Hallo,
das Abflussrohr in der Küche ist so verstopft, dass ich es mit den üblichen Haushaltsmitteln nicht mehr frei bekommen, also habe ich nun meinen Vermieter informiert.
Mein Vermieter ist der Meinung, dass diese Kosten unter die Kleinreparaturklausel fallen. Ich habe dazu ein Urteil aus 2012 gefunden, welches entschieden hat, dass das nicht der Fall ist. http://deutschesmietrecht.de/mietrecht/109-…r-dichtung.html
Gilt das immer und in jedem Fall oder muss ich es auf einen Rechtsstreit mit meinem Vermieter ankommen lassen?
Dann hat mir mein Vermieter (gemeinerweise?) noch geschrieben, dass ich doch bitte Installateur A oder Installateur B beauftragen solle, weil ja nur ich sagen könne, wann ich zuhause sei. Ist das eine Falle oder reicht die Email, in der mir mein Vermieter den Auftrag erteilt hat, ausreichend als Beweis, dass nicht ich der Auftraggeber bin?
Danke für Aufklärung und lG