Ausschluss Mietminderung

  • Hallo zusammen,

    seit 01.02.2013 wohne ich in einer Wohnung, bei der folgende Vereinbarung im Mietvertrag vereinbart wurde:

    "Dem Mieter ist bekannt, dass sich westlich des Objektes ein Neubaugebiet befindet. Bis voraussichtlich 31.12.2015 werden umfangreiche Baumaßnahmen stattfinden. So entsteht insbesondere unmittelbar westlich des Mietobjektes ein Mehrfamilienhaus mit 66 Wohnungen. Der Mieter ist sich des Umfanges der daraus resultierenden Bebrauchswertbeeinträchtigungen durch Lärmemissionen, Schmutz, etc. bewusst und erklärt hiermit, dass er in Kenntnis dieses Mangels das Mietobjekt dennoch als vertragsmäßig ansieht und ihn daher gem.§ 536b BGB ein Mietminderungsrecht nicht zusteht."

    Als ich 2013 die Wohnung bezogen habe wurde gerade aufgrund von Bodenverunreinigung der Boden des Baugrundstücks saniert. Im Anschluss war der Neubau geplant. Während der ganzen Zeit, wie in der Vereinbarung beschreiben, haben Bauarbeiten stattgefunden. Die Bodensanierungsarbeiten haben sich allerdings dermaßen verzögert, dass die Vorbereitungen für den Neubau erst jetzt im Februar 2016 begonnen haben. Somit ist ein Ende der Baumaßnahmen nicht in Sicht.

    Meine Frage bezieht sich auf die Zeitangabe "bis voraussichtlich 31.12.2015". Wie ist diese Zeitangabe zu werten? Besteht die Möglichkeit, jetzt nach dem 31.12.2015, die Miete zu mindern?

    Beste Grüße und vielen Dank im Voraus für eure Antworten

  • Ich erkläre Ihnen jetzt nicht was das Wort "voraussichtlich" bedeutet.
    Aus Ihrem Beitrag erkennne ich deutlich, das Sie geistig uin der Lage sind, das selbst zu erkennen.
    Vorführen lasse ich mich nicht.

  • Was willst du hören? Ich empfinde diese Frage als nicht ganz normal, ehrlich gesagt. Wenn du dir die Wohnung nicht leisten kannst, solltest du dir eine andere suchen.