Frage zum Thema Maklerprovision

  • Hallo


    Ich beschäftige mich gerad mit einem kleinem Problem. Ich habe im Juli diesen Jahres über immoscout Kontakt (am 16.6.15) zu einem Makler aufgenommen, da eine DHH zur Miete angeboten wurde. Bei Anruf wurde mitgeteilt, dass die beschriebene DHH nicht mehr frei wäre, aber eine andere DHH (in direkter NAchbarschaft, gleicher Vermieter) zu haben wäre, da der aktuelle Mieter einen Nachmieter sucht.


    Am 20.6. gabs dann ein Treffen mit Makler vor der bald leer werdenden DHH mit Besichtigung. Wir haben uns dann entschienden diese zu nehmen, worauf sich der Makler um alles weitere beim Vermieter gekümmert hat.


    Einige Tage später kam der Makler zu uns nach Hause und wir unterschrieben den vorbereiteten Mietvertrag.


    Ich sprach den Makler dann wegen der Maklerprovision und der neuen Gesetzeslage an, worauf er meinte, dass diese hier nicht zählen würde, da die DHH (welche ja nicht im Internet beworben wurde) bereits vor dem 1.6. in Auftrag gegeben worden sei. Diesen Umstand kann ich leider nicht widerlegen bzw. müsste noch beim Vermieter oder Vormieter nachfragen.


    Meine Frage: Hat der Makler soweit recht oder zählt hier das Datum der Unterschrift des Mietvertrags?

    Im übrigen haben wir die Maklerprovision herunterhandeln können. Haben leider keinen Maklervertrag erhalten. Wir haben die Zahlung in Bar getätigt und auch nur eine handschriftliche Quittung vom Block erhalten, worauf die gezahlte Summe quittiert wurde.


    Desweiteren hatten wir noch einige kleinere Mängel, wo der Makler angab, mit dem Vermieter gut zu können und sich darum kümmern würde. Wir könnten uns auch weiterhin bei ihm melden, wenn es etwas zu klären gebe. Bis heute (knapp 8 Wochen nach Einzug) hat sich soweit nichts getan, der Vermieter gibt immer nur an, dass mit ihm selbst nichts abgesprochen worden sei. IN einer letzten Email vom Vermieter wurde mitgeteilt, dass der besagte Makler ab sofort nicht mehr Ansprechpartner für uns sei.


    Wir hatten mehr das Gefühl, dass er auch eine Art Hausverwalter sei, was wir so aber auch nicht belegen können.

  • Hallo,


    ausschlaggebend ist Euer Erstkontakt zum Makler. Da dieser nach dem 01.06. erfolgt ist, wäre auch keine Provision zu zahlen. Wann der Vermieter die Wohnung inseriert hat, dürfte meiner Meinung nach keine Rolle spielen.


    Zitat

    Desweiteren hatten wir noch einige kleinere Mängel, wo der Makler angab, mit dem Vermieter gut zu können und sich darum kümmern würde. Wir könnten uns auch weiterhin bei ihm melden, wenn es etwas zu klären gebe. Bis heute (knapp 8 Wochen nach Einzug) hat sich soweit nichts getan, der Vermieter gibt immer nur an, dass mit ihm selbst nichts abgesprochen worden sei.


    Ansprechpartner bei Mängel innerhalb der Wohnung ist immer der Vermieter und nicht der Makler. Es ist nichts außergewöhnliches, dass der Makler das Blaue vom Himmel verspricht und der Vermieter gar nichts davon weiß.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Gibts da denn einen gesicherten Google-Link zu ? Wenn es denn so stimmen sollte, haben wir Chancen das Geld wiederzubekommen? (Mal abgesehen, dass der "Makler" sich sperren wird) Immerhin steht auf der Quittung nur eine Summe , mehr nicht.

  • Hallo bobmaster,


    vorweg: Wenn ich schon "Makler" höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an. Makler befassen sich mit allem, was (möglichst leichtes) Geld bringt.
    Dies hier ist übrigens ein Mietrecht-Forum, kein Makler-Forum. Gottseidank.

  • Gibts da denn einen gesicherten Google-Link zu ? Wenn es denn so stimmen sollte, haben wir Chancen das Geld wiederzubekommen? (Mal abgesehen, dass der "Makler" sich sperren wird) Immerhin steht auf der Quittung nur eine Summe , mehr nicht.


    Hallo,


    bitte zu bedenken!!!!


    Erstkontakt zum Immobilienmakler war aufgrund einer bereits nicht mehr verfügbaren Immobilie.


    Es ist davon auszugehen, da der Immobilienmakler die zweite angeboten hatte, dass diese bereits in seinem Bestand war, somit kann er sich nicht darauf berufen, dass der Interessent ihn mit der Suche, bzw. Vermittlung eines Mietvertrages beauftragt hat.


    Dies gilt es jetzt zu beweisen!


    Ansonsten gilt, wer beauftragt, der bezahlt, in diesem Fall ihr.


    Dabei kommt es in keiner Weise mehr auf den Erstkontakt an.


    Bestellerprinzip, da ihr den Immobilienmakler damit beauftragt habt, einen Mietvertrag mit der zweiten DHH zu vermitteln und dieser zustande kam, kann er hierüber auch den Nachweis führen, die Vermittlungsprovision zahlt der Mieter.


    Einzig wäre die Immobilie bereits in seinem Bestand gewesen und die Vermietung bereits vom Vermieter beauftragt gewesen, dann könntet ihr dagegen vorgehen, das zu beweisen dürfte sehr schwer fallen.


    Gruß


    BHShuber

  • Bestellerprinzip, da ihr den Immobilienmakler damit beauftragt habt, einen Mietvertrag mit der zweiten DHH zu vermitteln und dieser zustande kam, kann er hierüber auch den Nachweis führen, die Vermittlungsprovision zahlt der Mieter.


    Genauer: der Auftraggeber.

  • Wenn er mir aber doch die noch vermietete DHH anbietet, und das nach dem 01.06.2015, dann muss sie ja bereits in seinem Bestand gewesen sein. Ich habe ihn ja auch nicht beauftragt für uns eine Wohnung zu suchen, sondern der Vorschlag kam ja von ihm.


    Wenn ich nun davon ausgehe, dass die DHH bereits vor dem 1.6. in seinem Bestand war., ich aber den Erstkontakt und den Mietvertragsabschluss nach dem 1.6. hatte, muss dann eine Kaution gezahlt werden?


    Sorry wenn ich im falschen Forum gelandet bin. Vielleicht kann mich ein Mod ja in den richtigen verschieben.


    Trotzdem danke für eure zahlreichen Antworten

    Einmal editiert, zuletzt von bobmaster ()

  • Wenn ich nun davon ausgehe, dass die DHH bereits vor dem 1.6. in seinem Bestand war., ich aber den Erstkontakt und den Mietvertragsabschluss nach dem 1.6. hatte, muss dann eine Kaution gezahlt werden?


    Trotzdem danke für eure zahlreichen Antworten


    Hallo,


    genau das gilt es zu beweisen, was in der Realität sehr, sehr schwer sein dürfte.


    Gruß


    BHShuber


  • Das ist gar nicht schwer...


    Sie haben doch mit dem Makler telefoniert und WÄHREND dieses ERSTEN Telefonates hat er Ihnen das Alternativobjekt vorgeschlagen. Also KANN er doch gar nicht das Objekt explizit für Sie gesucht haben. Es hatte es schon VOR Ihrer Kontaktaufnahme im Portfolio. Ergo brauchen Sie KEINE Maklerprovision zu bezahlen. Da Sie sie schon bezahlt haben, haben Sie nun 3 Jahre Zeit, diese zurückzufordern. Erst normal schriftlich zurückfordern mit Frist - falls dies nicht klappt, dann Mahnbescheid schicken (geht ganz einfach;)


    Wichtig: Ihr Erstkontakt MUSS ab/nach 01.06.2015 erfolgt sein. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

  • Sie haben doch mit dem Makler telefoniert und WÄHREND dieses ERSTEN Telefonates hat er Ihnen das Alternativobjekt vorgeschlagen. Also KANN er doch gar nicht das Objekt explizit für Sie gesucht haben. Es hatte es schon VOR Ihrer Kontaktaufnahme im Portfolio. Ergo brauchen Sie KEINE Maklerprovision zu bezahlen.


    Leuchtet ein, danke für den Tipp!