Guten Abend,
wir haben ein Problem wegen einer ungerechtfertigen Maklercourtage.
Wir haben im Internet eine Wohnungsanzeige gesehen, und den Makler daraufhin explizit zu diesem Angebot angeschrieben. Wir wurden zu einem Besichtigungstermin eingeladen, zu dem auch weitere Interessenten kamen. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch nichts von einer Courtage erwähnt.
Nun haben wir die Zusage für die Wohnung bekommen, und uns wurde mitgeteilt, dass wir die Maklercourtage von 2,38 Kaltmieten zu tragen hätten.
Wir haben bisher keinen Maklervertrag abgeschlossen, oder einen Makler beauftragt. Wir sind vom neuen Bestellerprinzip ausgegangen.
Auf der Anzeigenplattform stand kein Wort von einer Provision, lediglich wurden auf die Internetseite des Maklers verwiesen um dort Fotos anschauen zu können. Dort haben wir jetzt aber erst den Hinweis auf die Provision entdeckt und haben nochmal nachgehakt. Wir wurden jetzt erstmal zur Mietvertragsunterzeichnung eingeladen, und es wurde uns gesagt, dass man vor Ort nochmal über die Provision sprechen könnte.
Unsere Frage lautet, ob dies so rechtens ist? Oder wir den Mietvertrag unterschreiben und die Provision nicht tragen, da wir keinen Maklervertrag abgeschlossen haben und dies auch nicht vorhaben. Aus unserer Sicht, müsste das Bestellerprinzip greifen und somit müsste der Vermieter die Kosten tragen, oder nicht?
Danke für Ihre Hilfe!