Sehr geehrte Community,
vor einigen Wochen bekam ich eine E-Mail mit der Information, dass die Nebenkostenmiete um 60€ steigen muss, da sie (die Vermieter) mit den 50€ (Information: Ich bin Zweitmieter in dieser Wohnung) nicht mehr hinkommen.
Dementsprechend müsste ich nun 110€ statt 50€ Nebenkosten bezahlen.
Als Vergleich wurde die Strom-/Heizabrechnung von 2014 genommen, welche eine Differenz von 340€ ergab.
Zusatzinformation: Die Werte von 2013-2014 sind relativ gering, da der Mieter nicht kontinuierlich am Wohnort lebte.
Bei der Differenz wurde die von mir monatlich bezahlten 50€ nicht mitberücksichtigt!
Aufgrund der Gegebenheit, dass keine Zwischenzähler eingebaut sind, wurde mir diese Erhöhung zum Vorjahr angehängt.
- Reicht diese Begründung zur Erhöhung der Nebenkostenpauschale, oder ist diese rechtswidrig, da die Vermieter keine genaue Bestimmung der Werte berechnen können?
Außerdem wurden die Stromkosten nicht explizit im Mietvertrag unter den Punkten: "Mietzins" und "Nebenkosten" aufgelistet, es werden bei der Definition der Warmmiete nur Punkte wie "Wasser, Abwasser usw." aufgezählt.
- Bin ich überhaupt dazu verpflichtet, die Stromkosten, die über den Zähler der Vermieter abgerechnet werden, zu bezahlen? Mit dieser Frage möchte ich nicht sagen, dass ich dieses in Erwägung ziehe. Natürlich bin ich bereit, die Stromkosten, die ich selbst verursache und bis jetzt verursacht habe, zu bezahlen.
Welche Argumente und Paragraphen ünterstützen mich, sodass ich diese Nebenkostenerhöhung anfechten kann?
Ich freue mich auf Kommentare und spezielle Fragen, die ich anschließend beantworten kann, sodass dieses Problem gelöst werden kann.
Edit: Mit Stromkosten ist der Wohnungsstrom gemeint