Zusätzliche neue Betriebskosten - Schreiben vom Vermieter

  • Hallo Zusammen,

    ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Unser Mietshaus (ca. 60 Parteien) hat die NK Abrechnung für 2014 erhalten, inkl. eines Schreibens der Vermieterin, das 7 Posten an neuen Betriebskosten enthält, die im Mietvertrag nicht explizit erwähnt sind. Dieses Schreiben soll unterschrieben, also bestätigt, an die Vermieterin zurüchgeschickt werden, was mich schon mal stutzig macht, warum ich im Nachgang nochmal etwas unterschreiben soll.

    Im Mietvertrag ist als Anlage zu den Betriebskosten die Betriebskostenverordnung (§1 und §2) wortwörtlich reinkopiert.

    Kann die Vermieterin nachträglich diese Betriebskosten auf die Mieter umlegen? Wäre das mit dem §1 der BetrKV gedeckelt? Falls ja, warum müsste ich dann aber das Schreiben mit den neuen Betriebskosten nochmals unterschreiben?

    Kann mir hier jemand Rat geben? Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?

    Vielen Dank vorab!

  • Da der Mietvertrag alle BK-Arten des §2 Betriebskostenverordnung enthält, gelten alle als vertraglich vereinbart.

    Ein Nachtrag zum Mietvertrag ist daher eigentlich nicht nötig, neu anfallende BK-Arten können auch so umgelegt werden.

    Ausnahme BK im Sinne Pkt. 17 "sonstige Betriebskosten". Diese müßten explizit im Vertrag oder eben, wie von der Vermieterin versucht, extra vereinbart werden.

    Betriebskosten gemäß §1 sind nicht umlegbar.

    Um was für BK geht es denn genau? 7 neue Posten sind schon eine ganze Menge.

  • Vielen Dank für Deine Antwort! Bie BK sind im Folgenden:
    - Betriebskosten zur Inspektion, Wartung und zum Bertreiben von Brandmeldeanlagen
    - BK zur Wartung einer Lüftungsanlage und Rauchabzugsanlage
    - BK für Brandschutzmaßnahmen (zB Trockenlöschwasserleitungen) und Wartung von Feuerlöschgeräten
    - BK zur Wartung von Pumpem und der Prüfung und Reinigung einer Rückstausicherung
    - BK für die Überprüfung von Elektroanlagen, die Wartung des Tiefgaragentores sowie der Multiparking Combiliftanlage
    - Stromkosten TG
    - BK für das Reinigen von Dachrinnen und Regendallrohren sowie die Kosten einer Dachrinnenheizung

    Ich erwäge, der Vermieterin zu schreiben, dass ich das Schreiben nicht gegenzeichne, da die Betriebskosten bereits im Mietvertrag ge. BetrKV geregelt sind.

  • Ich erwäge, der Vermieterin zu schreiben, dass ich das Schreiben nicht gegenzeichne, da die Betriebskosten bereits im Mietvertrag ge. BetrKV geregelt sind.


    Würde ich auch machen. Anscheinend gibt es wohl einen neuen Besen in der Hausverwaltung, der sich profilieren will...(?).

  • Würde ich auch machen. Anscheinend gibt es wohl einen neuen Besen in der Hausverwaltung, der sich profilieren will...(?).

    Schließe mich an.

    gambrinus79

    Das Schreiben der Vermieterin, Dein Antwortschreiben gut aufheben und bei der nächsten Abrechnung drauf achten ob man Dir diese Kostenarten oder einfach sonstige Betriebskosten nicht doch unterjubeln will.:cool:

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