Hallo allerseits,
ich bin Hauptmieter einer Wohnung in Frankfurt und habe diese Wohnung seit 1,5 Jahren untervermietet. Es besteht ein schriftlicher Untermietvertrag, befristet auf 2 Jahre. Kontaktdaten von Untermieter und Hausverwaltung liegen beidseitig vor. Die schrifltiche Genehmigung der Hausverwaltung fuer eine Untermietung liegt ebenfalls vor.
Nun fordert die Hausverwaltung mich energisch auf, Ihnen umgehend eine Kopie des Untermietvertrages zukommen zu lassen. Ich bin der Meinung, dass es sich bei dem Untermietvertrag um eine Angelegenheit zwischen Untermieter und Hauptmieter handelt.
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, den Untermietvertrag vorzulegen?
Das Haus wird derzeit saniert und ich vermute eine Mietzinserhoehung bei Abschluss. Koennte dies ausschlaggebend sein?
Beste Gruesse und danke im Vorraus.