Vermieterbescheinigung ab dem 1.11.2015 Pflicht

  • Hallo zusammen,

    wie ihr wahrscheinlich wisst tritt ab dem 1. November 2015 das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Dabei geht es um das Thema Vermieterbescheinigung. Das Bundesmeldegesetz verpflichtet gem. § 19 Abs. 1 BMG den Vermieter ab dem 1. November 2015 den Einzug oder Auszug seines Mieters aus der Wohnung innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.

    Meine Frage: Was genau muss diese Bestaetigung enthalten und kann die Bestaetigung auch elektronisch erfolgen?

    Vielen Dank
    Phillip


  • Meine Frage: Was genau muss diese Bestaetigung enthalten und kann die Bestaetigung auch elektronisch erfolgen?

    Vielen Dank
    Phillip

    Hallo,

    sowohl als auch, die einfachere Variante ist die Bescheinigung bei Ein- und Auszug dem Mieter mit Mietvertrag und bei Auszug mit Übergabeprotokoll auszuhändigen.

    Das hier muss zwingend Inhalt der Bescheinigung sein:

    •Name und Anschrift des Vermieters
    •Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
    •Anschrift der Wohnung
    •Namen der meldepflichtigen Personen.

    Für eine elektronische Bestätigung muss man sich bei der zuständigen Behörde erkundigen und evtl. dort anmelden.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Phillip,

    bzgl. des Inhalts kann ich den vorherigen Post nur bestaetigen.

    bzgl. elektronischer Uebermittlung: ich habe eine Website gefunden (mietschein.de) die eine Vermieterbescheinigung vollautomatisch generiert und diese an den Mieter per Post oder Email versendet. Bei mir hat es funktioniert.

    Hoffe das hilft.

    Gruss
    Stefan

  • Hallo Phillip,

    bzgl. des Inhalts kann ich den vorherigen Post nur bestaetigen.

    bzgl. elektronischer Uebermittlung: ich habe eine Website gefunden (mietschein.de) die eine Vermieterbescheinigung vollautomatisch generiert und diese an den Mieter per Post oder Email versendet. Bei mir hat es funktioniert.

    Hoffe das hilft.

    Gruss
    Stefan

    Hallo,

    habe ich mir angesehen, sieht auf den ersten Blick schon mal recht einfach und gut aus.....ABER

    Datenschutzrechtlich habe ich höchste Bedenken, denn die E-Mailadressen derer denen ich eine solche Bescheinigung zusende, werden gespeichert, somit gibt der Vermieter unerlaubt persönliche Daten an Dritte weiter und das kann zu saftigen Ärger führen!!!!!!

    Nichts gibt es umsonst im Netz, noch nie und niemals.

    Lieber hier eine solche Vorlagebescheinigung herunterladen im Blankoformat:

    http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/neues-melderecht-vermieterbescheinigung-erlebt-comeback_258_167830.html


    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (3. November 2015 um 15:39)

  • Das Ding heißt Wohnungsgeberbescheinigung.

    Was alles durch den Wohnungsgeber angegeben werden muß steht im besagten Paragrafen

    http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180973.htm

    Schriftform ist nicht vorgeschrieben.

    Die meisten Stadt-/Gemeindeverwaltungen haben bereits ein entsprechendes Formular als PDF-Datei auf ihren Internetseiten zum downloaden.

    Wenn nicht einfach mal beim zuständigen EMA fragen.