Abflussroh Kleinreparatur + selber beauftragen?

  • Hallo,

    das Abflussrohr in der Küche ist so verstopft, dass ich es mit den üblichen Haushaltsmitteln nicht mehr frei bekommen, also habe ich nun meinen Vermieter informiert.

    Mein Vermieter ist der Meinung, dass diese Kosten unter die Kleinreparaturklausel fallen. Ich habe dazu ein Urteil aus 2012 gefunden, welches entschieden hat, dass das nicht der Fall ist. http://deutschesmietrecht.de/mietrecht/109-…r-dichtung.html
    Gilt das immer und in jedem Fall oder muss ich es auf einen Rechtsstreit mit meinem Vermieter ankommen lassen?

    Dann hat mir mein Vermieter (gemeinerweise?) noch geschrieben, dass ich doch bitte Installateur A oder Installateur B beauftragen solle, weil ja nur ich sagen könne, wann ich zuhause sei. Ist das eine Falle oder reicht die Email, in der mir mein Vermieter den Auftrag erteilt hat, ausreichend als Beweis, dass nicht ich der Auftraggeber bin?

    Danke für Aufklärung und lG

  • Na wenn du den Auftrag erteilst bist du auch erst mal der Auftraggeber. Die Sache mit dem Kleinrepararturen hat ja Grenzen. Da heißt kommst du über Summe XY (meistens irgendwas um 75€ rum) wäre das eh keine Kleinreparatur mehr.
    Ob das bei dir der Fall ist, bleibt abzuwarten.
    Aber eigentlich ist die Frage, warum der Abfluss verstopft ist. Kurz gesagt, bist du schuld, must du eh die Kosten tragen. Das herauszufinden wäre dann die Sache des Vermieters.

  • Hallo Mocke,
    ein verstopftes Abflussrohr in der Küche fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel.
    Gibt es in Deinem Bekanntenkreis denn keinen ohne zwei linke Hände?

  • Hallo,

    Zitat

    Ich habe dazu ein Urteil aus 2012 gefunden, welches entschieden hat, dass das nicht der Fall ist. http://deutschesmietrecht.de/mietrec...-dichtung.html

    Du liest auch nur das, was Du lesen willst, oder? ;)

    In dem Fall ging es nicht um eine Verstopfung, sondern um eine Dichtung am Abflussrohr.

    Unabhängig davon: Wenn sich die Verstopfung direkt im Abfluss deiner Küche befindet und nicht im Fallrohr, dann ist davon auszugehen, dass die Verstopfung durch dein Verschulden entstanden ist und Du auch zur Kasse gebeten wirst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hmm Leipziger: Da steht was davon, dass Abflussrohre nicht unter die Kleinreparaturklause fallen, weil sie nicht besonders gepflegt werden können. Sorgfaltsgebot etc.:

    Zitat

    Im Rahmen einer gewöhnlichen Nutzung der Mietsache unterliegt ein Abwasserrohr nicht der dauerhaften Einwirkung des Mieters. Insbesondere ist es ihm nicht möglich, den Verschleiß desselben durch besonders sorgsame und pflegliche Behandlung zu verringern (AG Charlottenburg, Urteil v. 31.8.2011, 212 C 65/11).

    Soweit zumindest die Urteilsbegründung lt. dieser Seite.

    Hinzu kommt, dass dieses Wasserrohr über Putz liegt und über fast 2m keinerlei Gefälle aufweist.

    Und wie kommst du darauf, dass ein verstopftes Abflussrohr immer Verschulden des Mieters ist, sofern die Verstopfung sich innerhalb der Wohnung befindet?


  • Und wie kommst du darauf, dass ein verstopftes Abflussrohr immer Verschulden des Mieters ist, sofern die Verstopfung sich innerhalb der Wohnung befindet?

    Na ja, weil sich ein Abflussrohr eben normalerweise nicht selbst verstopft. Es gibt natürlich Fälle das setzt sich so ein Rohr schlicht durch Benutzung zu, aber wenn z.Bsp. eine Gurke quer im Rohr steckt, überspitzt gesagt, ist das kein Verschleiß.
    Wie gesagt, da kommt es einfach auf die Ursache an, aber der Verdacht liegt erst mal nahe.

  • Hey Leute, warum das Rohr nun verstopft ist, kann hier ja nicht geklärt werden und war auch nicht meine Frage.
    Ich möchte zweierlei wissen:
    1. Fallen verstopfte Abwasserrohre unter die Kleinreparaturklausel oder zählt das Verursacherprinzip?
    2. Sollte ich darauf bestehen, dass mein Vermieter den Auftrag erteilt?

    Danke und nichts für ungut!

  • Ich habe übrigens bevor ich den Vermieter informiert habe den Siphon ausgetauscht, Chemiekeule in den Abfluss geschüttet und als das dann nichts brachte, mit einer Rohrreinigungsspirale ca. 2m tief in dem Rohr rumgebohrt.
    Ich habe es mir also nicht leicht gemacht. Eigentlich hat das aber gar nix mit meinen Fragen zu tun... :)

    Also wer weiß genaueres?
    Es scheint (fast) Einigkeit darüber zu herrschen, dass bei Abflussrohren eher das Verursacherprinzip gilt. Richtig?

    Sollte ich nun darauf bestehen, dass mein Vermieter den Auftrag erteilt?

  • Es gilt das Verursacherprinzip. Schließlich könnte man so etwas auch als Müllschlucker nutzen und den Vermieter dafür noch haftbar machen. Lachen ist gesund.
    Wie ich schon mal bemerkte: Unter den hier "Hilfesuchenden" sind die meisten Schlitzohren und deswegen sind die meisten Antworten für diesen Personenkreis auch negativ. Manches stinkt schon durchs Internet.

  • Hmm Kolinum,
    was möchtest du mir damit sagen? Dass ich keine einfache Antwort auf einfache Fragen bekomme, weil ich ein "Schlitzohr" bin und schon durchs Internet stinke? :confused:

  • Ok. Nachdem wir nun beim Verursacherprinzip sind, formuliere ich meine 2. Frage genauer:

    Wenn ich nun einen Installateur beauftrage, so wie es mir mein Vermieter geschrieben hat, kann es mir dann passieren, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe, auch wenn die Ursache der Verstopfung nicht auf meinem Mist gewachsen ist? (Bin mir keiner Schuld bewußt, aber wer weiß...)

    Ich habe leider nicht viel Geld und kann mir das nicht wirklich leisten den Betrag erstmal vorzustrecken. Der Installateur sprach von 150 - 250 €. Das ist viel Geld für mich...

    Einmal editiert, zuletzt von Mocke (23. Februar 2016 um 17:55)

  • Hallo Mocke,
    noch würde ich keinen Installateur beauftragen, M.W. haben die Rohrreiniger ähnliche Geschäftsgebaren wie die Schlüsseldienste...:(
    Ich würde per Einwurfeinschreiben dem VM den Mangel schildern und ihn bitten, dafür zu sorgen, dass er zeitnah behoben wird, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.

  • Zitat


    Sollte ich nun darauf bestehen, dass mein Vermieter den Auftrag erteilt?

    Auch wenn es eine sogenannte Kleinstreparaturklausel gibt, heißt das nicht, dass der Mieter hier einen Handwerker beauftragen muss.
    Vielmehr hat der Vermieter die Möglichkeit, die Rechnung hinterher an den Mieter zu schicken.

    Ergo würde ich den Vermieter mit Verweis auf § 535 BGB auffordern, den Abfluss instand zu setzen. Wenn Du dann die Rechnung bekommst, kannst Du immer noch prüfen, inwiefern hier eine Kleinstreparaturklausel greift.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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