Kündigungsfrist Untermietvertrag; Tapetenklausel; Entsorgung von gemeinsamer Einricht

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, hier ein paar Antworten zu bekommen, da ich mit meinem Latein am Ende bin.

    Zur Situation: 3 Personen leben in einer WG zusammen. A ist Hauptmieterin, B und C sind Untermieter von A.
    A teilte den anderen vor 2 Wochen mit, dass sie den gemeinsamen Vertrag gekündigt hat. Nach Rücksprache mit der Vermieterin steht fest, dass alle die Wohnung räumen müssen bis zum 31.3.
    Im Untermietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, früher aus dem Vertrag zu kommen? Es gibt einige Differenzen zwischen A und den beiden anderen.
    Sie hat B und C zudem nicht schriftlich gekündigt, wodurch die 3-monatige Kündigungsfrist ihrerseits schon verletzt ist. Sie hat es ihnen nur mündlich mitgeteilt. Könnten B und C das als Grund nehmen, früher auszuziehen?

    Meine andere Frage ist: im Mietvertrag steht, dass die Bewohner beim Auszug die Tapeten entfernen müssen. Dies hat die Vermieterin so in den Vertrag aufgenommen (nach einem gemeinsamen Gespräch), da sie auf andere Schönheitsreparaturen verzichtet hat und ihre einzige Bedingung war, dass die Tapeten abgemacht werden.
    Zählt das als Individualvereinbarung und sind die Bewohner zur Entfernung der Tapeten verpflichtet? Ganz konkret steht unter §13 zusätzliche Vereinbarungen: "beim gemeinsamen Auszug aller 3 Mieter müssen alle Tapeten entfernt werden".
    Und wer muss für die Räumungskosten/Sperrmüll der Wohnung (Küche, gemeinschaftliche Schränke etc.) bezahlen - die Hauptmieterin oder auch die Untermieter?

    Vielen herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe!!

  • Gibt es dennoch eine Möglichkeit, früher aus dem Vertrag zu kommen?

    Man erklärt A das man die Wohnung am 31.3. nicht räumen wird:p

    Tapeten entfernen ist wie eine generelle Endrenovierung zu werden. Diese ist unwirksam wenn keine Notwendigkeit besteht.

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, hier ein paar Antworten zu bekommen, da ich mit meinem Latein am Ende bin.


    Vielen herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe!!

    Hallo,

    so schlimm ist das gar nicht.

    A hat ein Problem, denn A hat keine Kündigung an B und C ausgesprochen, d. h. eine Kündigung ist eine einseitig erklärte Willenserklärung die in Schriftform mit Unterschrift versehen an die Vertragspartner übergeben werden muss.

    Somit könntet ihr für einen vorzeitigen Auszug, genau diesen Umstand ins Felde führen um bei den Verhandlungen einen kleinen Vorteil zu haben, denn wenn ihr euch quer stellt, dann läuft die Kündigungsfrist bis Ende April, sofern noch im Januar von A gekündigt wird.

    Die Tapeten und Schönheitsreparaturen sind alleiniges Problem von A dem Hauptmieter, sofern nicht in den Untermietverträgen ähnliches vereinbart ist, das muss man dann prüfen.

    Also, in geeigneter Art und Form Untervermieter A klarmachen, dass man eine mündliche Kündigung nicht akzeptiert und die Kündigungsfrist keinerlei Geltung hat, doch wenn man sich einigt, z. B. vorzeitiger Auszug, dann geht man einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag der Untermietvertäge seines Weges, du verstehst.

    Gruß

    BHShuber

  • Schliesse mich meinem Vorredner an. Die "Unter"mietverträge wurden bis jetzt noch nicht rechtsgültig gekündigt. Empfehle, falls Einigkeit herscht (soll es ja hier und da auch heutzutage noch geben) einen Auflösungsvertrag abzuschliessen. Das ist EIN Satz, Datum, drei Unterschriften.;)