Problem mit lauten Wasserleitungen in der Nachbarwohnung

  • Guten Tag,


    vor ca. 1 1/2 Jahren sind wir in ein 6-Parteien-Haus eingezogen (2-Zimmer-Wohnung). Seit ca. 3 Monaten ist die vormals unbewohnte 1-Zimmer-Wohnung bezogen worden. Diese liegt direkt neben unserem Schlafzimmer.


    Da die Wasserleitungen anscheinend direkt durch die Wand laufen, die das Schlafzimmer von der Nachbarwohnung trennen, treten bei jeder Betätigung der Wasserhähne / Dusche des Nachbarn sehr laute Rauschgeräusche auf, die definitiv die Grenzwerte überschreiten. Problematisch ist insbesondere der Fakt, dass gerne auch einmal mitten in der Nacht geduscht wird oder Wasserhähne betätigt werden. Ein durchgehender Schlaf ist somit nicht möglich. Da wir beide berufstätig sind ist dieser Störfaktor wirklich sehr belastend.


    Die Frage ist nun, inwiefern man Mietminderung oder Beseitigung des Mangels vom Vermieter verlangen kann (z.B. Isolierung oder möglicherweise Austausch minderwertiger Armaturen). Über die lauten Geräusche wurden wir bei Einzug nicht aufgeklärt bzw. konnten wir auch nicht wahrnehmen, da die Nachbarwohnung wie bereits erwähnt unbewohnt war.


    Ich freue mich auf eine Antwort.


    Vielen Dank und viele Grüße
    Tim


  • Hallo,


    bei rauschenden Wasserleitungen denke ich nicht dass eine Mietminderung, bzw. eine Möglichkeit hierzu besteht, zumindest in hellhörigen Gebäuden müssen Mieter mit solchen Geräuschen rechnen und haben keine Handhabe gegen sie.


    Vorerst würde ich das Gespräch mit dem Vermieter suchen ob er hier eine Möglichkeit sieht den Umstand zu mildern, was sicher nicht einfach sein sollte, er kann schlecht die Wand aufreissen und die Rohre schallisolieren.


    Duschen und Baden ist ein normaler Gebrauch einer Mietsache, es gibt Menschen die z. B. Schichtarbeiten auch diese ist das Recht nicht abzusprechen nach 22.00 Uhr ihrer Körperpflege nachzugehen.


    Gruß


    BHShuber

    Antworten und Beiträge basieren auf persönliche Erfahrungen und auschließlich meiner Meinung und sind keinesfalls als Aufforderung zu einer Handlung oder Rechts- oder Steuerberatung aufzufassen! Somit besteht keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der abgegebenen Kommentare!

  • Vielen Dank für die Antworten!


    Es war mir schon klar, dass das Problem nicht beim neuen Mieter zu suchen ist. Dieser darf ja schließlich machen, was er will :)


    Ich werde dann mal versuchen, die Hausverwaltung zu erreichen.

  • Vielen Dank für die Antworten!


    Es war mir schon klar, dass das Problem nicht beim neuen Mieter zu suchen ist. Dieser darf ja schließlich machen, was er will :)


    Ich werde dann mal versuchen, die Hausverwaltung zu erreichen.


    Hallo,


    bitte deinen Vermieter hierüber informieren nicht eine Hausverwaltung, diese hat so gar nichts damit zu tun, wenn nicht im Mietvertrag als Mietvertragspartner sprich Vermieter eingetragen.


    Eine Wandinnenisolierung könnte neben den Armaturen wie bereits erwähnt vielleicht Abhilfe schaffen, allerdings würde diese dann in deinem Schlafzimmer angebracht werden, was wiederum dazu führt, für Erbsenzähler, dass sich die Wohnfläche um ein paar Quadratzentimeter verringert.


    Gruß


    BHShuber

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  • Es war mir schon klar, dass das Problem nicht beim neuen Mieter zu suchen ist. Dieser darf ja schließlich machen, was er will :)
    Ich werde dann mal versuchen, die Hausverwaltung zu erreichen.


    Ich würde mit dem VM + Nachbarn mal einen Ortstermin machen.

  • bitte deinen Vermieter hierüber informieren nicht eine Hausverwaltung, diese hat so gar nichts damit zu tun, wenn nicht im Mietvertrag als Mietvertragspartner sprich Vermieter eingetragen.


    Ich kann es nicht mehr hören! Was ist denn deiner Meinung nach die Aufgabe einer Hausverwaltung?


    Gruß
    H H

  • Ich kann es nicht mehr hören! Was ist denn deiner Meinung nach die Aufgabe einer Hausverwaltung?


    Gruß
    H H


    Hallo,


    war die Frage an mich gerichtet oder an den Fragestellenden?


    Gruß
    BHShuber

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  • § 536c BGB Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
    (1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.


    Der Hausverwaltung nur dann, wenn diese vom Vermieter bevollmächtigt ist.

  • http://www.mietrecht.org/mietminderung/mietminderung-laermbelaestigung/#Wohnverhalten dem Artikel zufolge kannst du auf jeden Fall Mietminderung verlangen, da es sich hier meiner Meinung nach um eine erhebliche Beeinträchtigung handelt. Zwar gilt nächtliches Duschen zum normalen Wohnverhalten, aber angesichts der Tatsache, dass das öfters passiert und dazu kommt, dass es lauter zu hören ist als normal, hast du gute Chancen auf Mietminderung. Schon mal mit den Nachbarn oder dem Vermieter darüber geredet? vielleicht lässt sich ja eine anderweitige Lösung finden.

  • Oh tut mir leid, ich habe die anderen Antworten gar nicht gesehen.


    Hallo,


    wie oft in mietrechtlichen Dingen sind sich auch hier die Gerichte nicht ganz einig, es wird wohl wenn denn der Mieter und Vermieter nicht übereinkommen ein Richter eine Einzelfallentscheidung treffen, siehe hier:
    https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/keine-minderung-wegen-rauschender-wasserleitung_258_301582.html


    Gruß


    BHShuber

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