Hallo zusammen,
wie ihr wahrscheinlich wisst tritt ab dem 1. November 2015 das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Dabei geht es um das Thema Vermieterbescheinigung. Das Bundesmeldegesetz verpflichtet gem. § 19 Abs. 1 BMG den Vermieter ab dem 1. November 2015 den Einzug oder Auszug seines Mieters aus der Wohnung innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
Meine Frage: Was genau muss diese Bestaetigung enthalten und kann die Bestaetigung auch elektronisch erfolgen?
Vielen Dank
Phillip