Hallo liebe Forumsmitglieder,
seit gut 1 1/2 Jahren besitzen wir eine eigene Waschmaschine. Unser Haus hat zwar einen Waschkeller, allerdings stehen für ca. 300 Wohnungen nur 5 Waschmaschinen bzw. 3 Trockner zur Verfügung. Außerdem finden sich immer Waschmittelrückstände und manchmal auch so manch anderer "Fremdkörper" in der Maschine.
Laut unserem Mietvertrag ist das aufstellen einer eigenen Maschine nicht gestattet. Allerdings wurde diese Klausel meines Wissens gekippt. Auch seitens der Hausverwaltung stellte dies bisher kein Problem dar. Es bestand lediglich die Aufforderung eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. (Darf der Vermieter meines wissens nach egtl. nicht fordern, oder?). Nun haben wir letzte Woche ein Schreiben erhalten, dass das Betreiben einer Waschmaschine ab 1.1.16 Monatlich 30€ Mieterhöhung zur Folge hat. Der Preis würde sich ergeben, da die Hauseigenen Waschmaschinen 2€ je Waschgang kosten. Allerdings sind in diesem Preis sicher auch der Gerätepreis und Wartungsmaßnahmen kalkulliert.
Weitere Rahmenbedingungen:
- Pauschalmiete
-Vermieter ist ein Studentenwerk
- Nicht alle Wohnungen in unserem Haus haben dieses Schreiben erhalten. Es wurde nur an größere (2- oder mehr-Zimmer) Wohnungen gesendet. Ich weiß aber, dass so manche kleine Wohnung auch über Waschmaschinen verfügen.
- Ein Waschgang kostet laut meiner Kalkulation (Strom/Wasser) im Schnitt ca. 0,8-1€
- Wir waschen max. 2x die Woche (2 Personenhaushalt) -> 2x4x1€ = max. 8€
Meine Frage:
Darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Ist der Preis gerechtfertigt? (Ich könnte mich mit 10-15€ anfreunden aber 30€?)
Falls möglich und bekannt, bitte Bezugsquellen (Urteile, Gesetzespasagen, ...) angeben.
Ich bedanke mich schon im Voraus sehr für eure Unterstützung und hoffe auf eine lebhafte und konstruktive Diskussion.
HansPeter