Hallo,
ich wohne zur Untermiete und werde in ein paar Wochen mein Zimmer kündigen. Also habe ich mir den Mietvertrag mal wieder angeschaut. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich bei der vorhandenen Formulierung der entsprechenden Klausel streichen und/oder Dübellöcher verschließen muss. Hier die entsprechende Stelle:
"Die Räume müssen in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand sowie frei von Ungeziefer erhalten und zurückgegeben werden.
Die Schönheitsreparaturen übernimmt auf eigene Kosten der Untermieter.
Reinigt der Mieter nicht, ist Ungeziefer vorhanden, sind Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, so hat der Vermieter - dem Gesetz entsprechend - Anspruch auf Schadenersatz."
Ist diese Klausel wirksam?
Um Rückfragen zu vermeiden: Da steht tatsächlich "Räume", obwohl es nur einer ist. Und da steht tatsächlich auch einmal "Untermieter" und einmal "Mieter".
Bin sehr dankbar für kompetente Antworten. Viele Grüße