Guten Tag,
angenommen ein Mieter verstirbt - Der Mieter hatte einen alten Mietvertrag von 1990, der mit einer Baugenossenschaft abgeschlossen wurde,also in der Wohnung 25 Jahre gelebt.
Der Mieter hat bei Einzug renoviert und zwischendurch ebenfalls tapeziert und Laminat in einem Zimmer angebracht. Die Baugenossenschaft hat in 25 Jahren lediglich das Badezimmer erneuert.
Im Mietvertrag steht zum Auszug ausschließlich Folgendes und nichts weiteres (!):
"Eine Verpflichtung zur Renovierung der gesamten Wohnung besteht bei Rückgabe nicht, da nach unserer Vereinbarung der Mieter bei Einzug in die Wohnung diese entsprechend seinen Vorstellungen zu renovieren hat, Die entstandenen Schäden in der Wohnung sind im Einvernehmen mit der Baugenossenschaft zu beseitigen."
Die Wohnung wurde daraufhin von den Erben entrümpelt, Teppiche wurden rausgerissen und die Wohnung besenrein überlassen.
Die Baugenossenschaft hat zur Übergabe der Wohnung eine externe Firma beauftragt, die nun einiges beanstandet,z.B. verschmutzte Fenster (obwohl diese gesäubert wurden) Tapete soll entfernt werden und neu tapeziert werden(Katzenkratzspuren)
verschmutzte Steckdosen, Schlüssel an den Zimmern fehlen (es ist nichts von Schlüsseln bekannt). Ein Türrahmen ist zerkratzt ( Nicht von der Katze) und soll erneuert werden. Dübellöcher sollen alle verspachtelt werden, das Laminat wäre unfachmännisch verlegt und noch einige weitere Dinge. Es gibt aus dem Jahr 1990 kein Übergabeprotokoll.
Was müssen die Erben von den beanstandenen Dingen nun davon wirklich beseitigen?
Danke im Voraus für alle Antworten