Untermietvertrag Montag-Freitag

  • Hallo,

    folgende Sache: Ich habe einen Untermietvertrag unterschrieben, auf dem steht "Der Mietpreis gilt fur die Nutzung jeweils von Montag bis Freitag. Eine Nutzung am Wochenende muss im Einzelfall vereinbart und gesondert bezahlt werden (25,00 EURO/ Nacht)."
    Der erste "Tag" als ich einzog, war spät abends (21 Uhr) Sonntag. Am Telefon meinte die Vermieterin ich kann schon am Sonntag kommen, dass sei kein Problem (am Montag fing mein neuer Job an - ziemlich weit weg von meinem normalen Wohnsitz). An die genauen Worte des Telefonats kann ich mich nicht mehr erinnern, aber sie hat nie gesagt, dass ich für Sonntagnacht extra bezahlen muss. Ich hatte auch den Eindruck, dass sie diesesmal ein Auge zudrücken würde.
    Jetzt einen Monat später, will sie, dass ich die 25 Euro noch zahle, "Nacht, ist Nacht".

    Meine Frage ist nun, da im Mietvertrag Montag-Freitag steht, beinhaltet das eigentlich FreitagNACHT auf Samstag? Ich fahr nämlich immer schon Freitagabends nach Hause, und wohne also nur 4 Nächte die Woche in ihrer Wohnung. Bin auch nur morgens und abends zuhause und finde das echt mies, wie kleinlich sie wegen der 25 Euro ist. Mache auch weder Müll noch Lärm und halte mich an ihre Hausordnung.

    Wär echt super, wenn mir jemand schnell helfen könnte.

  • ein wirksamer Untermietvertrag kann es schon mal nicht sein, da dir die Nutzung des Mietgegenstandes lediglich zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird. Zeitlich befristet, also von Januar bis März ist ja in ordnung, aber von Montag bis Freitag sicherlich nicht.

  • Ja, ein möbliertes Zimmer in Ihrer Wohnung, Bad und Küche zur Mitbenutzung. Auf dem Mietvertrag, steht aber "Untermietvertrag auf bestimmte Zeit".
    Macht das einen großen Unterschied?
    Werde das auf jeden Fall nicht in bar bezahlen (wie sie es verlangt, aber steht ja nicht so im Vertrag), falls sie mir keine Quittung geben will. Am Ende ist dann noch meine Kaution weg...

  • Hallo,

    Nutzung nur in der Woche und fürs WE 25 Euro extra, um sein Zimmer für eine Nacht zu nutzen. So etwas würde ich niemals unterschreiben. Da ist der Ärger doch schon vor der Unterschrift vorprogrammiert.

    Rein rechtlich steht deiner Vermieterin die Bezahlung der einen Nach durchaus zu. Wenn im Mietvertrag steht Montag bis Freitag, dann gilt 00:00 Uhr bis 24:00. D.h. Wenn du Sonntags um Mitternacht kommst, ist es bereits Montag.

    Gruß
    H H

  • Ja, ein möbliertes Zimmer in Ihrer Wohnung, Bad und Küche zur Mitbenutzung. Auf dem Mietvertrag, steht aber "Untermietvertrag auf bestimmte Zeit".
    Macht das einen großen Unterschied?

    Macht es. Ob da Untermietvertrag oder nur Mietvertrag steht ist egal.

    Bei diesen Bedingungen (Zimmer möbliert, innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung und an nur eine Person vermietet) gelten die meisten Bestimmungen des Mietrechts, sowie der Mieterschutz nicht.

  • Macht es. Ob da Untermietvertrag oder nur Mietvertrag steht ist egal.
    Bei diesen Bedingungen (Zimmer möbliert, innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung und an nur eine Person vermietet) gelten die meisten Bestimmungen des Mietrechts, sowie der Mieterschutz nicht.


    (Auch) ich kann nicht erkennen, dass es sich hier um einen UMV bzw. einen MV handeln kann.

  • Danke! anitari  toffer2105 @HHamburg Berny für eure Antworten.

    Handelt es sich dabei dann überhaupt um irgendeine Form von Vertrag?
    Habe nämlich echt keine Lust mehr bei dieser Frau zu wohnen. Als ich ihr gesagt habe, dass ich die 25 Euro nicht okay finde, sind ihr die Augen aus dem Kopf hervorgequollen und sie wurde richtig unfreundlich (Hallo!? Das steht so im Vertrag, den liest du dir besser noch mal durch! etc. in einem echt fiesen Ton).

    Übrigens hat sie mir nie eine Kopie des "Mietvertrags" mit IHRER Unterschrift gegeben. Auch steht in ihrer Hausordnung, "unsere persönlichen Dinge/ Räume sind für den Anderen tabu (außer in Notfällen oder abgesprochen), ... hält jede/r selbst sauber" (- Die Hausordnung (s. Anlage) ist Bestandteil des Mietvertrages).

    Mir ist aber aufgefallen, dass sie über das Wochenende einfach so mehrmals in meinem Zimmer war; Heinzung war ziemlich niedrig gestellt, dann verschwanden erst das extra Kissen und dann die Decke aus dem Kleiderschrank. Einmal hat sie meine Hausschuhe in das Zimmer gestellt, da kam ich Freitagabend nochmal kurz vorbei. Aber am Montag als ich zurückkam waren die Schuhe dann wieder im Flur???
    Bin am Überlegen, ob ich nicht einen Monat vorher gehen soll, aber ich möchte ihr die Miete für März, oder die Kaution, auf jeden Fall nicht schenken. An einen Mieterverein kann ich mich ja dann wohl nicht wenden, oder?

    Habe den MV unterschrieben, da ich ein Zimmer brauchte und nicht viel Zeit zum Suchen hatte, weil ich letzten Herbst im Ausland war und dann im Dezember kamen die ganzen Feiertage hinzu. Außerdem hatte ich vor, an den Wochenenden nach Hause zu fahren.

  • Hallo Anna,
    da biste ja "prima" 'reingefallen:

    "Handelt es sich dabei dann überhaupt um irgendeine Form von Vertrag?"
    - Würde ja sagen. Ein Richter könnte ihn für unwirksam erklären...

    "Übrigens hat sie mir nie eine Kopie des "Mietvertrags" mit IHRER Unterschrift gegeben."
    - Da biste wieder 'reingefallen...

    "Mir ist aber aufgefallen, dass sie über das Wochenende einfach so mehrmals in meinem Zimmer war;"
    - Falls Du ein (abschliessbares) Zimmer gemietet hattest, wäre das Hausfriedensbruch gewesen (§123 StGB).

    "An einen Mieterverein kann ich mich ja dann wohl nicht wenden, oder?"
    - Latürnich kannste das, zahlst aber dafür, und die Beratungsqualitäten sind hier oftmals Thema...:(
    Auf jeden Fall kannste JETZT fristgerecht zum 29.02.2016 kündigen.

  • Suche dir ein neues Zimmer und kündige bis zum 15. Februar zum Ende des Monats. Aber nur beweisbar, d.h. schriftlich mit Empfangsbestätigung oder mit einem Einwurfeinschreiben. In beiden Fällen hast du eine Bestätigung, dass deine Kündigung bei der VM angekommen ist.

  • Noch etwas zu der Sache wegen Privatsphäre:
    Mein Zimmer ist abschließbar – es hat einen Schlüssel, welcher in der Tür vorhanden ist. Also habe ich das Zimmer letzten Freitag abgeschlossen. Ihrer Meinung nach habe ich aber einen Gegenstand aus ihrer Wohnung entfernt, was mir nicht gestattet sei…
    Im Vertrag sind nur 1 Haustürschlüssel und 1 Wohnungsschlüssel aufgelistet.