Vermieter fordert nach 10 Monaten NK-Nachzahlung, behält Kaution aber weiter ein

  • Ich habe eine Frage zu Nebenkostenforderungen des Vermieters nach Auszug bzw. zu einer noch nicht zurückgezahlten Kaution. Ich weiß, dass das Ganze so schwierig zu beantworten ist ohne Mietvertrag und Co., aber Teil der ganzen Geschichte ist leider gerade, dass ich und meine Mitbewohnerin damals so naiv waren, uns leider gar nichts schriftlich geben zu lassen:(. Vielleicht kann jemand trotzdem schon eine orientierende Einschätzung zu Folgendem abgeben, ich würde mich darüber sehr freuen:
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    Unser Mietverhältnis bestand vom 01.07.14 bis zum 31.12.14. Die Kaution wurde von den zwei Vormietern an uns (zwei Nachmieter) abgetreten. Zur Übernahme des Mietvertrages wurde nur eine Übernahmeerklärung der beiden neuen Mieter unterzeichnet, die diese an den Vermieter sandten. Eine schriftliche Erklärung des Vermieters erfolgte leider nicht, auch erhielten die neuen Mieter kein Duplikat.

    Mitte Nov. 2014 kündigte der Vermieter uns zum Jahresende mündlich am Telefon mit sofortiger Wirkung. Als Grund wurde angegeben, dass die Wohnung zu dritt statt wie vereinbart zu zweit bewohnt werde (tatsächlich hatten wir zu der Zeit Übernachtungsbesuch für etwas über eine Woche).
    Da wir geltend machten, dass längere Frist zu gewähren sei, erklärte sich der Mieter bereit, darauf zu verzichten, dass die Wohnung frisch gestrichen übergeben werde (das alles telefonisch).

    Am 31.12.14 übergaben wir die Wohnung vollständig entleert und sauber, aber nicht neu gestrichen an einen Nachbarn, den der Vermieter zuvor mit der Annahme der Schlüssel beauftragt hatte. Wir baten diesen Nachbarn um eine Abnahme der Wohnung und die Erstellung eines Abnahmeprotokolls, die sich der Nachbar jedoch durchzuführen nicht befugt sah, sodass nur die Schlüssel übergeben wurden.

    Anfang Februar 2015 informierte uns der Vermieter, dass die Wohnung gestrichen wurde, zu einer Geldforderung an uns kommt es zu jedoch nicht. Die Kaution werde jedoch einbehalten, falls noch Schäden festgestellt würden und bis die Nebenkostenabrechnung für 2014 erstellt sei, womit erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen sei.

    Am 30.10.15 wendeten wir uns schriftlich an den Vermieter zwecks Rückforderung der Kaution. Am 02.11.15 forderte uns der Vermieter (telefonisch auf Mailbox) auf, ihm 290 € Kaution zu überweisen, er könne die Abrechnung nicht zuschicken, da ihm unsere neue Adresse unbekannt sei. Am 03.11. versendeten wir ein erneutes Schreiben mit Adressmitteilung und Erinnerung an die Kaution. Am 06.11. erhielten wir ein Schreiben mit erneuter Forderung des Betrags von 290 € und der Aussage, dass die Wohnung habe gestrichen und Dübellöcher hätten verspachtelt werden müssen. Anbei findet sich die Nebenkostenabrechnung vom 1.7.14 bis 31.12.14, welche soweit korrekt zu sein scheint.

    Bzgl. der Kaution wird sich nur für die Mitteilung bedankt, dass diese damals von den Vormietern an uns abgetreten worden sei.

    [/INDENT]

    Nun meine Frage: Kann der Vermieter unter diesen Bedingungen die Kaution behalten und uns trotzdem zur Zahlung der 290 € Nebenkosten verpflichten? Unser Problem ist, dass wir uns damals leider kaum etwas haben schriftlich geben lassen und auch beide Studentinnen sind, sodass wir uns keinen Anwalt leisten können und auch nicht rechtsschutzversichert sind.

  • Hallo nywele,

    vorweg: Ihr habt alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.

    "Nebenkostenforderungen des Vermieters nach Auszug"
    - Nach Beendigung des Abrechnungszeitraums (meistens das Kalenderjahr) hat der VM noch genau ein Jahr Zeit, dem M eine Abrechnung zukommen zu lassen.

    "einer noch nicht zurückgezahlten Kaution."
    - Kautionen sind innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Der vM darf dann nur noch einen Teil zwecks Abdeckung von Forderungen aus noch nicht erteilten Betriebskostenabrechnungen.

    "Ich weiß, dass das Ganze so schwierig zu beantworten ist ohne Mietvertrag und Co."
    - Es soll Leute geben, die für die Zukunft lernen... Ihr habt also konkludent einen mündlichen MV zu BGB-Bedingungen (falls nicht anders vereinbart).

    "Teil der ganzen Geschichte ist leider gerade, dass ich und meine Mitbewohnerin damals so naiv waren, uns leider gar nichts schriftlich geben zu lassen:(. Vielleicht kann jemand trotzdem schon eine orientierende Einschätzung zu Folgendem abgeben, ich würde mich darüber sehr freuen:"
    - Ich schreibe mal das, was mir so ad hoc einfällt.

    "Unser Mietverhältnis bestand vom 01.07.14 bis zum 31.12.14. Die Kaution wurde von den zwei Vormietern an uns (zwei Nachmieter) abgetreten. Zur Übernahme des Mietvertrages wurde nur eine Übernahmeerklärung der beiden neuen Mieter unterzeichnet, die diese an den Vermieter sandten. Eine schriftliche Erklärung des Vermieters erfolgte leider nicht, auch erhielten die neuen Mieter kein Duplikat."
    - Solche Händel sind kein Mietrecht.

    "Mitte Nov. 2014 kündigte der Vermieter uns zum Jahresende mündlich am Telefon mit sofortiger Wirkung."
    - Unwirksam, da nicht schriftlich.

    "Als Grund wurde angegeben, dass die Wohnung zu dritt statt wie vereinbart zu zweit bewohnt werde"
    - Zuvor müsste sowieso mindest eine Abmahnung ausgesprochen worden sein.

    "Da wir geltend machten, dass längere Frist zu gewähren sei, erklärte sich der Mieter bereit, darauf zu verzichten, dass die Wohnung frisch gestrichen übergeben werde (das alles telefonisch)."
    - Meinst wohl den VERmieter? Seid Ihr auf dem Basar?

    "Am 31.12.14 übergaben wir die Wohnung vollständig entleert und sauber, aber nicht neu gestrichen an einen Nachbarn, den der Vermieter zuvor mit der Annahme der Schlüssel beauftragt hatte."
    - Ein Fehler, an den Nachbarn...

    "Wir baten diesen Nachbarn um eine Abnahme der Wohnung und die Erstellung eines Abnahmeprotokolls, die sich der Nachbar jedoch durchzuführen nicht befugt sah, sodass nur die Schlüssel übergeben wurden."
    - dito.

    "Anfang Februar 2015 informierte uns der Vermieter, dass die Wohnung gestrichen wurde, zu einer Geldforderung an uns kommt es zu jedoch nicht. Die Kaution werde jedoch einbehalten, falls noch Schäden festgestellt würden und bis die Nebenkostenabrechnung für 2014 erstellt sei, womit erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen sei."
    - OK.

    "Am 30.10.15 wendeten wir uns schriftlich *) an den Vermieter zwecks Rückforderung der Kaution. Am 02.11.15 forderte uns der Vermieter (telefonisch auf Mailbox) auf, ihm 290 € Kaution zu überweisen, er könne die Abrechnung nicht zuschicken, da ihm unsere neue Adresse unbekannt sei."
    - Schriftlich ohne Euren Absender?

    "Am 03.11. versendeten wir ein erneutes Schreiben mit Adressmitteilung und Erinnerung an die Kaution. Am 06.11. erhielten wir ein Schreiben mit erneuter Forderung des Betrags von 290 € und der Aussage, dass die Wohnung habe gestrichen und Dübellöcher hätten verspachtelt werden müssen."
    - Die Forderung des VM war verfristet, da >6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Euch zugegangen.

    "Kann der Vermieter unter diesen Bedingungen die Kaution behalten und uns trotzdem zur Zahlung der 290 € Nebenkosten verpflichten?"
    - Antwort wie vor.

  • Hallo Berny,

    erst einmal vielen vielen herzlichen Dank für die Statements :)!

    Ich weiß ja, dass wir so ziemlich alles falsch gemacht haben und ja, immerhin haben wir für die Zukunft gelernt ...


    Zu den einzelnen Punkten:

    Bzgl. Kautionsabtretung schreibst Du:

    Zitat

    „Solche Händel sind kein Mietrecht.“.

    Das heißt dann, es ist rechtlich auch so, dass wir gar keinen Anspruch auf die Kaution haben, weil wir zwar irgendwann mal Geld an die Vormieter überwiesen haben, es hierzu aber keine Dokumente gibt?

    [INDENT]
    [INDENT]Die Situation bei Einzug war eigentlich auch noch ein bisschen komplexer (wollte nur nicht noch mehr schreiben): Und zwar sind wir zu zweit in eine bestehende 3er-WG eingezogen und hatten dabei zunächst nur einen mündlichen Untermietvertrag. Die eine Mitbewohnerin, die bereits lange Jahre in der Wohnung wohnte, versicherte uns, dass das vom Vermieter so genehmigt sei und die Wohnung schon immer als 3er-WG genutzt werde.
    Das Ganze ging allerdings nur ein paar Wochen gut, denn offensichtlich hatte der Vermieter nicht gewusst, dass mehr als zwei Personen in der Wohnung wohnen und hatte mehr Mieter nicht genehmigt, auch die Untervermietung hatte er wohl nicht explizit genehmigt. Deshalb zog dann auch die eine Mitbewohnerin aus, bei der wir ursprünglich mal eingezogen waren.
    Da wir zwei beide dann also bereits ohne gültigen Mietvertrag mit Sack und Pack in unsere WG-Zimmer gezogen waren, gerade mitten im Klausurenstress steckten und schon wieder Wohnungssuche absolut nicht passte und wir Angst hatten, auf die Straße gesetzt zu werden, haben wir dann einfach schnell einen Wisch unterschrieben, den uns die dritte (dann Ex-)Mitbewohnerin unter die Nase hielt – ein Blatt, auf dem eben bloß stand, dass wir den (uns unbekannten) Mietvertrag übernehmen. Wir baten mehrfach um Einsicht in den Mietvertrag, aber damals lief alles über diese Ex-Mitbewohnerin, da wir gar keine Adresse oder Telefonnummer vom Vermieter hatten, und die fand ihn in ihren Unterlagen nicht. Ich weiß, alles furchtbar dumm... aber so war es eben.
    [/INDENT][/INDENT]

    Diese ganze Episode, also dass unsere Vormieterin uns überhaupt hat einziehen lassen, ist aus Sicht des Vermieters vielleicht eine Abmahnung an „die Mieter“ – zumindest reibt er uns die Sachen aus den Vorjahren (war wohl schon einmal vorgekommen, dass er die 3 Mieter moniert hatte, was wir aber natürlich nicht wissen konnten) immer wieder unter die Nase und schreibt auch, dass ja eigentlich noch mehr Geld bekäme, da er von der verschollenen Ex-Mitbewohnerin auch noch keine Nebenkostennachzahlung (in Höhe von fast 400 €) für die erste Jahreshälfte erhalten habe.

    Zur Rücknahme der Wohnung ohne frischen Anstrich hat sich natürlich der VERmieter bereit erklärt, sorry, das war ein Tippfehler von mir. Und ja, das war irgendwie basar-artig - wir dachten eben, dass sei ein super Angebot vom Vermieter, um uns wenigstens die Streicherei zu ersparen. Und es war tatsächlich auch ein Telefonat um zehn Uhr abends nach einem arbeits- und unireichen Tag, wir standen wohl auch ziemlich unter Druck, da alles so plötzlich kam

    Bei der Schlüsselübergabe an den Nachbarn haben wir dann schon deutlicher protestiert – aber der Vermieter war auf irgendeiner Geschäftsreise und meinte eben, deshalb könne er die Wohnung nicht persönlich abnehmen. Umgekehrt wollten wir auch nicht, dass er uns noch den ganzen Januar in Rechnung stellt, weil wir die Schlüssel nicht zum Monatsende abgegeben haben.

    Unseren Brief mit der Kautionsrückforderung vor einer Woche habe ich dann übrigens ganz ordentlich, natürlich mit Absender & Co., verfasst und per Einschreiben verschickt. Deshalb kommt es uns ja auch so komisch vor, dass er das Schreiben zunächst ignoriert hat und ich ihm nochmal meine Adresse schicken musste. Er hatte sowieso meine neue Adresse auch schon Ende Dezember erhalten, das allerdings (mal wieder) nur per SMS – über diesen Weg hatte er sie allerdings auch bei mir angefragt.

    Zur Verfristung:

    Zitat

    „- Die Forderung des VM war verfristet, da >6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Euch zugegangen.“

    Das bedeutet, Dübellöcher, Streichen usw. kann er uns nicht mehr in Rechnung stellen, die Nebenkosten aber schon? Ich hatte befürchtet, dass dieser Anspruch auch erst nach einem Jahr verfristet, aber wenn es hier schon nach 6 Monaten der Fall ist, droht uns zumindest bzgl. irgendwelcher Renovierungen keine Rechnung mehr?

    Übrigens hat der Vermieter uns am Montag (per Email an meine Mitbewohnerin, welche aber in deren Spam-ordner landete) eine Zahlungsfrist für die 290 € von 14 Tagen genannt, schreibt jetzt aber (endlich schwarz auf weiß an meine Post-Adresse – das erste offizielle Schreiben von ihm überhaupt), dass er sich in den nächsten 10 Tagen um die Angelegenheit nicht kümmern kann, weil er nach China reist. Die ausgedruckte Email mit der 14-Tages-Frist vom Montag, also von vor 4 Tagen, hängt er dem Schreiben an.
    Ich hoffe, unter diesen Umständen ist die genannte Zahlungsfrist ungültig - denn wenn er sich „abmeldet“ können wir ja gar nicht reagieren bzw. Widerspruch einlegen. Ich dachte auch ohnehin, dass man als Mieter eh immer 4 Wochen Zeit hätte, die NK-Abrechnung zu prüfen, aber das scheint dann nicht so zu sein?

    Sorry, es ist alles durcheinander. Aber wir bemühen uns gerade wirklich, Ordnung hinein zu bringen, aber das ist echt nicht leicht, weil wir eben nicht einmal einen „linearen“ Schriftverkehr hinkriegen, sondern er auch seit dieser Woche wieder versucht, uns telefonisch, per Mailbox, per Email etc. zu erreichen.

    Naja, ich hoffe, unsere ganzen Fehler von damals werden nicht zu teuer.

    Danke jedenfalls noch einmal für den hilfreichen Rat und die Geduld mit dem unserem schlimmen Kuddelmuddel - wirklich super lieb, trotzdem darauf einzugehen!

    2 Mal editiert, zuletzt von nywele (6. November 2015 um 21:45)

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