zuvor unrenovierte Wohnung - Forderungen des Vermieters beim Auszug

  • Als ich in meine derzeitige Wohnung zog, waren die Wände "nackt" (Beton), also unrenoviert..
    Für die malermäßige Instandsetzung der Wohnung war im 1. Monat keine Kaltmiete (ca. 300 Euro) zu zahlen.

    Punkt im Mietvertrag:
    "Aufgrund der malermäßigen Instandsetzung der Wohnung durch den Mieter sind für den Zeitraum ... ledigluch Nebenkostenvorauszahlungen zu entrichten. ... Erfolgt aufgrund ordentlicher, außerordentlicher oder fristloserKündigung *von einer der Parteien die Übergabe der Wohnung vor Ablauf eines Jahres nach Mietbeginn und hat der Mieter die vereinbarte Renovierungsleistung nicht erbracht, ist der Mieter verpflichtet, den erlassenen Beitrag zurückzuerstatten."*- Wohne jetzt 3 Jahre dort"

    "Bei Beendigung des Mietverhältnisses überlässt der Mieter, wenn keine anderslautende schriftluche Vereinbarung getroffen wurde dem Vermieter bzw. Nachmieter entschädigungslos die veränderte oder modernisierte Sache oder er ist nach Wahl des Vermieters verpflichtet, den ursprüngluchen Zustand wiederherzustelken. Die Rückgabe der Wohnung hat, soweit dies die malermäßige Farbwahl betrifft in einer hellen neutralen Farbe zu erfolgen."

    Ich habe daraufhin folgende Tapeten angebracht:
    Wohnzimmer: 3 Wände weiß, 1 Wand mit getreifter (teils rot/braun) Tapete*
    Flur: alle Wände gestreift
    Schlafzimmer: 2 weiß, 2 mit Muster
    Arbeitszimmer: alle Wände mit Muster
    Küche: dunkle Tapete

    Arbeitsdauer / Unbewohnbarkeit aufgrund Renovierungsarbeiten: ca. 2 Wochen

    Nun hat der Vermieter mir für meinem Auszug 2 Möglichkeiten gegeben.
    - alles in heller neutraler Farbe oder
    - so lassen wie es ist, aber die 300 Euro zurück

    Laut Urteil BGH aus 2015 bin ich ja nicht verpflichtet eine zuvor unrenovierte Wohnung renoviert zu übergeben. Anders sieht es wohl aus, wenn ich einen angemessenen Ausgleich erhalte.

    Zum 1. Zitat aus dem Mietvertrag:
    -Ich habe die Wohnung malermäßig instandgesetzt
    - als Ausgleich hat man mir eine Miete erspart
    - der Zeitraum von 1 Jahr ist längst abgelaufen, so dass aus diesem Grund keine Rückzahlung fällig wäre

    Zum 2.:
    - ursprünglicher Zustand wäre graue Betonwand
    - trifft der letzte Satz bzgl. der Farbwahl dann noch zu?


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Darf der Vermieter die Rückzahlung verlangen? malermäßig ist ja instandgesetzt
    Wenn ja, ist die Rückzahlung in der Höhe überhaupt gerechtfertigt? Immerhin war die Wohnung den halben Monat nicht wirklich bewohnbar. Einige Wände sind mit weißer Tapete versehen (Materialkosten, Zeit, Aufwand)

    Danke schonmal für Eure Hinweise / Tipps.

  • Du hast unrenoviert übernommen, also gibst du besenrein zurück.
    Das BGH Urteil dazu kennst du.
    Zum Thema Angemessene Entschädigung :
    Kostenvoranschlag Malerbetrieb - MwSt - Abzüge, dass du kein Fachbetrieb bist.
    300€ sind wohl kaum angemessen.

  • Die Frage bei der Entschädigung ist, ob auch die Wände, die nicht der Vorgabe (hell, neutral) entsprechen mitberechnet werden können oder ob ich nur für die weißen Wände zu entschädigen bin.

    Und was ist mit den 2 Wochen, die ich die Wohnung nicht bewohnen konnte, kann das auch mit berechnet werden? Dann wäre die erbrachte Entschädigung bzw. erlassene Miete nur bei 150 Euro.

  • Ebenfalls ohne Gruss:


    Diese Zustände werden m.W. grundsätzlich als Beschädigungen gewertet. Ich würde einen der beiden VM-Vorschläge akzeptieren.

  • aber lt. BGH sind doch bei unrenovierten Wohnungen Klauseln für Schönheitsreparaturen hinfällig, es sei denn der Vermieter zahlt eine angemessene Entschädung, oder habe ich da was falsch verstanden!?

    Soll die Zahlung dazu dienen, mich für meinen Mehraufwand für die "unschöne" Wohnung in Form von Renovierungsarbeiten zu entschädigen oder letztendlich dazu führen, dass der Vermieter später eine renovierte Wohnung zurückbekommt und ich einfach nur ne billige Arbeitskraft war, weil ja ein Fachmann teurer wär!?

  • Sie haben eine unrenovierte Wohnung bezogen und als Gegenleistung eine Monat Mieterlass erhalten. Das haben Sie auch akzeptiert.
    Jetzt mit einen BGH-Urteil auf Dummenfang zu gehen, ist schon etwas seltsam.
    Dieses Urteil können Sie für sich vergessen. Hätten Sie dafür keine Entschädigung erhalten, sehe die Sache ganz anders aus.
    Ich würde die Vorschläge auh akzeptieren.

  • Hallo Berny,

    Du hast zwar recht, dass potentielle Beschädigungen sind, aber wir reden hier ueber die Inhaltskontrolle von 307.
    Dat Ding fliegt dem VM sowas von umme Ohren.

    Ohne Gruss solange du dir keinen Avatar besorgst

    Akkarin

  • Sie haben eine unrenovierte Wohnung bezogen und als Gegenleistung eine Monat Mieterlass erhalten. Das haben Sie auch akzeptiert.
    Jetzt mit einen BGH-Urteil auf Dummenfang zu gehen, ist schon etwas seltsam.
    Dieses Urteil können Sie für sich vergessen. Hätten Sie dafür keine Entschädigung erhalten, sehe die Sache ganz anders aus.
    Ich würde die Vorschläge auh akzeptieren.


    Oh mann..
    Wenn man keine Ahnung hat,. Pacta Sunt servanda, sagt der lateiner.
    Justizrat Wendig sagte hingegen bereits 1965 "Sicus, Pius, Sellericus! Auf deutsch : da haben wir den Salat" *

    Verträge sind einzuhalten, aber sie müssen regelmäßig der Inhaltskontrolle von 307 BGB
    standhalten. Sind Klauseln vom BGH fuer nichtig erklärt worden ist das zu akzeptieren.

    * Nachzulesen in Die tollsten Geschichten von Donald Duck Sonderheft I /1965
    Donald Duck und der goldene Helm

  • lt. Urteil bin ich nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet

    nun habe ich 300 Euro erlassen gekriegt, praktisch eine "Entschädigung"?
    kann ich davon tapezieren wie ich möchte und kann die Wohnung so übergeben oder bin ich dann verpflichtet die Wohnung so zu übergeben, wie es der Vermieter möchte?
    Ich verstehe da den Zusammenhang mit 307 BGB nicht so richtig; ist nichts für Normalbürger und schon gar nicht für Frauen :D

  • lt. Urteil bin ich nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet

    nun habe ich 300 Euro erlassen gekriegt, praktisch eine "Entschädigung"?
    kann ich davon tapezieren wie ich möchte und kann die Wohnung so übergeben oder bin ich dann verpflichtet die Wohnung so zu übergeben, wie es der Vermieter möchte?
    Ich verstehe da den Zusammenhang mit 307 BGB nicht so richtig; ist nichts für Normalbürger und schon gar nicht für Frauen :D

    Richtig. Bist du nicht. Die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist bei unrenovierten Wohnungen ungültig / nicht möglich. Ausnahme Es wurde angemessen entschädigt. Die Höhe der angemessenen Entschädigung richtet sich nach der Höhe der Kosten die ein Fachbetrieb verursacht hätte. 1 Monatsmiete / 300 € sind in keinem Falle angemessen. Also konnten die SR nicht wirksam übertragen werden. Rechtsfolge: du schuldest eine besenreine Wohnung.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt auch für Frauen. Mietverträge sind fast immer Formularmietverträge, die den Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen genügen müssen. Und da kommt der 307 ins Spiel : dieser besagt
    "§ 307
    Inhaltskontrolle

    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist."

    Der geht noch weiter, aber das braucht man hier gar. Wendet man 307 auf deinen vertrag an, guckt man sich die Formulierung
    ""Bei Beendigung des Mietverhältnisses überlässt der Mieter, wenn keine anderslautende schriftluche Vereinbarung getroffen wurde dem Vermieter bzw. Nachmieter entschädigungslos die veränderte oder modernisierte Sache oder er ist nach Wahl des Vermieters verpflichtet, den ursprüngluchen Zustand wiederherzustelken."
    Dies ist eine krasse unangemessene Benachteiligung deinerseits, weil du nicht nachvollziehen kannst, wann der Vermieter sich für welche Variante entscheiden wird. es liegt allein im willkürlichen Ermessen des Vermieters zu entscheiden ob du den ursprünglichen Zustand wiederherstellen musst oder nicht. Alternativ bist du gezwungen entschädigungslos alles dem Vermieter zu überlassen.

  • Vielen Dank, Akkarin, jetzt habe ich es verstanden :)
    Aber wie sind die erlassenen 300 Euro zu werten? Der Vermieter wird ja vermutlich sagen, dass er mir diese erlassen hat aber keine Gegenleistung erhielt, er also Geldeinbusen hat.

  • Sind wenn dann nicht auch nur 150 Euro anzunehmen, da die Wohnung erst nach 1/2 Monat (nach Abschluss der Arbeiten) beziehbar war (auf Grund der "Baustelle" habe ich bei meinen Eltern gewohnt)

  • so ganz verstehe ich dann wohl doch nicht

    zusammenfassend:
    - unrenovierte Wohnung muss nicht renoviert zurückgegeben werden
    - außer bei angemessener Entschädigung
    - 300 Euro sind nicht angemessen

    Wäre es denn denkbar folgendes zu sagen:
    - Wohnung war nur 1/2 Monat bewohnbar, also ist die erbrachte Entschädigung nur 150 Euro
    - diese ist bei weitem nicht angemessen

    -> VM zahlt mir noch Summe X, dass die Entschädigung angemessen ist, dann kriegt er die Wohnung wie gewünscht hell neutral renoviert übergeben oder
    -> die unangemessene Entschädigung von 150 Euro hat nur gereicht um 1/4 der Wohnung entsprechend zu renovieren, er möge die so abnehmen wie sie ist ohne weitere Forderungen beiderseits

  • Vorsicht! Hier schreiben User/innen, denen es egal ist, ob der Fragesteller vor Gericht eine Klatsche bekommt oder nicht. Da sind mir die Antworten in dem anderen Forum wesentlich ausgewogener, denn egal von welcher Seite man es betrachtet, farbige Wände und bunte Mustertapeten können in deinem Fall als Sachbeschädigung gelten.

    P.S. Und mit ein paar Zitaten aus "Asterix und die Römer" kann man mit Sicherheit kein Gericht beeindrucken.

  • Hallo,
    wenn 300 € nicht angemessen sind, sind es 150 € erst recht nicht.
    Das die Wohnung nicht bewohnbar war ändert nichts. Du hast gemietet wie gesehen und wußtest, dass du erst malern musstet. Das ist nicht das Problem deines Vermieters.

    Lass dir auf alle Fälle schriftlich geben, dass er "alles rückbauen oder oder so lassen und 300 € zurück fordert".
    Selbst wenn es als Sachbeschädigung gelten würde, wäre damit direkt der Schaden beziffert.

    Aber nochmal du musst unrenoviert zurückgeben. => besenrein.
    mehr nicht. Auch eine bunte Tapete ändert nichts daran, dass die Wand nicht renoviert ist und den Zustand unrenoviert besitzt. Und seine Rückbauklausel ist Aufgrund der Benachteilung von dir nicht haltbar.