Hallo,
hatte in der Ausbildung das Thema MWSt.
Als Vermieter beziehe ich Wasser mit 19%, aber kann doch nur 7% an Mieter umlegen, da Wasser Lebensmittel.
Wie verhält sich nun die Umlage bei BetrK.-Abrechnung?
Danke für Antworten
Hallo,
hatte in der Ausbildung das Thema MWSt.
Als Vermieter beziehe ich Wasser mit 19%, aber kann doch nur 7% an Mieter umlegen, da Wasser Lebensmittel.
Wie verhält sich nun die Umlage bei BetrK.-Abrechnung?
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Hallo,
hatte in der Ausbildung das Thema MWSt.
Als Vermieter beziehe ich Wasser mit 19%, aber kann doch nur 7% an Mieter umlegen, da Wasser Lebensmittel.
Wie verhält sich nun die Umlage bei BetrK.-Abrechnung?Danke für Antworten
Steht das in der Rechnung des Versorgers?
Wenn ja, Rechnung zurückweisen und eine korrekte fordern.
Hallo anitari,
steht nicht in der Abrechnung. Dort ist keine Abgrenzung zum Thema MWSt. Heisst also es wird auch mit 19% umgelegt, oder?
Da müsste doch bei meinen Verbrauch mit 7% gerechnet werden!
In der Rechnung des Wasserversorgers muß doch die Märchensteuer ausgewiesen sein. Normal Frischwasser 7 % und Abwasser 0 %.
In der Hausgeld- bzw. Betriebskostenabrechnung allerdings nicht.
So nun klär und mal auf um was es geht. Rechnung des Versorgers oder Hausgeldabrechnung.
Die Kosten die auf den Mieter umgelegt werden sind immer inkl. Märchensteuer. Da wird nichts extra ausgewiesen.
ZitatAls Vermieter beziehe ich Wasser mit 19%
Das wage ich zu bezweifeln. Auch der Vermieter zahlt 7% Umsatzsteuer.
Hallo,
hatte in der Ausbildung das Thema MWSt.
Als Vermieter beziehe ich Wasser mit 19%, aber kann doch nur 7% an Mieter umlegen, da Wasser Lebensmittel.
Wie verhält sich nun die Umlage bei BetrK.-Abrechnung?Danke für Antworten
Hallo,
die Frage stellt sich erst gar nicht wenn es sich beim Mieter nicht um einen Gewerbetreibenden handelt?!
So nun um welche Art des Mietobjektes handelt es sich um eine Gewerbeeinheit oder Mietwohnung?
Der Vermieter legt in der Regel so um wie sie ihm nachweislich entstanden sind.
Gruß
BHShuber
Der Vermieter legt in der Regel so um wie sie ihm nachweislich entstanden sind.
Soo einfach ist das, egal, ob mit oder ohne MwSt und in welcher Höhe.