Auszug nach 25 Jahren- Alter Mietvertrag

  • Guten Tag,

    angenommen ein Mieter verstirbt - Der Mieter hatte einen alten Mietvertrag von 1990, der mit einer Baugenossenschaft abgeschlossen wurde,also in der Wohnung 25 Jahre gelebt.
    Der Mieter hat bei Einzug renoviert und zwischendurch ebenfalls tapeziert und Laminat in einem Zimmer angebracht. Die Baugenossenschaft hat in 25 Jahren lediglich das Badezimmer erneuert.

    Im Mietvertrag steht zum Auszug ausschließlich Folgendes und nichts weiteres (!):

    "Eine Verpflichtung zur Renovierung der gesamten Wohnung besteht bei Rückgabe nicht, da nach unserer Vereinbarung der Mieter bei Einzug in die Wohnung diese entsprechend seinen Vorstellungen zu renovieren hat, Die entstandenen Schäden in der Wohnung sind im Einvernehmen mit der Baugenossenschaft zu beseitigen."

    Die Wohnung wurde daraufhin von den Erben entrümpelt, Teppiche wurden rausgerissen und die Wohnung besenrein überlassen.
    Die Baugenossenschaft hat zur Übergabe der Wohnung eine externe Firma beauftragt, die nun einiges beanstandet,z.B. verschmutzte Fenster (obwohl diese gesäubert wurden) Tapete soll entfernt werden und neu tapeziert werden(Katzenkratzspuren)
    verschmutzte Steckdosen, Schlüssel an den Zimmern fehlen (es ist nichts von Schlüsseln bekannt). Ein Türrahmen ist zerkratzt ( Nicht von der Katze) und soll erneuert werden. Dübellöcher sollen alle verspachtelt werden, das Laminat wäre unfachmännisch verlegt und noch einige weitere Dinge. Es gibt aus dem Jahr 1990 kein Übergabeprotokoll.

    Was müssen die Erben von den beanstandenen Dingen nun davon wirklich beseitigen?
    Danke im Voraus für alle Antworten

  • Hallo Weizenkeim;

    meine Meinun g:

    "verschmutzte Fenster (obwohl diese gesäubert wurden)"
    - Dann streitet Euch man darüber...

    "Tapete soll entfernt werden und neu tapeziert werden(Katzenkratzspuren)"
    - Letztere sollten beseitigt werden.

    "verschmutzte Steckdosen,"
    - Reinigen.

    "Schlüssel an den Zimmern fehlen (es ist nichts von Schlüsseln bekannt)."
    - Beweislage?

    "Ein Türrahmen ist zerkratzt ( Nicht von der Katze) und soll erneuert werden."
    - Beschädigungen sind zu beseitigen.

    "Dübellöcher sollen alle verspachtelt werden,"
    - Richtig.

    "das Laminat wäre unfachmännisch verlegt"
    - Wenn das der damalige Mieter eingebracht hatte, solltet Ihr es entfernen.

  • Im Mietvertrag steht zum Auszug ausschließlich Folgendes und nichts weiteres (!):

    "Eine Verpflichtung zur Renovierung der gesamten Wohnung besteht bei Rückgabe nicht, da nach unserer Vereinbarung der Mieter bei Einzug in die Wohnung diese entsprechend seinen Vorstellungen zu renovieren hat, Die entstandenen Schäden in der Wohnung sind im Einvernehmen mit der Baugenossenschaft zu beseitigen."

    Hallo,

    so weit so gut, besonderes Augenmerk, entsprechend seiner Vorstellungen zu renovieren hat. Dies hat der Mieter ja auch offensichtlich gemacht. Es geht also nur um Schäden!


    Zitat

    Die Baugenossenschaft hat zur Übergabe der Wohnung eine externe Firma beauftragt, die nun einiges beanstandet,z.B. verschmutzte Fenster (obwohl diese gesäubert wurden)

    Nochmal putzen und fertig is!

    Zitat

    Tapete soll entfernt werden und neu tapeziert werden(Katzenkratzspuren)

    Wäre als Beschädigung zu erachten.


    Zitat

    verschmutzte Steckdosen

    Nochmal säubern und fertig is!

    Zitat

    Schlüssel an den Zimmern fehlen (es ist nichts von Schlüsseln bekannt).

    Wenn im Mietvertrag die übergebenen Schlüssel eingetragen sind, dann müsst ihr diese ersetzen.

    Zitat

    Ein Türrahmen ist zerkratzt ( Nicht von der Katze) und soll erneuert werden.

    Hier wäre ein Schaden mut zu maßen aber, der Vermieter hat eine Schadenminderungspflicht und auch bei Türrahmen gibt es den Abzug Neu für Alt.


    Zitat

    Dübellöcher sollen alle verspachtelt werden, das Laminat wäre unfachmännisch verlegt und noch einige weitere Dinge.

    Bricht man sich keinen ab wenn man Dübellöcher zuspachtelt?, es gibt auch weißen Spachtel und man sieht das nachher nicht mehr.
    Was genau ist mit unfachmännischer Verlegung des Bodens gemeint, erstaunlich, dass ein Nichtfachmann dies beurteilen kann, wenn nicht der Laminat sich in der Mitte und an den Rändern aufbäumt., Zudem wurde vereinbart, dass der Mieter so renoviert wie er es seinen Vorstellungen entspricht.

    Zitat

    Es gibt aus dem Jahr 1990 kein Übergabeprotokoll.

    kann gut oder schlecht sein, je nach dem!

    Zitat

    Was müssen die Erben von den beanstandenen Dingen nun davon wirklich beseitigen?

    Die Schäden an der Mietsache nach Abzug Neu für Alt.

    Wurde dahingehend jetzt eine Forderung an euch gestellt oder mitgeteilt dass die Kaution für etwaige Schäden herangezogen wird, alleine wegen den angeblichen Schäden wäre anzuraten, sich hier anwaltlich beraten zu lassen.

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat


    Was müssen die Erben von den beanstandenen Dingen nun davon wirklich beseitigen?

    klassische Antwort: Es kommt darauf an...

    Beschädigungen jeglicher Art, die nicht aus deinem vertragsgemäßen Gebrauch resultieren, müssen beseitigt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für alle schnelle Antworten, m.E. nach mus die Tapete nicht erneuert werden, die Mieterin hat diese selber vor ca. 15 Jahren angebracht ( die Wohnung wurde ja unrenoviert übernommen, bei Einzug 1x tapeziert und nach 10 Jahren nochmals tapeziert) und es wurde nur die Tapete angekratzt, nicht die Wand darunter. Es ist der Baugenossenschaft also kein Schaden entstanden. Die Tapete gibt es nicht mehr nachzukaufen, es müsste also das gesamte Zimer neu tapeziert werden, was einer Renovierung gleich käme, oder?

  • Wie schon gesagt: Wäre die Tapete nur "abgewohnt", dann müssten hier keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Diese alten Klauseln dürften alle unwirksam sein, sofern überhaupt welche vereinbart worden sind.

    Wenn die Tapete aber schuldhaft beschädigt wurde, dann muss hier ggfs. neu tapeziert werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die "Beweislage" steht im Mietvetrag : "Renovierung bei Einzug" und die o.g. Klausel, mehr nicht keine Bestandaufnahme bei Einzug, also kein Protokoll der Übergabe von 1990, es steht auch nichts über die Zimmerschlüssel dort

  • Zitat

    es steht auch nichts über die Zimmerschlüssel dort

    Dann kann der Vermieter wohl auch nicht nachweisen, dass dort jemals welche drin waren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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