Allgemeine Frage zu Hausbesichtigung durch Vermieterin

  • Hallo zusammen,

    vor einem Jahr haben wir unser aktuell gemietetes Haus bezogen.
    Jetzt hat die Vermieterin schriftlich angekündigt, dass sie eine Hausbesichtigung durchführen möchte.

    Textzeile aus dem Schreiben " Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, das die an Sie vermieteten Räumlichkeiten in regelmäßigen Abständen auf etwaige bauliche Mängel untersuchen muss. "

    Wie oft dürfen diese Besuche sein und wie lange?

    Ich muß nämlich sagen ich habe keine Lust das meine Vermieterin im unserem Schlafzimmer umher wandelt, um bauliche Mängel zu suchen.

    Vielen Dank für eure Antworten

  • Hallo,

    über die Häufigkeit gibt es keine generelle Regelung. Es heißt allerdings, dass eine allgemeine Besichtigung nicht öfter, als einmal pro Jahr stattfinden sollte.

    Wie lange es dauert? Was willst du denn da hören? Je nachdem, wie genau er inspiziert, so lange dauert es.

    Der eine beschwert sich, dass der Vermieter sich nicht kümmert, dem nächsten passt es nicht, dass er es tut. Wenn du verhindern willst, dass der Vermieter sich sein Haus, in dem du wohnst, ansieht, kauf dir am besten ein eigenes.

    Gruß
    H H

  • Hallo HH
    Da meine bisherigen vermieter von einem Besichtigungstermin noch nie Gebrauch gemacht haben. Wollte ich mich lediglich darüber informieren, da man ja viele unterschiedliche Meinungen liest und hört.
    Von verhindern des Termins war nicht die Rede. Hab ja nichts zu verbergen.

  • Hallo HH
    Da meine bisherigen vermieter von einem Besichtigungstermin noch nie Gebrauch gemacht haben. Wollte ich mich lediglich darüber informieren, da man ja viele unterschiedliche Meinungen liest und hört.
    Von verhindern des Termins war nicht die Rede. Hab ja nichts zu verbergen.

    Hallo,

    das hier ist die Rechtslage, was man hört und liest ist subjektiv oder kann subjektiv verstanden werden.

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

    Gruß

    BHShuber