Hallo,
ich habe ein Mietvertrag der seit 1985 besteht und auf unbestimmte Zeit läuft.
Jetzt möchte ich innerhalb der nächsten 3 Monate ausziehen.
Verschiedene Kollegen behaupten, mein Vertrag sei ein Altvertrag der vor 2001 abgeschlossen wurde, deshalb hätte ich eine Kündigungsfrist von 12 Monaten plus 3 Monate wegen Privat Vermietung im Zweifamilienhaus.
Paragraf 565 BGB Absatz 2 sei für mich immer noch geltendes Recht, und nicht der neue Paragraf 573 c BGB.
Wer kann mir helfen mit Rat.
Vielen Dank und viele Grüße
Klaudia