Als ich in meine derzeitige Wohnung zog, waren die Wände "nackt" (Beton), also unrenoviert..
Für die malermäßige Instandsetzung der Wohnung war im 1. Monat keine Kaltmiete (ca. 300 Euro) zu zahlen.
Punkt im Mietvertrag:
"Aufgrund der malermäßigen Instandsetzung der Wohnung durch den Mieter sind für den Zeitraum ... ledigluch Nebenkostenvorauszahlungen zu entrichten. ... Erfolgt aufgrund ordentlicher, außerordentlicher oder fristloserKündigung *von einer der Parteien die Übergabe der Wohnung vor Ablauf eines Jahres nach Mietbeginn und hat der Mieter die vereinbarte Renovierungsleistung nicht erbracht, ist der Mieter verpflichtet, den erlassenen Beitrag zurückzuerstatten."*- Wohne jetzt 3 Jahre dort"
"Bei Beendigung des Mietverhältnisses überlässt der Mieter, wenn keine anderslautende schriftluche Vereinbarung getroffen wurde dem Vermieter bzw. Nachmieter entschädigungslos die veränderte oder modernisierte Sache oder er ist nach Wahl des Vermieters verpflichtet, den ursprüngluchen Zustand wiederherzustelken. Die Rückgabe der Wohnung hat, soweit dies die malermäßige Farbwahl betrifft in einer hellen neutralen Farbe zu erfolgen."
Ich habe daraufhin folgende Tapeten angebracht:
Wohnzimmer: 3 Wände weiß, 1 Wand mit getreifter (teils rot/braun) Tapete*
Flur: alle Wände gestreift
Schlafzimmer: 2 weiß, 2 mit Muster
Arbeitszimmer: alle Wände mit Muster
Küche: dunkle Tapete
Arbeitsdauer / Unbewohnbarkeit aufgrund Renovierungsarbeiten: ca. 2 Wochen
Nun hat der Vermieter mir für meinem Auszug 2 Möglichkeiten gegeben.
- alles in heller neutraler Farbe oder
- so lassen wie es ist, aber die 300 Euro zurück
Laut Urteil BGH aus 2015 bin ich ja nicht verpflichtet eine zuvor unrenovierte Wohnung renoviert zu übergeben. Anders sieht es wohl aus, wenn ich einen angemessenen Ausgleich erhalte.
Zum 1. Zitat aus dem Mietvertrag:
-Ich habe die Wohnung malermäßig instandgesetzt
- als Ausgleich hat man mir eine Miete erspart
- der Zeitraum von 1 Jahr ist längst abgelaufen, so dass aus diesem Grund keine Rückzahlung fällig wäre
Zum 2.:
- ursprünglicher Zustand wäre graue Betonwand
- trifft der letzte Satz bzgl. der Farbwahl dann noch zu?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Darf der Vermieter die Rückzahlung verlangen? malermäßig ist ja instandgesetzt
Wenn ja, ist die Rückzahlung in der Höhe überhaupt gerechtfertigt? Immerhin war die Wohnung den halben Monat nicht wirklich bewohnbar. Einige Wände sind mit weißer Tapete versehen (Materialkosten, Zeit, Aufwand)
Danke schonmal für Eure Hinweise / Tipps.