Mietvertrag mit Untermietverhältniss

  • Hallo,

    da ich demnächst mit meinem Lebenspartner in eine gemeinsame Wohnung umziehe habe ich eine Frage bezüglich des Mietvertrages mit unserem Vermieter.

    Besteht die Möglichkeit das einer von uns beiden in diesem Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen wird und der andere im Mietvertrag ein Untermietverhältniss erhält und somit die Miete zu je die Hälfte getragen wird???

    Habe bisher immer nur alleinige Untermietverträge gefunden und keine Angaben dazu gefunden ob man dies auch im Mietvertrag mit dem Vermieter festlegen kann.

    Ist dies Möglich und ist das auch rechtlich möglich???

    Wäre sehr froh dazu ein paar Angaben von euch zu bekommen.

    Vlg Ladykiki

  • Wenn Ihr Vermieter damit einverstanden ist, sollten beide Mieter als gleichberechtigt im Mietvertrag aufgeführt sei. Diese Konstellation gibt dem VM die Sicherheit, dass beide Mieter zusammen, oder auch getrennt, für die Miete aufkommen.

    In der von Ihnen vorgeschlagenen Form wäre nur der Hauptmieter für die Miete zuständig, weil nur zwischen ihm und dem VM ein Vertrag besteht.