Vorgetäuschter Eigenbedarf

  • Bin im September 2012 in die Wohnung gezogen,mit der Vorausetzung eines längeren Mietverhältnis.Da ich vorher auch wegen Eigenbedarf nach 14 Jahre gekündigt worden bin ( War aber berechtigt der Eigenbedarf )


    Die Maklerin fragte damals die Vermieterin ob sie Kinder hat die eventuell bald in die Wohung ziehen wollen.Die Vermieterin meinte nein meine Tochter ist schon ausgezogen.
    Daher habe ich auch dann Mietvertrag unterschrieben,weil auch die Vermieterin ein langfristigise Mietverhältnis wollte.


    ca ein halbes Jahr danach ging es los.Elektrischer Rollladen defekt,Schimmel in der Loggia ( alle Wohneiheiten ) die eine Loggia haben,die haben auch alle Schimmel.


    Also gleich Vermieterin angerufen,und das Theater war groß.Rollladen hätte ich kaputt gemacht Schimmel kam weil ich falsch gelüftet habe.Mehrmals dann die Vermietrin darauf aufmerksam gemacht,keine Reaktion.Bin aber dann im März 2013 Krank geworden,und war bis September 2015 im Krankenstand,habe dann immer wieder mal bei der Vermieterin angerufen.Habe leider ihr nichts schriftlich geschickt,weil ich mit meinen 7 OPS genug zu tun hatte.


    So dann im November 2015 habe ich meine Vermieterin wieder angerufen und ihr gesagt das die Toieltte kaum noch spült,und der Wasserhahn im Bad auch defekt ist.Sie meinte dann die Toieltte spült nicht mehr richtig weil ich sie nicht sauber geputzt hätte.Den Wasserhahn hätte ich mutwillig kaputt gemacht.

    Habe sie dann wieder angesprochen was jetzt mit dem Rollladen und dem Schimmel ist.Sie meinte den Rollladen muß ich selbst reparieren lassen,und wenn ich weiter darauf poche das der Schimmel beseitigt wird,dann reißt sie die Loggia ab.In diesem Telefongespräch sagte sie mir dann Frau ****** mir ist heute erst aufgefallen das wir ja eine Staffelmiete vereinbart haben,sie zahlen eindeutig zu wenig Miete.Laut ********* Mietspiegel könnte ich jetzt für ihre Wohung schon 400 Euro kalt verlangen ist ihnen das überhaupt bewußt.


    Ich sagte dann was hat das jetzt bitte mit dern Toielette zu tun.Dann wurde sie laut und meinte sie tragen alle Kosten selbst,ich habe schon genug Geld investiert als ich die Wohung gekauft habe.Dann wurde es mir zu dumm und habe ich gesagt ich schicke ihr jetzt alle Mängel mit einer Fristsetzung,und einer Mietminderungsanzeige per Einfschreiben.


    Darauf meinte sie sie wissen schon wer von uns beiden am längeren Hebel sitzt.So am 13.11.2015 habe ich ihr dann die Mängelliste mit Androhung ( Mietkürzung ) geschickt ,das sie alle Mängel bis 22.12.2015 beheben lassen soll.


    Der Mietkürzung hat sie sofort wiedersprochen.Am 20.12.2015 habe ich ihr dann noch per Einschreiben ihre ganzen haltlosen Behauptungen geschickt.Darauf kam gar nichts mehr.


    So mittlerweile hat sie die Toilette und den Rollladen reparien lassen.Wegen dem Schimmel hat sie nur geschrieben das sie und ihr Mann sich noch nicht einig sind.( ist auch schon wieder über 1 Monat her )

    Am 01.02.2016 bekam ich dannn die Kündigung auf Eigenbedarf,mit der Begründung das die mittlerweile 23 Jährige Tochter aus ihrem Reinenhaus aus ihrem 18 qm Zimmer ausziehn will,und einen eigenen Haustand gründen will,weil die Tochter sich in ihrem kleinen Zimmer nicht enfalten kann.

    So 13.11.2015 ihr die Mängelliste geschickt,am 20.12.2015 ihre haltlosen Behauptungen geschickt ,und am 01.02.2016 die Kündigung bekommen ein Schelm wer da böses denkt ;):D

    War am Montag schon bei meiner Anwältin die Sache kommt jetzt erst mal richtig ins Rollen.Was ist eure Meinung dazu,was denkt ihr wie meine Chanchen stehen ???? Die Anwältin meint 50% stehen die Chancen kommt auf den Richter an,wenn sie Räumungsklage einreicht.

    Jetzt habe ich mich Gesundheitlich und Finanziell gerade wieder etwas erholt,und jetzt muß ich mich mit dieser Frau wieder auseinandersetzten,erst habe ich kein Glück und dann kommt auch noch Pech dazu :o:p

    Habe meier Anwältin gesagt sie soll ausrechnen was ich an Miete nächsten Monat einbehalten darf.Da behalte ich dann auch gleich diesen Betrag von der Miete Januar / Februar Rückwirkend mit ein,weil die habe ich nur unter Vorbehalt bezahlt,steht auch mit auf der Überweißung.


  • Jetzt habe ich mich Gesundheitlich und Finanziell gerade wieder etwas erholt,und jetzt muß ich mich mit dieser Frau wieder auseinandersetzten,erst habe ich kein Glück und dann kommt auch noch Pech dazu :o:p

    Habe meier Anwältin gesagt sie soll ausrechnen was ich an Miete nächsten Monat einbehalten darf.Da behalte ich dann auch gleich diesen Betrag von der Miete Januar / Februar Rückwirkend mit ein,weil die habe ich nur unter Vorbehalt bezahlt,steht auch mit auf der Überweißung.

    Hallo erstmal,

    ohne Gruß aber mit jeder Menge Erwartungen.

    Was erwartest du jetzt zu lesen, halte dich an deinen Anwalt und hoffe dass der was kann halt!

    Gruß

    BHShuber

  • Eigenbedarf vorgetäuscht?

    Möglich oder nicht möglich. Gründung eines eigenen Hausstandes geht schon als Begründung für Eigenbedarf durch.

    Mietminderung?

    Wenn unberechtigt oder unangemessen hoch droht im E-Fall die fristlose Kündigung.

    Zitat

    Bin im September 2012 in die Wohnung gezogen,mit der Vorausetzung eines längeren Mietverhältnis.Da ich vorher auch wegen Eigenbedarf nach 14 Jahre gekündigt worden bin ( War aber berechtigt der Eigenbedarf )

    Warum mietet man nach solcher Erfahrung wieder eine Wohnung von privat?

  • Sorry das Hallo habe ich vergessen,kann schon mal nach der Nachtschicht passieren :) Ich erwarte nichts zu lesen,habe mir gedacht das es eventuell Leute gibt denen ähnliches widerfahren ist.
    Sicher halte ich mich an meine Anwältin gar keine Frage.


  • War am Montag schon bei meiner Anwältin die Sache kommt jetzt erst mal richtig ins Rollen.Was ist eure Meinung dazu,was denkt ihr wie meine Chanchen stehen ???? Die Anwältin meint 50% stehen die Chancen kommt auf den Richter an,wenn sie Räumungsklage einreicht.


    Wenn tatsächlich eine Staffelmiete vereinbart ist, dann darfst du die Erhöhungen auf Euro und Cent nachzahlen. Das ist schon mal sicher. Und wenn die Vermieter eine Tochter haben, die in deine Wohnung möchte, dann ist auch die Eigenbedarfskündigung nicht vorgeschoben. Und wenn du dich quer stellst, dann werden deine VM einen Anwalt beauftragen, der sich mit diesen Dingen auskennt und deine Anwältin wird ihre Prognose nach unten korrigieren.

    Zitat

    Die Maklerin fragte damals die Vermieterin ob sie Kinder hat die eventuell bald in die Wohung ziehen wollen.Die Vermieterin meinte nein meine Tochter ist schon ausgezogen.
    Daher habe ich auch dann Mietvertrag unterschrieben,weil auch die Vermieterin ein langfristigise Mietverhältnis wollte.


    Wenn du dich auf dieses Gerede von Maklerin und Vermieter berufen willst, dann bist du mehr als naiv. Du hättest im Mietvertrag eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausschließen müssen, dann wär dir dieses Theater erspart geblieben.
    Na ja, jeder nach seiner Fasson.

  • Mainschwimmer welche Erhöhung sollte ich nachbezahlen ?????? Die erste Erhöhung wäre erst im September 2016 um 20 Euro gewesen.Ich habe die Miete immer voll bezahlt nur im Januar und Februar habe ich auch voll bezahlt aber nur unter Vorbehalt.Ich habe doch nicht die Staffelmiete angezweifelt,sondern meine Vermiterin meinte das sie zusehen will das der Vertrag geändert wird,weil ich ihrer Meinung nach zu wenig Miete für meine Wohung bezahle,laut **** Mietspiegel.

  • Das ist für dich natürlich alles keine schöne Situation. Trotzdem klingt der Grund des Eigenbedarfs erst mal logisch. Woher die 50% des Anwaltes kommen, würde ich mal bei ihm nachfragen. Da sollte schon mehr kommen als "wenn man an den richtigen Richter gerät".
    Alles andere was da so vorgefallen ist ist eigentlich nur Störfeuer, und hat mit der jetzigen Situation wenig zu tun.

  • Mainschwimmer welche Erhöhung sollte ich nachbezahlen ?????? Die erste Erhöhung wäre erst im September 2016 um 20 Euro gewesen.Ich habe die Miete immer voll bezahlt nur im Januar und Februar habe ich auch voll bezahlt aber nur unter Vorbehalt.Ich habe doch nicht die Staffelmiete angezweifelt,sondern meine Vermiterin meinte das sie zusehen will das der Vertrag geändert wird,weil ich ihrer Meinung nach zu wenig Miete für meine Wohung bezahle,laut **** Mietspiegel.

    Hallo nochmal,

    ich kann nur raten, halte dich an das was der Anwalt sagt und tut und hoffe dass er es richtig macht, das Gequatsche der Vermieterin hat dich nicht die Bohne zu interessieren, alles was da kommt weitergeben an den Rechtsbeistand.

    Sich gegenseitig hochschaukeln mit Erfahrungsaustausch bringt dich nicht weiter.

    Gruß

    BHShuber

  • Mainschwimmer welche Erhöhung sollte ich nachbezahlen ?????? Die erste Erhöhung wäre erst im September 2016 um 20 Euro gewesen


    Im Eingangsbeitrag klang das aber etwas anders. Wenn du da schon geschrieben hättest, dass die Erhöhung erst in 09.2016 fällig ist, wäre kein falscher Eindruck entstanden. Nach 4 Jahren die erste Mieterhöhung, das klingt für mich sehr moderat.

  • Im Eingangsbeitrag klang das aber etwas anders. Wenn du da schon geschrieben hättest, dass die Erhöhung erst in 09.2016 fällig ist, wäre kein falscher Eindruck entstanden. Nach 4 Jahren die erste Mieterhöhung, das klingt für mich sehr moderat.

    Mainschwimmer die erste Erhöung Staffelmiete laut Mietvertrag ist im September 2016 um 20 euro und dann wieder im September 2020 nochmals um 20 Euro . Wie ich schon mal gesagt habe,seit ich den ersten Mangel ihr gesagt habe ist nicht mehr gut Kirschen Essen mit ihr.Sie hat jetzt Lunte gerochen das das sie normal mehr miete verlangen könnte,wenn der Staffelmietvertrag nicht wäre.Aber trotzdem mal DANKE für eure Antworten,werde euch auch dem laufenden halten wie es weiter geht ...

  • Hallo herzhirnhumor,

    die Miete wegen Maengeln zu mindern und den Vermieter beweisen zu lassen, dass Du schuld bist, das ist Dein gutes Recht.

    Dich wegen Eigenbedarf aus der Wohnung zu kuendigen, ist - solange nicht nachweisbar etwas anderes vereinbart ist - des Vermieters gutes Recht.

    Problematisch ist hat immer, wenn man - ob nun Mieter oder Vermieter - nur sein gutes Recht sieht, darauf pocht und das vernuenftige Miteienander ausser Acht laesst. Das fuehrt dann in aller Regel zu viel Aerger und hohen Ausgaben fuer Anwaelte und Gerichte, und sonst nichts.

    In Deinem Fall wuerde ich aufgrund Deiner Angaben Deine Chancen, in der Wohnung zu bleiben, als nicht sonderlich hoch einschaetzen. Wenn die Tochter tatsaechlich in 18m2 wohnt und nachher fuer eine gewisse Zeit in die Wohnung zieht, ist ein recht eindeutiger Fall von Eigenbedarf gegeben. Da muesstest Du schon recht eindeutige Beweise dafuer beibringen, dass das lediglich ein vorgeschobener Eigenbedarf ist. 50% Erfolgsschance halte ich daher fuer ziemlich optimistisch.

    Wie meine Vorposter schon geschrieben haben: Wenn Du eine Eigenbedarfskuendigung ausschliessen willst, musst Du das entweder vertraglich vereinbaren oder aber von einer Wohnungsgesellschaft mieten. Wirklich sicher sein, dass Du so lange bleiben kannst wie Du willst, kannst Du aber nur, wenn Du kaufst. Mit allen Vor- und Nachteilen, die das mit sich bringt.

    cu
    Guenni

  • 50% Erfolgsschance halte ich daher fuer ziemlich optimistisch.


    Vieleicht meinte ja der Anwalt 50% Erfolgschancen in der Wohnung zu blieben, aber 100% Erfolgschancen für ihn, mit einem Streit richtig gutes Geld zu verdienen.:rolleyes:
    Daher vieleicht auch die Formulierung mit dem "richtigen" Richter? Der kluge Anwalt baut eben vor.

  • Auch ohne Gruss:

    Dir ist der Fehler unterlaufen, dass Du von Anfang an unterlassen hast, Nägel mit Köpfen zu machen. Du hättest, sobald Du festgestellt hast, dass die VMn nicht i.O. ist, alles systematisch schriftlich (am besten per Einwurfeinschreiben) machen sollen.

    Nun hast Du eine RAin mandatiert und erwartest von uns, dass wir das kommentieren bzw. über Erfolgschancen spekulieren. Das geht (zumindest bei mir) leider nicht. Ich hoffe nur für Dich, dass sie gut arbeitet.

  • Die Wohnung wuerde ich abschreiben und mich auf die Zukunft konzentrieren. Abgesehen davon, dass ich bei einer Vermieterin, die sich aufführt wie Nero persönlich, nicht bleiben wollte.
    Nutze die Chance.
    Such dir was neues und dann wartest mal ab, ob die Tochter einzieht, was ich nicht glaube. Wer schickt denn sein Kind inne Schimmelbude?
    Zieht sie aber wirklich ein, Pech für dich.
    Zieht sie nicht ein und die Wohnung taucht direkt bei Immoscout auf.. Jackpot!