Erhöhung der Nebenkostenpauschale

  • Sehr geehrte Community,

    vor einigen Wochen bekam ich eine E-Mail mit der Information, dass die Nebenkostenmiete um 60€ steigen muss, da sie (die Vermieter) mit den 50€ (Information: Ich bin Zweitmieter in dieser Wohnung) nicht mehr hinkommen.
    Dementsprechend müsste ich nun 110€ statt 50€ Nebenkosten bezahlen.

    Als Vergleich wurde die Strom-/Heizabrechnung von 2014 genommen, welche eine Differenz von 340€ ergab.
    Zusatzinformation: Die Werte von 2013-2014 sind relativ gering, da der Mieter nicht kontinuierlich am Wohnort lebte.
    Bei der Differenz wurde die von mir monatlich bezahlten 50€ nicht mitberücksichtigt!

    Aufgrund der Gegebenheit, dass keine Zwischenzähler eingebaut sind, wurde mir diese Erhöhung zum Vorjahr angehängt.

    - Reicht diese Begründung zur Erhöhung der Nebenkostenpauschale, oder ist diese rechtswidrig, da die Vermieter keine genaue Bestimmung der Werte berechnen können?


    Außerdem wurden die Stromkosten nicht explizit im Mietvertrag unter den Punkten: "Mietzins" und "Nebenkosten" aufgelistet, es werden bei der Definition der Warmmiete nur Punkte wie "Wasser, Abwasser usw." aufgezählt.

    - Bin ich überhaupt dazu verpflichtet, die Stromkosten, die über den Zähler der Vermieter abgerechnet werden, zu bezahlen? Mit dieser Frage möchte ich nicht sagen, dass ich dieses in Erwägung ziehe. Natürlich bin ich bereit, die Stromkosten, die ich selbst verursache und bis jetzt verursacht habe, zu bezahlen.

    Welche Argumente und Paragraphen ünterstützen mich, sodass ich diese Nebenkostenerhöhung anfechten kann?
    Ich freue mich auf Kommentare und spezielle Fragen, die ich anschließend beantworten kann, sodass dieses Problem gelöst werden kann.


    Edit: Mit Stromkosten ist der Wohnungsstrom gemeint

  • Hallo TheUnknown,
    zunächst müsste mal geklärt werden, was bzgl. der Betriebskosten im MV vereinbart wurde
    Du schreibst "Pauschale" ...?

    Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Im MV wird von einer Warmmiete gesprochen und es wird wie folgt definiert:

    - Wasser
    - Abwasser
    - Niederschlagswasser
    - Grundsteuer
    - Müllabfuhr
    - Schornsteinfeger
    - Grundbesitzer- und Grundstückshaftpflicht
    - Deichacht
    - Brandkasse
    - Gebäudeversicherung
    - sonstige Betriebskosten


    Eine genaue Auflistung, wie sich die Warmmiete zusammenstellt, ist nicht vorhanden.


  • Dann müsstest Du Beneidenswerter doch wohl eine all-inclusiv-Flatrate haben.

  • Hallo,

    man glotze doch einfach mal in den Mietvertrag und sage dann ob es sich um eine Pauschalmiete oder Neben- und Betriebskostenvorauszahlungen handelt, ist das so schwer?

    Gruß

    BHShuber

  • Dem Mieter war doch aber auch von Anfang an klar, dass er keinen eigenen Stromzähler hat und sein Verbrauch über den Zähler des Vermieters läuft. Und da es kein Amt für geschätzten Stromverbrauch gibt, das die Kosten übernimmt, wird hier wohl der Mieter bezahlen dürfen. Da solche Mauscheleien nur in Einliegerwohnungen möglich sind, wird sich der zahlungsunwillige Mieter ganz schnell eine Kündigung nach § 573a BGB einhandeln.
    http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=241

  • Hallo,

    man glotze doch einfach mal [auf die Ueberschrift] und [lese] dann ob es sich um eine Pauschalmiete oder Neben- und Betriebskostenvorauszahlungen handelt, ist das so schwer?

    Gruß

    BHShuber

    "Hallo,

    man glotze doch einfach mal in den Mietvertrag und [sehe] ob es sich um eine Pauschalmiete oder Neben- und Betriebskostenvorauszahlungen handelt, ist das so schwer?"

    Ich habe Nebenkostenpauschale geschrieben.

    Mainschwimmer
    Außerdem ist die gemietete Wohnung keine Einliegerwohnung, sie ist quasi ein 2tes Haus, neben das der Vermieter. Unterlassen Sie bitte Ihre Anschuldigungen... Ich habe schon geschrieben, dass ich bereit bin, die Kosten, die ich selbst verursacht habe, zu bezahlen - allerdings NUR MEINE und nicht die des Vermieters.

    Gruß
    TheUnknown

    3 Mal editiert, zuletzt von TheUnknown (4. November 2015 um 11:47)

  • Dann verstehe ich dein Gejammere erst recht nicht. Wenn es eine selbständige Liegenschaft ist, dann macht es doch keine Probleme einen Zähler zu installieren, der dann deinen Verbrauch misst.

    Ach ja, und noch was. Laut Heizkostenverordnung muss der Verbrauch deiner Mietwohnung individuell erfasst und berechnet werden. Eine Warmmiete, wie von dir geschrieben, gibt es nur, wenn Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen. Solltet ihr, Mieter & Vermieter, aber nach wie vor auf der Warmmiete beharren, dann kann der Vermieter auch den § 573a BGB für sich ausnutzen.

  • Haben Sie schlechte Erfahrungen als Vermieter gesammelt, oder warum verhalten Sie sich so impertinent? Würde mich freuen, wenn Sie aufhören könnten, ihre subjektiven Äußerungen zu posten. Vielen Dank. "Gejammer" und derartigen Äußerungen helfen mir nicht weiter und beantworten meine Fragen nicht, aber ich bedanke mich für die Auskunft bezüglich der Kündigung. Noch ein Hinweis: Falls eine Kündigung eintrifft, werde ich damit kein Problem haben, da es aufgrund von Meinungsverschiedenheiten sich nicht lohnen würde, weoter dort zu wohnen.
    Die Frist beträgt dann aber 6 statt 3 Monate, oder irre ich mich?

    Es gibt anscheinend Vereinbarungen, die diese Heizkostenverordnung eingrenzen. Da die Warmmiete schon 1 Jahr bestand hat, haben dann nicht beide Parteien "zugestimmt"?

    Kenne mich hier nicht gut aus, daher freue ich mich auf objektive Kommentare :)

    (Kommentar Nummer 7 beinhaltet eine falsche Zitierung, ich bitte dies zu entschuldigen. Smartphones sind meiner Meinung nach nichtso gut fuer laengere Kommentare geeignet x))

    Einmal editiert, zuletzt von TheUnknown (4. November 2015 um 13:11)


  • Welche Argumente und Paragraphen ünterstützen mich, sodass ich diese Nebenkostenerhöhung anfechten kann?

    Hallo nochmal, wenn nicht geklärt ist ob es sich nun um eine Inklusivmiete oder Kaltmiete zzgl. Neben- und Betriebskostenvorauszahlung handelt kann auch keine Ratschlag für eine Anfechtung gegeben werden!

    Basierend auf unverständlich verwirrende Aussagen in der Eingangsfrage wie z. B. Nebenkostenpauschale, Nebenkostenerhöhung usw.

    So wie ich das verstanden habe, sind die Stromverbrauchskosten pauschal mit Summe 50€ mtl. gezahlt worden, da nun wie beschrieben der Mieter nicht immer anwesend war und nun doch ist, ist naturgemäß der Stromverbrauch auch etwas höher.

    Als normal denkender Mieter lasse ich mich auf so was erst gar nicht ein, der Mieter hat einen berechtigten Anspruch auf einen eigenen Stromzähler, zumindest einen Zwischenzähler, wie der Vermieter jetzt seinen Verbrauch von dem des Mieters trennen möchte verschließt sich mir gänzlich.


    Zitat

    Ich freue mich auf Kommentare und spezielle Fragen, die ich anschließend beantworten kann, sodass dieses Problem gelöst werden kann.

    Zitat


    Edit: Mit Stromkosten ist der Wohnungsstrom gemeint

    Hier gibt es keine Rechtsberatung, denn diese ist uns nicht erlaubt und das Problem kann nur mit dem Vermieter gelöst werden, in dem man sich Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen erbittet um den Sachverhalt klären zu können.

    Ersatzweise Mieterverein oder Rechtsanwalt, hier noch Informationen über Inklusivmiete:

    http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/inklusivmiete/


    Gruß

    BHShuber

  • Vielen Dank :)

    Selbstverständlich sind das hier nur Meinungen und Ratschläge, und können nicht "verwendet" werden.
    Ich hoffe nur, dass andere, mir nicht bekannnte, Aspekte genannt und besprochen werden.

    Natürlich möchte ich das Problem mit den Vermietern klären, rechtliches würde ich bei so etwas gerne meiden. Diese Fragen habe ich nur gestellt, sodass ich eine Notfalllösung parat habe, falls sie den ersten rechtlichen Schritt einleiten wollen.

    Ich versuche es hiermit erneut, eine klare Beschreibung zu liefern:

    Die gemietete Wohnung befindet sich über der Garage der Vermieter. Die Wohnung ist abgetrennt und muss durch die Haustür betreten werden. Daneben befindet sich das Haus der Vermieter.

    Letztes Jahr bin ich hier als Zweitmieter eingezogen, daraufhin hat sich die "Warmmiete" (so steht's im MV) um 50€ erhöht. Da eine Erhöhung um 50€ pro Person gewöhnlich sind, habe ich kein Problem, diese zu bezahlen.

    Vor paar Wochen habe ich eine E-Mail mit der Information bezüglich der Nebenkostenpauschalserhöhung erhalten, da nach Einsicht der Abrechnung die 50€ nicht mehr ausreichen.

    Die Abrechnung kommt direkt von der EWE und beinhaltet nur den Gesamtverbrauch der einzelnen Produkte (Strom und Gas). Die Differenz betrug 340€, dementsprechend haben die 50€ ausgereicht. Es wurde die Abrechnung von 2014 genommen und mit dieser verglichen, Ihre Aussage war wie folgt: "... kann das eigentlich nur mit deinem Einzug zusammen hängen...".
    In der E-Mail wurde ich aufgefordert, naechsten Monat 110 statt 50€ zu bezahlen.

    Außerdem konnte keine genaue Erfassung erfolgen, da wir in der Wohnung keinen eigenen Zaehler haben (werde aber einen einbauen lassen, sodass diese Problematik gelöst wird).

    Punkte zum MV:
    - Mietzins beträgt....
    - Die Betriebskosten werden als Pauschale in Höhe von "(hier wurde das Feld durchgestrichen)" entrichtet (dahinter steht: incl. Warmmiete)
    - Es wurde kein Verteilerschluessel angegeben
    - Strom wird bei der Definition Warmmiete nicht explizit aufgelistet


    Muss ich die Erhöhung wahrnehmen? Wenn ja, auch direkt am nächsten Monat bezahlen?


    Mit freundlichen Grüßen
    TheUnknown

    Einmal editiert, zuletzt von TheUnknown (4. November 2015 um 15:36)

  • Hallo,

    jetzt kommen wir der Sache näher, bitte lies dir das hier aufmerksam durch, es sollte alle deine Fragen beantworten:

    http://www.klasen-hennings.de/mietrecht-fach…-betriebskosten


    Gruß

    BHShuber

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