Ich habe eine Frage zu Nebenkostenforderungen des Vermieters nach Auszug bzw. zu einer noch nicht zurückgezahlten Kaution. Ich weiß, dass das Ganze so schwierig zu beantworten ist ohne Mietvertrag und Co., aber Teil der ganzen Geschichte ist leider gerade, dass ich und meine Mitbewohnerin damals so naiv waren, uns leider gar nichts schriftlich geben zu lassen:(. Vielleicht kann jemand trotzdem schon eine orientierende Einschätzung zu Folgendem abgeben, ich würde mich darüber sehr freuen:
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Unser Mietverhältnis bestand vom 01.07.14 bis zum 31.12.14. Die Kaution wurde von den zwei Vormietern an uns (zwei Nachmieter) abgetreten. Zur Übernahme des Mietvertrages wurde nur eine Übernahmeerklärung der beiden neuen Mieter unterzeichnet, die diese an den Vermieter sandten. Eine schriftliche Erklärung des Vermieters erfolgte leider nicht, auch erhielten die neuen Mieter kein Duplikat.
Mitte Nov. 2014 kündigte der Vermieter uns zum Jahresende mündlich am Telefon mit sofortiger Wirkung. Als Grund wurde angegeben, dass die Wohnung zu dritt statt wie vereinbart zu zweit bewohnt werde (tatsächlich hatten wir zu der Zeit Übernachtungsbesuch für etwas über eine Woche).
Da wir geltend machten, dass längere Frist zu gewähren sei, erklärte sich der Mieter bereit, darauf zu verzichten, dass die Wohnung frisch gestrichen übergeben werde (das alles telefonisch).
Am 31.12.14 übergaben wir die Wohnung vollständig entleert und sauber, aber nicht neu gestrichen an einen Nachbarn, den der Vermieter zuvor mit der Annahme der Schlüssel beauftragt hatte. Wir baten diesen Nachbarn um eine Abnahme der Wohnung und die Erstellung eines Abnahmeprotokolls, die sich der Nachbar jedoch durchzuführen nicht befugt sah, sodass nur die Schlüssel übergeben wurden.
Anfang Februar 2015 informierte uns der Vermieter, dass die Wohnung gestrichen wurde, zu einer Geldforderung an uns kommt es zu jedoch nicht. Die Kaution werde jedoch einbehalten, falls noch Schäden festgestellt würden und bis die Nebenkostenabrechnung für 2014 erstellt sei, womit erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen sei.
Am 30.10.15 wendeten wir uns schriftlich an den Vermieter zwecks Rückforderung der Kaution. Am 02.11.15 forderte uns der Vermieter (telefonisch auf Mailbox) auf, ihm 290 € Kaution zu überweisen, er könne die Abrechnung nicht zuschicken, da ihm unsere neue Adresse unbekannt sei. Am 03.11. versendeten wir ein erneutes Schreiben mit Adressmitteilung und Erinnerung an die Kaution. Am 06.11. erhielten wir ein Schreiben mit erneuter Forderung des Betrags von 290 € und der Aussage, dass die Wohnung habe gestrichen und Dübellöcher hätten verspachtelt werden müssen. Anbei findet sich die Nebenkostenabrechnung vom 1.7.14 bis 31.12.14, welche soweit korrekt zu sein scheint.
Bzgl. der Kaution wird sich nur für die Mitteilung bedankt, dass diese damals von den Vormietern an uns abgetreten worden sei.
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Nun meine Frage: Kann der Vermieter unter diesen Bedingungen die Kaution behalten und uns trotzdem zur Zahlung der 290 € Nebenkosten verpflichten? Unser Problem ist, dass wir uns damals leider kaum etwas haben schriftlich geben lassen und auch beide Studentinnen sind, sodass wir uns keinen Anwalt leisten können und auch nicht rechtsschutzversichert sind.