Kündigung des Untermietvertrags

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Ich, in jungen Jahren, bin letztes Jahr im Sommer in aus einem anderen Bundesland kommend, in die Hauptstadt gezogen. Der Wohnungsmarkt war, wie sicherlich bekannt ist, bereits extrem düster. Ich hatte nur die eine Wahl und musste, weil ich in einer Notlage war (Ausbildungsbeginn usw...), das Zimmer nehmen, das Einzige, was ich angeboten bekam'.

    Das Zimmer war 20,7 m² groß, in einer WG, die insgesamt ca. 63,3 qm groß war. Die anderen beiden Zimmer waren auch stets vermietet, je ca. 10 bis 12 qm für jeweils gesamt 250 €. Ich zahlte gesamt 410 €. Die Lage war in überwiegend einfacher Wohnlage und es gab' zahlreiche wohnwertmindernde Merkmale.

    Nun passierte Folgendes. Im selben Gebäude unten hatte die Firma, welche die Untermietverträge abgeschlossen hat, ihre Büros. Als sie auszogen, wurden die Räumlichkeiten zu Wohnungen umsaniert (immer von polnischen Arbeitern, die dann dort auch eine Zeit lang schliefen und an manchen Tagen sogar unbefugt unsere WG betraten/einbrechen wollten. Für die Wohnung hatten sie Schlüssel vom Vermieter erhalten).

    Nach einer Zeit wurden die polnischen Handwerker rausgeworfen und es zogen plötzlich in beide Wohnungen syrische Flüchtlinge ein, für die kurz zuvor noch schnell eine Schaukel auf dem Hinterhof gebaut worden ist. Dann wurde ausnahmslos allen Mietern ohne Vorwarnung gekündigt und es wurde durch Aushänge u.A. viel Druck ausgeübt auf die Bewohner ("Wir weisen sie darauf hin, dass ab dem 30.11. Strom, Gas und Wasser abgestellt werden müssen aufgrund der großen Renovierungsarbeiten"). Nichts von alledem ist am Ende wirklich geschehen. Nur die Flüchtlinge sind noch da und der Geschäftsführer persönlich hat mit seiner Familie Wohnungen dort neu gestrichen und billige Bodenbeläge verlegt. Mittlerweile sind die Flüchtlinge nach oben in die frisch renovierten Wohnungen umgezogen.

    Das Gebäude gehört einem Geschäftsführer einer Metallbranchen-Firma aus einer anderen Stadt. Schilder und Briefkasten sind nach wie vorhanden und es kam auch manchmal Post. Wirklich existent ist die Firma jedoch nicht mehr seit mehr als 5 Jahren. Die Untermietverträge wurden von einer "sozialen" gGmbH gemacht.

    Und aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass nur gewerbliches Wohnen zulässig war, normales Vermieten war in dem Haus verboten.

    Wer der Eigentümer des Hauses war(ist), habe ich erst über den Amtsweg erfahren, nachdem ich raus war.

    In der Kündigung steht "hiermiet kündigen wir Ihnen das Mietverhältnis fristgerecht zum 30.11.2015 und verweisen hiermit auf Punkt 5 und 6 Ihres Mietvertrags, aus dem eine beiderseitige Kündigungsfrist von 2 Monaten hervorgeht." Und dann wird mit Geld geworben für früheren Auszug. Und im letzten Satz heißt es dann "Für die gesamte "Mustermann-Straße-16" endet die Nutzung als Wohnraum zum 30.11.2015, so dass nunmehr alle Mieter ausziehen müssen." (das ist doch ein Widerspruch in sich selber?!)

    So.

    Mein alter Vermieter will nun, wie in anderen Fällen auch, die Kaution nicht oder nicht vollständig zurückzahlen. Begründungen sind haltlos. Ich habe das Zimmer sogar in besserem Zustand hinterlassen, als ich es vorfand! Ich habe Fotos gemacht. Es gab' kein Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug und keine richtige Abnahme beim Auszug! Und ich habe eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bekommen, wo auch drinsteht "Keine Beanstandungen".

    So. Frage: Was kann ich alles gegen die tun?

    Gibt es Möglichkeiten, den Untermietvertrag als nichtig anzusehen und die gesamten gezahlten Mieten zurückzufordern oder vlt. auch einen Teil zurückzufordern wg. Mietwucher?

    Und darüber hinaus: Muss der Vermieter eine Art Schadensersatz bezahlen? Für entstandene Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten? Und z.B. dafür, dass ich aufgrund der neuen Umstände im neuen Zimmer, Vorhänge kaufen musste, dass er die Kosten auch übernimmt?

    Es wurde nämlich absolut keine Hilfe angeboten.

    Freue mich auf Antworten!

    Mit besten Grüßen
    KommFort

  • Und nochmals, KommFort, was soll dieser Roman:confused::mad:
    Dein Mietverhältnis endete zum 30.11.2015. Der VM kann die Kaution max. 6 Monate zurückhalten, um bei der Rückgabe der Wohnung nicht erkannte Mängel noch beheben zu lassen.

  • Kannst Du den Beitrag bitte zusammenfassen?
    Wer hier billige Fußböden verlegt hat, Schaukeln aufgestellt hat, warum Du dort hingezogen bist, wer danach eingezogen ist, , wer saniert hat, wer der Geschäftsführer ist, etc. ist völlig belanglos.

    Kurz zusammenfassen: Warum wurde gekündigt (Begründung), welche Frist wurde hier angegeben? Wie wurde auf die Kündigung reagiert.

    Nur ganz kurz, ohne nun alles intensiv gelesen zu haben: ist die Kündigung gerechtfertigt, bzw. wurde durch Auszug akzeptiert, kann auch keine Forderung geltend gemacht werden. Eine Kaution ist spätestens 6 Monate nach Mietende auszuzahlen, wenn es keine Forderungen mehr gibt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie bereits geschrieben. Das ist die Zusammenfassung!

    Ich habe nicht geschrieben, wer der Geschäftsführer ist, sondern was der Geschäftsführer gemacht hat. Das ist möglicherweise eine wichtige Information, weil dies auf eine bestimmte Art von Geschäftsverfahrensweise (illegale oder moralisch zweifelhafte) hindeutet!

    Wer billige Fußböden verlegt hat und die Schaukel aufgestellt hat und warum ich dorthin gezogen bin, bzw. viel mehr unter welchen Umständen ich dorthin gezogen bin und vorallem wer danach eingezogen ist - all' das ist doch sehr wohl wichtig.

    Denn rechtlich gesehen ist es ein Unterschied, ob dort neue normale (Unter-)Mietverträge entstanden sind oder gewerbliche Untermietverträge.

    Es ist auch ein Unterschied, ob ein Vermieter eine Zwangslage einer Person ausnutzt, die möglicherweise auch nicht das Wissen und die Erfahrung haben kann, um zu erkennen, dass sie über den Tisch gezogen wird bei Vertragsabschluss. Denn, soweit ich das BGB gelesen habe, wäre dann ein Vertrag anfechtbar/sittenwidrig und/oder damit nichtig!

    Also, entschuldigt bitte, aber ich hab' mir schon was dabei gedacht, das so zu schreiben, wie ich es geschrieben habe!

    Denn so platt und einfach kann man das Thema nicht abhandeln, da ich schließlich zu der Fragestellung hin wollte, WAS genau ich tun kann, WIE ich es tun kann und WARUM ich es tun könnte. Und zu der Fragestellung gelangt man nur, wenn man Hintergrundinformationen hat.

    Die Begründung auf die Kündigung... all' das habe ich übrigens geschrieben... aber, tja, lustig... Begründungen kann man Viele schreiben. Sie müssen und sollten aber logisch und rechtlich in Ordnung sein, meiner Meinung nach und ebendas zweifle ich an und habe deshalb hier ein kleines bisschen ausführlicher geschrieben. Mein Gott!

    Was hätte es gebracht, wenn Ihr noch 100 Nachfragen gestellt hättet und wir am Ende 50 Beiträge gehabt hätten und ich keinen guten Tipp am Ende? ....

  • KommFort,
    wen interessiert das alles? Da das Mietverhältnis beendet wurde, niemanden mehr. Und wenn Du schon von Moral sprichst...: Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten.

  • Was glaubst du, warum schreibe ich das dann wohl?

    Etwa, weil mir Sentimentalitäten wichtig sind oder was?

    Wenn der ganze Mietvertrag illegal war und ich die Chance habe, Geld zurück zu bekommen, wieso sollte ich dann nicht meine Ansprüche prüfen und vor Gericht gehen möglicherweise?
    Es ist doch wohl scheiss egal, ob das Mietverhältnis beendet wurde oder nicht. Mich und einige andere Mieter interessiert das Alles also sehr, weil die Mieter zurecht verärgert sind.
    Und Moral oder Sentimentalitäten hin oder her... wenn du kein Fan davon bist... Fakt ist, da sind Menschen obdachlos geworden! Und anderen Leuten, die es gerade so geschafft haben, sind hohe Kosten entstanden!

    Und wenn ich die Möglichkeit habe, Klage einzureichen oder Ähnliches, dann tue ich das einfach, weil es mich nicht interessiert, ob das Mietverhältnis beendet wurde, sondern die Tatsache, dass es auf eine illegale Art und Weise beendet wurde und/oder der ganze Vertrag ungültig war!

  • Ich habe kein Geld. Durch diese ganze Geschichte habe ich das Bisschen, was ich noch hatte, verloren. Aber danke für den tollen Tipp. Bitte keine neuen Tipps dazu, sondern nur noch zum Thema.

  • Ja, auch. Es geht aber vorallem auch um das ganze Mietverhältnis an sich, darum ob der Untermietvertrag nichtig (und sittenwidrig) war und um die Vor- und besonders die Nachgeschichte, sowie die Art und Weise, wie es angeboten wurde. (Es standen Dinge im Angebot, die niemals Vertragsgegenstand waren und wurden. Z.b. war von einem "Gruppenraum mit Billiardtisch" die Rede. Wahrheit ist aber: Gab' es nie.)

    Protokolle gibt es nicht, auf keiner Seite. Begründung für das Nicht-Auszahlen der Kaution war, man sei noch am Arbeiten und das würden andere entscheiden (womit der Geschäftsführer der gGmbH gemeint war höchstwahrscheinlich)

    Und des geht um Schadensersatzansprüche, die ich anmelden will.

    Soweit ich weiß und meinem Rechtsverständnis nach, muss ein Vermieter seinem Mieter beispielsweise Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen, wenn der Vermieter ihm kündigt, bei bestimmten Umständen (die hier gegeben sind, wie ich glaube, weil ich das Zimmer einwandfrei hinterlassen habe, immer pünktlich Miete zahlte und eben nichts bekam vom alten Vermieter).

    Einmal editiert, zuletzt von KommFort (30. Dezember 2015 um 19:00)

  • schwer zu sagen, was ein RA oder Richter draus machen würde

    Du könntest bzgl. KAution ein Erinnerungsschreiben aufsetzen etwas später und gfs. später ins Mahnverfahren

    käme drauf an, überleg Dir immer was es am Ende bringt

  • Ja, hoffentlich Geld und Gerechtigkeit! Ich bin ja nicht zum Spaß hier. Wer mich über den Tisch ziehen will, muss früher aufstehen und mit Widerstand rechnen.

    Aber, die Kaution ist das kleinste Problem. Die bekomme ich wieder, da bin ich mir aus im ersten Beitrag genannten Gründen, sicher. (Sind ohnehin nur 250 €)

    Der eigentliche Hammer der ganzen Geschichte ist vielmehr der, dass der alte Vermieter eine Reihe von schwerwiegenden Fehlern gemacht hat und ich für diese Scheisse 410 € monatlich zahlen musste! Und das ist wohl eine Wuchermiete, oder?

    Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt ca. 6 € pro m²!

    Und nun kommt erschwerend diese sehr "eigensinnige" Kündigung dazu, der Straftatbestand der Nötigung und das Nicht zur Verfügung stellen von Ersatzwohnraum, obwohl er dazu eigentlich verpflichtet sein müsste, nach meiner Rechtsauffassung und all' dem, was ich weiß und im BGB und Urteilen gelesen habe. Da ich aber kein Super-Experte bin, frage ich hier nach und wünsche mir, dass das, was ich geschrieben habe, einfach mal aufmerksam gelesen wird. Der erste Beitrag ist extrem gekürzt und enthält nahezu alle relevanten Informationen, aber definitiv keine irrelevanten Informationen.

  • die ganzen Fragen bzgl. "sittenwiedrig" usw. äusserst schwer zu sagen, auch die Mietdauer nur ca. 6 MM ..... etc.

    410,- sind zwar teuer, aber mE. nicht sittenwiederig bei 20qm die liegen oft um 350,-

    liest sich für mich so der VM ist auch recht zwielichtig

    denk immer auch an die Zeit, RA Kosten usw. Risiken usw.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (30. Dezember 2015 um 20:03) aus folgendem Grund: ,,,

  • Ja, hoffentlich Geld und Gerechtigkeit! ... alle relevanten Informationen, aber definitiv keine irrelevanten Informationen.

    da müsstest Du präziser werden, wo Du Abschlagspotential siehst usw. auch im Bezug auf Mietrecht

    Ein Biiliardzimmer, falls versprochen würde ein klein minderung uU. rechtfertigen->Vertrag?


    PS: natürlich gilt das was im Vertag steht...... den HickHack oben vs. unten vs. Poland scheint mir forentechnisch schwierig

    2 Mal editiert, zuletzt von Tiger888 (30. Dezember 2015 um 20:15) aus folgendem Grund: ps

  • Nunja, im Angebot im Internet stand, dass alles neu wäre, ein Gruppenraum mit Billiardtisch vorhanden sei, nur Studenten dort leben würden und im Bild sah' man das Haus nur von der schönen Rückseite. Die Vorderseite des Hauses sah' runtergekommen aus und aus der Ferne war nicht direkt klar, dass vor dem Haus eine Autobahn ist.

    Das Treppenhaus war immer stark verschmutzt und vernachlässigt. Es gab oft Geruchsbelästigungen durch Müll. Und die Haustür stand in der Regel sehr oft offen, war in der letzten Zeit sogar gar nicht mehr abschließbar, weil der Riegel draußen war und das Schloss ausgebaut.

    Wie bereits erwähnt... das, die ortsübliche Vergleichsmiete und die anderen Faktoren möglicherweise... Dadurch könnte es schon sittenwidrig sein, meiner Meinung nach.

    Der Vermieter hat meine Notsituation ausgenutzt (ich brauchte nämlich dringend aus einigen, sehr plausiblen Gründen, dringenst und unbedingt das Zimmer). Und dabei hat er letztendlich doch viel getäuscht.

    Im Vertrag ist natürlich nichts von dem enthalten, was im Angebot stand. Dafür aber ist man automatisch Mitgesellschafter einer "Mieter"-GbR geworden, was mit dem Internet zu tun hatte. In dem Haus gab' es ein offenes, ungesichertes W-Lan Netz, das von jedem genutzt wurde.

    Der Untermietvertrag hat 12 Punkte. Das eben erwähnte war Punkt 12.

  • ... Und dabei hat er letztendlich doch viel getäuscht.
    Im Vertrag ist natürlich nichts von dem enthalten, was im Angebot stand. Dafür aber ist man automatisch Mitgesellschafter einer "Mieter"-GbR geworden, was mit dem Internet zu tun hatte. In dem Haus gab' es ein offenes, ungesichertes W-Lan Netz, das von jedem genutzt wurde...

    Moralisch steh ich auf Deiner Seite. Aber ingesamt hast Du hier günstiges Lehrgeld bezahlt.

    Glaub es mir. Du stehst darüberhinaus in beweislast und das nach mM. bei einem Streitwert von ca. 300eur


    vllt hat jemand noch ein andere Meinung.

  • Moment mal.^^

    Wie meinst du das mit dem "Lehrgeld"?

    Und wofür sollte ich warum in Beweislast stehen? Und wie kommst du auf einen Streitwert von ca. 300 Euro?

    Ich habe dort 1 Jahr und 3 Monate gelebt. Wenn ich die ganze Zeit zu viel bezahlt habe oder sogar das gesamte Geld zurückfordern könnte, dann ginge es um maximal 6150 €!

    Bitte nicht vergessen: Das normale Wohnen ist und war die ganze Zeit über offiziell illegal! Es durfte also gar kein Untermietvertrag geschlossen werden, es sei denn es wäre so etwas wie "Betreutes Wohnen" gewesen. Dann wäre es gewerbliches Wohnen. Das ist etwas völlig Anderes.

  • Hallo,


    So. Frage: Was kann ich alles gegen die tun?

    Hallo,

    du kannst eine Klage auf Herausgabe der Kaution anstreben, dabei kommen dann wohl auch alle anderen Umstände auf den Tisch.

    Zitat

    Gibt es Möglichkeiten, den Untermietvertrag als nichtig anzusehen und die gesamten gezahlten Mieten zurückzufordern oder vlt. auch einen Teil zurückzufordern wg. Mietwucher?

    Dem Mietwucher sind enge Grenzen gesetzt, dieser Umstand tritt erst ein, wenn ein Vermieter aus der Notlage eines Mieters aufgrund angespannten Wohnungsmarktes mind. 50% über dem ortsüblichen Vergleichsmieten verlangt.


    Zitat

    Und darüber hinaus: Muss der Vermieter eine Art Schadensersatz bezahlen? Für entstandene Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten? Und z.B. dafür, dass ich aufgrund der neuen Umstände im neuen Zimmer, Vorhänge kaufen musste, dass er die Kosten auch übernimmt?

    Anspruchsdenken und im Nachhinein schon mal gar nicht.

    Klage die Kaution ein und wenn du in der Klage noch weitere Vorwürfe vorbringen möchtest, dann mach das, solltest du die Kaution dann bekommen wäre das schon das höchste der Gefühle, alles weitere wäre ein "Zuckerl"
    Es wurde nämlich absolut keine Hilfe angeboten.

    Zitat

    Freue mich auf Antworten!

    Ohne Rechtsbeistand wirst du hier nicht sehr weit kommen, es obliegt dir alleine ob du einen Rechtsstreit führen willst oder nicht, die Kaution sehe ich durchaus als unrechtmäßig einbehalten.

    Gruß

    BHShuber

  • "Anspruchsdenken" und "im Nachhinein schonmal gar nicht"?

    Also erstmal ist das Wort Anspruchsdenken falsch, weil es hier mehr um Gerechtigkeit, Ersatz und Entschädigung geht. Das ist alles. Ich finde, das hat sehr wenig mit Anspruchsdenken zu tun. Mein alter Vermieter hat mich und andere behandelt wie Dreck. Darüberhinaus hab' ich nicht nur einen teuren Preis bezahlt, sondern einen strafbar überteuerten Preis.
    Und im Nachhinein doch erst Recht?! Wie hätte ich denn jeglichen Anspruch innerhalb des Mietverhältnisses geltend machen können?

    Habt ihr eine Ahnung davon, was dann alles passiert wäre?

    Mein alter Vermieter hat Scheisse gebaut und muss nun die Rechnung bezahlen. Das ist nur fair. Das hat nichts mit Anspruchsdenken zu tun. "Anspruchsdenken" wäre ein passender Vorwurf, wenn nichts wäre oder der Vermieter nur sehr geringfügige Fehler gemacht hätte. Aber in meinem Fall hat er sich ja gleich mehrfach in's Aus manövriert und ich bin sicher, dass sich für den Fall das Finanzamt und der Zoll brennend interessieren würden!

    Wenn ich Scheisse baue und jemanden nötige, etwas zu tun, was er gar nicht will und ihn in eine unzumutbare Situation bringt, dann hat derjenige auch das Recht auf Schadensersatz zu klagen und meinetwegen einige Hundert oder Tausend Euro zu kassieren. Das hat nichts mit Anspruchsdenken zu tun. Und dass es im Nachhinein kommt, das ist doch ein völlig normaler Vorgang. Wann denn auch sonst, wenn nicht im Nachhinein?

    Also, ich verstehe einige Antworten von euch echt nicht. Ich glaube, hier hat noch niemand meinen ersten Beitrag in diesem Thema gelesen...

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