskosten (Heizöl, Wasser, Strom) verändert haben (im Verlauf der letzten Jahre?)

    Hat sich Wasser und Strom tatsächlich vergünstigt? Das wäre mir neu. Öl ist sicher günstiger geworden, aber wer weiß, zu welchen Preisen deine Vermieterin eingekauft hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nun sind diese Preise aber in letzter Zeit stark gesunken

    Welche bitte?

    Außer Heizöl sind mir keine Preise bekannt die stark bzw. überhaupt gesunken wären.

    Zitat

    da die 250€ Nebenkosten nie erreicht werden.

    Woher weißt Du das?

    Zitat

    werden wir die Wohnung wohl im Dezember kündigen (Hausbau steht an). Da dies aber immerhin noch 5 Monate sind (3 Monate Kündigungsfrist)

    Na hoffentlich wird das Haus bis 31.3.16 bezugsfertig.

  • Zumindest sollten die Preise für Wasser und Strom bei uns nicht angestiegen sein, damit ich eine schlüssige Argumentationskette basteln kann :) Das hat sie groß und breit unter Zeugen erzählt, wie sie das Heizöl eingekauft hat ;)

    Also wie gesagt, wenn ich irgendeine Möglichkeit habe, hier auch nur ein paar € rauszuschlagen würd ich das machen, da mich meine liebe Vermieterin, deren Hunde ca. 10 Std. am Tag allein IN der Wohnung eingesperrt sind, durchaus Nerven kostet/gekostet hat!

  • Zitat

    Also wie gesagt, wenn ich irgendeine Möglichkeit habe, hier auch nur ein paar € rauszuschlagen würd ich das machen, da mich meine liebe Vermieterin, deren Hunde ca. 10 Std. am Tag allein IN der Wohnung eingesperrt sind, durchaus Nerven kostet/gekostet hat!

    Wie gesagt: In dem Fall wäre es einfacher "verschwenderischer" mit Wasser und Heizung umzugehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.