Nebenmieter zahlt keine Nebenkosten und verschließt Zimmer

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Mein Ex-Freund und ich haben zusammen eine Wohnung gemietet, er zieht aber zum 31.05.2016 offiziell aus und ich bin dann ab 01.06.2016 alleinige Mieterin der Wohnung. Da mein Ex-Freund bereits ausgezogen ist, da er eine neue Wohnung hat, zahlt er ab dem 01.03.2016 keine Nebenkosten mehr, womit ich mich auch einverstanden erklärt habe.

    Nun will er mir aber nicht die Schlüssel für die Zimmer geben, die er zuletzt bewohnt hat, als wir uns in der Trennungsphase befanden. Sein Argument ist, er würde ja erst ab dem 31.05.2016 offiziell aus dem Mietvertrag ausscheiden und solange dürfe er auch den Schlüssel für das Zimmer einbehalten.

    Ich bin der Meinung, er muss mir den Schlüssel übergeben, da ich ja sonst nicht kontrollieren kann, ob er die Zimmer heizt. Zudem haben wir keine Vereinbarung unterschrieben, dass er das Zimmer alleine nutzt bzw. ich keinen Zutritt dazu habe. Er zahlt ja auch schließlich keine Nebenkosten mehr. Wie sieht es hier rechtlich aus?

    Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Einmal editiert, zuletzt von wildehilde92 (29. Februar 2016 um 13:30)

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Mein Ex-Freund und ich haben zusammen eine Wohnung gemietet, er zieht aber zum 31.05.2016 offiziell aus und ich bin dann ab 01.06.2016 alleinige Mieterin der Wohnung. Da mein Ex-Freund bereits ausgezogen ist, da er eine neue Wohnung hat, zahlt er ab dem 01.03.2016 keine Nebenkosten mehr, womit ich mich auch einverstanden erklärt habe.

    Nun will er mir aber nicht die Schlüssel für die Zimmer geben, die er zuletzt bewohnt hat, als wir uns in der Trennungsphase befanden. Sein Argument ist, er würde ja erst ab dem 31.05.2016 offiziell aus dem Mietvertrag ausscheiden und solange dürfe er auch den Schlüssel für das Zimmer einbehalten.

    Ich bin der Meinung, er muss mir den Schlüssel übergeben, da ich ja sonst nicht kontrollieren kann, ob er die Zimmer heizt. Zudem haben wir keine Vereinbarung unterschrieben, dass er das Zimmer alleine nutzt bzw. ich keinen Zutritt dazu habe. Er zahlt ja auch schließlich keine Nebenkosten mehr. Wie sieht es hier rechtlich aus?

    Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Hallo,

    Herr im Himmel leck mich doch am Arsch ist es in der Tat nicht möglich dass 2 erwachsene Personen nicht einmal den geringsten Piipfax geregelt kriegen ohne nach Rechtsgrundlage zu fragen, es ist unglaublich!

    Ja, die Schlüssel darf er bis Mietende behalten, nein die Nebenkosten müsste er weiterhin bezahlen!

    Aber, kein Mensch weis was ihr da miteinander fabriziert habt, ich hoffe nur euer Vermieter ist hiervon informiert und involviert!

    Gruß

    BHShuber

  • Wieso darf er die Schlüssel bis Mietende einbehalten? Dass er die Schlüssel zur Wohnung einbehalten darf, ist mir klar. Aber wir stehen doch beide im Mietvertrag und haben doch somit auch das Recht, alle Zimmer zu betreten, oder nicht? Er kann mir doch nicht den Zugang zu dem Zimmer verwehren, für das ich auch Miete bezahle. So gesehen könnte er doch jetzt die Heizung auf volle Pulle aufdrehen, obwohl er Gas nicht mehr bezahlt. Er meint zu mir, er hätte sich sogar schon vom Gasanbieter abgemeldet und ich wäre jetzt alleinige Schuldnerin.

  • Wieso darf er die Schlüssel bis Mietende einbehalten? Dass er die Schlüssel zur Wohnung einbehalten darf, ist mir klar. Aber wir stehen doch beide im Mietvertrag und haben doch somit auch das Recht, alle Zimmer zu betreten, oder nicht? Er kann mir doch nicht den Zugang zu dem Zimmer verwehren, für das ich auch Miete bezahle. So gesehen könnte er doch jetzt die Heizung auf volle Pulle aufdrehen, obwohl er Gas nicht mehr bezahlt. Er meint zu mir, er hätte sich sogar schon vom Gasanbieter abgemeldet und ich wäre jetzt alleinige Schuldnerin.

    Hallo,

    weil er dafür Miete bezahlt, zumindest seinen Anteil, lediglich Nebenkosten zahlt er nicht, was er von Rechts wegen müsste, hättest du dem im Anflug von was weis ich zugestimmt.

    Ansonsten sind das Vereinbarungen im Innenverhältnis zwischen Mietern, wenn ihr das nicht auf die Reihe bekommt, ist das eure Privatsache.

    Gruß
    BHShuber


  • Mein Ex-Freund und ich haben zusammen eine Wohnung gemietet, er zieht aber zum 31.05.2016 offiziell aus und ich bin dann ab 01.06.2016 alleinige Mieterin der Wohnung.


    Damit sind Sie weiterhin Vertragspartner zum Vermieter und erfüllen die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.
    Ihre Freund interessiert hier in diesem Zusammenhang nicht.

  • Mein Ex-Freund und ich haben zusammen eine Wohnung gemietet, er zieht aber zum 31.05.2016 offiziell aus und ich bin dann ab 01.06.2016 alleinige Mieterin der Wohnung.


    Das ist Quatsch. Ihr seid und bleibt beide gleichberechtigte und gleichverpflichtigte Mieter - solange, bis das Ihr BEIDE den Mietvertrag rechtswirksam kündigt.
    Ausziehen kann er wann er will, das ist mietrechtlich völlig unerheblich.