Gebäudeversicherung für Mieter wie teuer ?

  • Ich lebe mit den Vermietern in einem Haus.
    1. und 2. Stock die Vermieter, im Erdgeschoss wohne ich.
    Ich habe knapp 40QM, 2 Zimmer.
    Laut Vermieter beträgt die Gebäudeversicherung für mich 16 Euro im Monat.
    Ist das Realistisch ?

    LG

  • Hallo,
    also bei mir (ca. 44 m² ) machen Grundsteuer und Versicherungen im Jahr etwa 130 Euro aus. Sind aber 4 Parteien , davon eine kleine Gewerbeeinheit (Hausfläche ca. 180 m²). grundsteuer variiert aber sicher auch von Stadt zu Stadt.

  • Danke erstmal für die Antwort.
    Klar, variiert mit Sicherheit ( ich wohne in Bremen ). Doch so ein Unterschied ? Zahle für die Grundsteuer nochmal 10 Euro Monatlich extra. d.H. 192 Gebäudeversicherung und 120 Grundsteuer. Vielleicht weiß jemand genaueres.
    Danke

  • Ähem..., die Frage betraf die Gebäudeversicherung. Die ist abhängig von div. Faktoren.
    Bei meiner Immobilie beträgt die Gebäude-+Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei einer ~40m² Wohnung jährlich ~112€, und die Grundsteuer ~30€.
    Der VM ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, was jedoch nicht heisst, dass er die billigsten Versicherungen zu nehmen hat.

  • Unrealistisch ist es nicht.

    Es kommt u. a. auch darauf an welche Risiken versichert sind.

    Die Absicherung von Schäden durch Leitungswasser oder gar Hochwasser z. B. lassen sich Versicherungen gut bezahlen.

    Genaueres kann Dir nur der Vermieter sagen. Denn der Weiß was versichert ist und wie hoch die Grundsteuer ist.

  • Nun ja wobei ich ja nicht verpflichtet bin irgendwelche super Zusatz Versicherungen mit zu bezahlen. Aber da ich kein extra Thema erstellen möchte, das ist schon ein Unterschied wenn ich im Jahr 120 und du 30 an Grundsteuer zahle.

  • das ist schon ein Unterschied wenn ich im Jahr 120 und du 30 an Grundsteuer zahle.


    Das hast du richtig erkannt, dass das ein Unterschied ist. Da aber die Grundsteuer eine kommunale Abgabe ist, kann dir hier niemand sagen, ob dein Vermieter zuviel berechnet. Da musst du schon deinen Vermieter bitten, dass er dir den Grundsteuerbescheid zeigt.

    Und so lange dein Vermieter keine unnötige Versicherung z.B. gegen Abstürze von Raumstationen o.ä. abgeschlossen hat, musst du dich anteilmäßig daran beteiligen.


  • Und so lange dein Vermieter keine unnötige Versicherung z.B. gegen Abstürze von Raumstationen o.ä. abgeschlossen hat, musst du dich anteilmäßig daran beteiligen.

    Da muss ich wohl wiedersprechen: gegen die Risiken Feuer, Wasser Sturm sowie sonstige Elementarereignisse. Den Betriebskosten zugehörig sind gleichfalls die Gebäudeversicherung, die Glasversicherung sowie die Haftpflicht für den Öltank und den Aufzug.
    Alles andere ( z.B. Schaden durch dritte usw. ) kann nicht auf den Mieter umgelegt werden.

    Ich werde mir alles geben lassen denn ich habe gelesen, dass der Durschnitt bei 62 QM bei 80 Euro im Jahr liegt.

  • Nun ja wobei ich ja nicht verpflichtet bin irgendwelche super Zusatz Versicherungen mit zu bezahlen. Aber da ich kein extra Thema erstellen möchte, das ist schon ein Unterschied wenn ich im Jahr 120 und du 30 an Grundsteuer zahle.

    An der Grundsteuer kannst weder Du noch der Vermieter was ändern. Außer in einen Ort ziehen wo der Hebesatz niedriger. ist.

    Versicherung gegen Leitungswasserschäden ist kein Luxus-Zusatz in der Versicherung und gegen Hochwasserschäden auch nicht wenn die Region dafür bekannt ist.

    Bei mir z. B. wäre das ein völlig unnötiger Zusatz.

  • Da muss ich wohl wiedersprechen:


    Du hast mich nicht richtig verstanden. Dass durch den Absturz der Raumstation ISS an dem Gebäude Schäden entstehen könnten, dürfte gegen Null gehen. Also wäre eine Versicherung dafür wohl unsinnig, oder?

    Und mit Durchschnittsangaben zum Thema solltest du sehr vorsichtig umgehen. Das Durchschnittsalter der Deutschen liegt bei 45,6 Jahren, was können wir davon ableiten?

  • Das Durchschnittsalter der Deutschen liegt bei 45,6 Jahren, was können wir davon ableiten?

    Das ich eigentlich schon über 10 nicht mehr leben dürfte:p

    Noch zu bedenken, beim Thema Gebäudeversicherung, ist das Fragesteller in Bremen wohnt. Da ist ja fast regelmäßig Hochwasser. Ein Zusatz dazu in der Versicherung darum sehr sinnvoll.

  • Hatte leider nicht viel Zeit und habe es wohl etwas unsinnig formuliert :).
    Das keine Rakete auf das Haus fliegt ist mir durchaus bewusst ;).
    Ich habe gelesen, dass "nur" die "Standart" dinge auf den Mieter übertragen werden können ( Sturm, Wasser usw. ) jedoch nicht wie schon genannt Schäden durch dritte Personen oder sonst was ( Damit hat die Vermieterin geprahlt ).
    Habe Sie vorhin angesprochen wie teuer denn die Gebäudeversicherung im Jahr ist. Sie sagte mir: Die Versicherung wird jetzt erhöht von 300 auf 400 Euro im Jahr. Habe jetzt 3 Jahre lang 15 Euro monatlich bezahlt = 180 Euro im Jahr. Die haben aber 80QM, Keller, Dachboden und zahlen nur 120? Musste auch hinter meinen Jahresabrechnungen hinterherlaufen da ich bis vor 1 Monat für die 3 Jahre nicht eine einzige gesehen habe. Naja ich denke mal die Chancen stehen gut falls ich über die Jahre zuviel an Gebäudeversicherung bezahlt habe dass ich dann etwas zurück bekomme ? Sie möchte "demnächst" alles auflisten ( habe Druck gemacht das ich ein Recht auf Einsicht in die Gebäudeversicherung habe ).
    Bin halt noch Auszubildender ( der jeden Monat seine Miete zahlt ) und finde es langsam eine frechheit so übers Ohr gehauen zu werden!

  • Zitat

    Habe jetzt 3 Jahre lang 15 Euro monatlich bezahlt = 180 Euro im Jahr.

    Das ist ja mehr als die Hälfte der Versicherung.

    Wie wird diese denn umgelegt? Wenn nach Wohneinheiten müßte das explizit im Mietvertrag vereinbart sein. Ansonsten muß nach der Wohnfläche umgelegt werden.

    Das wären bei Gesamtwohnfläche 120 m² und 300 € jährlich, 100 € (8,33 € monatlich) für Dich und der Rest für die Vermieter.

    Selbst wenn die Umlage nach Wohneinheiten vereinbart wäre, entfielen auf Dich "nur" 150 €.

    Übrigens kannst Du die Abrechnungen für 2013 und 2014, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist, noch fordern. Denn ein evtl. Guthaben würde Dir trotzdem noch zustehen und Du könntest den Abrechnungen, besonders bezüglich der Umlage der Versicherung, noch binnen 12 Monate nach Zugang widersprechen.

    Kommt der Vermieter der Forderung die Abrechnungen zu erstellen trotz Fristsetzung nicht nach, darfst Du die monatlichen Vorauszahlungen zurückbehalten.

    Jetzt kommt das große ABER:

    Du wohnst mit dem Vermieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat. Dann kann er Dir ohne Grund kündigen. Kündigungsfrist jedoch mindestens 6 Monate.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (29. Januar 2016 um 14:18)

  • Ja die Jahresabrechnungen habe ich vor nem Monat endlich erhalten und auch 300 Euro zurückbekommen ( waren eigentlich 400 ) aber hatte keine Lust zum Anwalt etc. zu laufen. Nein im Mietvertrag steht nur 15 Euro Gebäudeversicherung und nichts weiter. Die Wohnung ist auch nicht so pralle sodass ich wirklich überlege umzuziehen. Wieso denn 6 Monate Frißt ? Ich dachte 3 Monate.

    LG

  • das ist schon ein Unterschied wenn ich im Jahr 120 und du 30 an Grundsteuer zahle.


    Wie bereits geschrieben, sind die Hebesätze der Gemeinden (sogar sehr) unterschiedlich. Erst heute Mittag war im FS ein Bericht, dass die Gemeinde Bergneustadt einen der höchsten Sätze in der Republik hat ... und viele Bewohner gerne wegziehen würden.
    Tipp: Lass' Dir vom VM den Grundbesitzabgabenbescheid zeigen und seine Berechnungsweise erklären. - und die Postings hier genau nachlesen und verstehen, denn ich habe den Eindruck, dass Du noch nicht richtig verstanden hast. bspw. gibst Du im Startposting etwas von Monats beiträgen an, interessant sind jedoch Jahresbeiträge - schon bemerkt...?

  • Ja die Jahresabrechnungen habe ich vor nem Monat endlich erhalten und auch 300 Euro zurückbekommen ( waren eigentlich 400 ) aber hatte keine Lust zum Anwalt etc. zu laufen. Nein im Mietvertrag steht nur 15 Euro Gebäudeversicherung und nichts weiter. Die Wohnung ist auch nicht so pralle sodass ich wirklich überlege umzuziehen. Wieso denn 6 Monate Frißt ? Ich dachte 3 Monate.

    LG

    Du schmeißt da einiges durcheinander.

    Das was im Mietvertrag steht ist ein "fiktiver" Wert.

    Die tatsächlichen Kosten gehen aus der Abrechnung hervor.

    Schau in diese was da anteilig für Dich unter Versicherungen steht.

    6 Monate Kündigungsfrist für den Vermieter, der mit dem Mieter gemeinsam in einem Haus mit nur 2 Wohnungen wohnt, wenn er dem Mieter ohne wichtigen Grund kündigen will.