Übergabeprotokoll

  • Hallo,

    muss ich für die im Protokoll aufgeführten Mängel als Mieter aufkommen bzw. mit 100%igem Anteil aufkommen?
    Oder nur, wenn dort festgehalten ist, dass dieser Mangel behoben werden muss? Dürfen Mängeln mit Reparaturkosten über 300€ einfach so ohne Vorankündigung durch den Vermieter behoben und dem Mieter in Rechnung gestellt werden (Einbehaltung der Kaution)?

    Bei mir wurde ein Magel eingetragen aber mir nicht gesagt, dass der erheblich sei bzw mir die Option gegeben den eigenständig zu beseitigen. Es steht auch nicht bei, dass er beseitigt werden muss durch eine Firma. Und jetzt soll ich eine ziemlich hohe Summe zahlen...

    Danke für Tips! :)

  • Hallo chip,

    Du lieferst leider zu wenig Infos.

    "muss ich für die im Protokoll aufgeführten Mängel als Mieter aufkommen bzw. mit 100%igem Anteil aufkommen?"
    - Das kommt auf die entsprechende Vereinbarung an, ansonsten ist es lediglich vorerst die Beschreibung des Ist-Zustands.

    "Dürfen Mängeln mit Reparaturkosten über 300€ einfach so ohne Vorankündigung durch den Vermieter behoben und dem Mieter in Rechnung gestellt werden (Einbehaltung der Kaution)?"
    - Nein. Bei Rückgabe der Mietsache wäre der Mieter berechtigt, etwalige Mängel zu beheben, weshalb ich dringend eine Vorabnahme empfehle. Erst wenn der Mieter in Verzug gerät, kann der VM die Mängel auf Kosten des Mieters beheben oder - lassen.

    "Bei mir wurde ein Magel eingetragen aber mir nicht gesagt, dass ..."
    - Hast wohl auch nicht gefragt, geschweige dass etwas vereinbart wurde?

    "der erheblich sei bzw mir die Option gegeben den eigenständig zu beseitigen."
    - Evtl. dumm gelaufen...?

    "Es steht auch nicht bei, dass er beseitigt werden muss durch eine Firma. Und jetzt soll ich eine ziemlich hohe Summe zahlen..."
    - Biste vom VM in Verzug gesetzt worden?

  • Hallo,


    Danke für Tips! :)

    Hallo,

    Berny hat dir ja schon einiges geschrieben, was mich hier interessiert ist, wusstest du vor der Abnahme dass ein Mangel besteht, den der Vermieter unter Umständen reklamiert?

    Dann kommt es natürlich darauf an, welcher Mangel, bzw. was hat der Vermieter genau am Zustand der Wohnung bemängelt.

    Wie Berny schon schreibt, dient das Rückgabeprotokoll lediglich als Dokumentation des Ist-Zustandes bei Rückgabe der Mietsache, ernst wird es erst, wenn dann der Vermieter eine Forderung stellt.

    Gruß

    BHShuber