Hallo zusammen,
ich hoffe, hier ein paar Antworten zu bekommen, da ich mit meinem Latein am Ende bin.
Zur Situation: 3 Personen leben in einer WG zusammen. A ist Hauptmieterin, B und C sind Untermieter von A.
A teilte den anderen vor 2 Wochen mit, dass sie den gemeinsamen Vertrag gekündigt hat. Nach Rücksprache mit der Vermieterin steht fest, dass alle die Wohnung räumen müssen bis zum 31.3.
Im Untermietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, früher aus dem Vertrag zu kommen? Es gibt einige Differenzen zwischen A und den beiden anderen.
Sie hat B und C zudem nicht schriftlich gekündigt, wodurch die 3-monatige Kündigungsfrist ihrerseits schon verletzt ist. Sie hat es ihnen nur mündlich mitgeteilt. Könnten B und C das als Grund nehmen, früher auszuziehen?
Meine andere Frage ist: im Mietvertrag steht, dass die Bewohner beim Auszug die Tapeten entfernen müssen. Dies hat die Vermieterin so in den Vertrag aufgenommen (nach einem gemeinsamen Gespräch), da sie auf andere Schönheitsreparaturen verzichtet hat und ihre einzige Bedingung war, dass die Tapeten abgemacht werden.
Zählt das als Individualvereinbarung und sind die Bewohner zur Entfernung der Tapeten verpflichtet? Ganz konkret steht unter §13 zusätzliche Vereinbarungen: "beim gemeinsamen Auszug aller 3 Mieter müssen alle Tapeten entfernt werden".
Und wer muss für die Räumungskosten/Sperrmüll der Wohnung (Küche, gemeinschaftliche Schränke etc.) bezahlen - die Hauptmieterin oder auch die Untermieter?
Vielen herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe!!