Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich habe eine Frage an euch bzw. bitte euch um Erfahrungen und Einschätzungen. Der Sachverhalt:
- Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter, Bezugnahme auf Mietspiegel
An den meisten Stellen kann ich die Argumentation des Vermieters mitgehen, an drei Stellen sind wir uns nicht einig. Der gewichtigste, weil mit dem höchsten Abschlag behaftet, ist der Punkt Fußboden. Der Abschlag beträgt satte 1,88 EUR/m², was natürlich weh tut (entweder mir oder dem Vermieter).
Ausgangslage: bei mir ist in allen Wohnräumen PVC verlegt, der mindestens 15 Jahre alt ist. Der Mietspiegel München gibt mir 4 Optionen.
Einfacher Boden in allen Wohnräumen
Die Wohnung besitzt in allen Wohnräumen weder Parkett-/Laminat-/hochwertige Holzdielenböden noch Teppich-/Teppichfliesenböden, Korkböden oder Naturstein-/Fliesenböden.
Einfacher Boden teilweise
Die Wohnung besitzt in mindestens einem Wohnraum (aber nicht in allen Wohnräumen) weder einen Parkett-/Laminat-/hochwertigen Holzdielenboden noch einen Teppich-/Teppichfliesenboden, Korkboden oder Naturstein-/ Fliesenboden. Der Abschlag wird nicht gegeben, wenn in mindestens einem Wohnraum ein Natursteinboden vorhanden ist oder ein Parkett- oder ein hochwertiger Holzdielenboden, der 2007 oder später verlegt, modernisiert oder instandgesetzt wurde.
Guter neuer Boden
Die Wohnung besitzt in allen Wohnräumen entweder Böden, die 2007 oder später verlegt, modernisiert oder instandgesetzt wurden oder einen Natursteinboden.
Eine der beiden folgenden Aussagen muss zudem zutreffen:
a) Neuer hochwertiger Boden: In mindestens der Hälfte der Wohnräume befindet sich ein hochwertiger Boden, d.h. Parkett, hochwertige Holzdielen oder Naturstein.
b) Neuer Laminatboden: In allen Wohnräumen befindet sich Laminat, Parkett, hochwertige Holzdielen oder Naturstein, wobei der Laminatboden überwiegt, d.h. in mehr als der Hälfte der Wohnräume vorhanden ist.
keiner dieser Typen
keine Beschreibung im Mietspiegel, auch im Onlineberechnungssystem nicht
Diskussionspunkt: ich wähle "einfacher Boden in allen Wohnräumen", der Vermieter wählt "keiner dieser Typen", mit dem Argument, es ist ein hochwertiger PVC verlegt und nicht vom Mietspiegel erfasst. Die Auswahl "keiner dieser Typen" ist seitens der Stadt München nicht erklärt bzw. weiter definiert. Eine Anfrage an die Stadt ging raus, ist aber noch nicht beantwortet.
Die Quizfrage an euch: was habe ich bei der Eingabe auszuwählen?
Danke im Voraus für eure Meinungen.
Viele Grüße
outie