Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: wo genau sind die Pflichten des Vermieters "fixiert"?
Im §535 Abs. 1 BGB steht: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen."
Das ist recht allgemein formuliert...
Meine Pflicht als Mieter, ist es ja, den Vermieter unverzüglich über jegliche Mängel zu informieren.
Aber wo steht, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Handwerker zu holen?
Es wird immer gesagt, dass der Vermieter den Handwerker holen muss, aber wo genau ist das vorgeschrieben?
Was wenn sich der Vermieter weigert, den Handwerker zu holen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!