Miete richtig mindern

  • Hallo zusammen,

    ich habe einige Fragen zum Thema Mietminderung und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
    Mein Partner und ich wohnen seit 09/2015 in einer Wohnung und über die Zeit haben sich hier einige Mängel offenbart. Diese werde ich noch erläutern..

    Jedenfalls haben wir jetzt eine neue Wohnung gefunden und werden im April hier ausziehen. Mit fristgerechter Kündigung besteht das jetzige Mietverhältnis noch bis zum 31.05.16. Heute habe ich eine telefonische Rechtsberatung von meiner Versicherung erhalten. Uns wurde geraten die Miete um 40% zu kürzen. Folgende Mängel bestehen:
    1. Wasserversorgung (Brunnenwasser), Wasser stinkt, ist schmierig, schmeckt komisch (dazu hatte ich mal einen Thread eröffnet)
    2. zu niedrige Raumtemperatur, wir heizen seit Monaten ununterbrochen, doch trotzdem kommen wir nicht auf über 18/20 Grad
    3. Trotz täglichem Lüften und Heizen bildet sich Schimmel im Schlafzimmer
    4. Rattenbefall außerhalb der Wohnung aufgrund eines nicht richtig gepflegten Komposthaufens
    5. Wir haben einen Kamin (noch vom Vormieter) und es wurde uns mitgeteilt, dass nie ein Schornsteinfeger kommt, da die Vermieter alles lieber selber machen (?!), wenn ich mich nicht täusche, ist das Ganze nicht rechtens

    Außerdem sind hier leider noch andere Gegebenheiten.. die Vermieter entsorgen z.B. Müll (Kaminasche, Gartenabfälle) im Wald..

    Jedenfalls riet mir die Anwältin ein Protokoll über die Temperaturen zu führen und die Miete aufgrund von schlechter Wasserqualität und der Kälte um 40 % zu mindern. Ich frage mich jetzt:

    1. Sind die 40 % in Ordnung oder falle ich damit auf die Schnauze hinterher?
    2. Wie mindere ich richtig? Heute ging z. B. per Dauerauftrag die Gesamtmiete für den März ab. Kann ich dann erst ab April mindern und minder ich dann direkt für den ganzen Monat im Voraus? Oder besteht die Möglichkeit, dass ich es im Schreiben so formuliere, dass ich ab XX.XX.XXXX um XX% minder und aufgrund dessen die Miete für 03/2016 nur XXX€ hoch ist deshalb die Miete im 04/2016 dann XXX€ hoch sein wird?


    Entschuldigt bitte, wenn ich es nicht gut verständlich formuliert habe, ich tue mich irgendwie schwer mit dem Thema..

  • Hallo Rosentot,
    ich kann Dir nicht empfehlen, die Miete für die letzten zwei oder drei Monate zu mindern "am Rad drehen"... - es sei denn, Du willst noch Probleme haben, die dann noch lange nerven werden können und u.U. auch sehr teuer werden könnten.

  • Du bist grundsätzlich nach Anzeige der Mängel beim Vermieter bis zur Mängelbeseitigung mietminderungsberechtigt. Die Höhe der Mietminderung ist immer schwierig. Das Internet bietet mit Mietminderungstabellen beispielsweise Hilfe. Deine aufgeführten Mängel sind schon erheblich. Eine Anzeige beim Vermieter ist in jedem Fall geboten, da ihr als Mieter auch eine Anzeigepflicht über bestehende Mängel habt.

    Also ein Schreiben aufsetzen, Mängel aufführen, Mietminderung in angemessener Höhe ankündigen und um Mängelbeseitigung bitten.

  • Danke für die Antworten!

    Ich stehe innerlich auch zwischen zwei Stühlen. Einerseits will man ohne Probleme aus dem Vertrag wieder raus und andererseits sehe ich es nicht mehr ein die volle Miete zu bezahlen, wenn wir sogar aufgrund dieser Mängel nach nur wenigen Monaten Mietzeit ausziehen.

    Die fristgerechte Kündigung ist raus und laut Anwalt hätten wir sogar die Chance auf eine fristlose Kündigung. Davon haben wir Abstand genommen und denken es ist der bessere Weg die Miete zu mindern.

  • Hallo,

    wenn ihr doch schon eine Anwältin habt, warum fragst du im Forum?

    Ich wäre mir nicht so sicher, dass 40% angemessen sind, aber deine Anwältin hält das wohl für richtig. Die freut sich bestimmt auch schon auf die Kohle von deiner Versicherung, wenn es dann zum Prozess kommt.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    es gab lediglich eine telefonische Beratung, da die Versicherung, da leider nicht greift. Man hat nach Abschluss der Versicherung ja diese 3-Monats-Frist und leider sind die Mängel vor dem Ablauf dieser Frist aufgetreten. An die Anwältin wurden wir von der Versicherung vermittelt und die Versicherung trägt auch die Kosten für die Beratung. Mehr ist leider nicht drin.

    Leider habe ich beim Telefonat vergessen zu fragen, wie wir dann am besten mindern (siehe oben, Vorauszahlung).

    Die Anwältin hatte sogar zuerst zu 50% tendiert, wollte aber lieber niedriger ansetzen und deswegen die 40%.

  • Die Frage die du dir erst mal stellen solltes ist, ob diese Mängel tatsächliche Gerichtsfest beweisbar sind, und wie du Sie im zweifel beweisen willst. Da geht dann schon die Frage los mit der Wasserqualität und geht weiter über die Temperaturen. Das Bedeutet erst mal ein bischen Aufwand für dich.
    Nachträglich die Miete mindern ist grundsätzlich erst mal schlecht. Ich würde es mal von der pauschalen Summe abhängig machen, ob sich das überhaupt lohnen kann diesen Aufwand für 3 Monate nun noch zu betreiben. Kurz gesagt um am Ende 200€ zu sparen, führe ich nicht monatelang Protokolle, oder lasse mein Wasser untersuchen, und führe am Ende vieleicht noch Prozesse? Mir persönlich wäre das zu unproduktiv.

  • Hallo,

    es gab lediglich eine telefonische Beratung, da die Versicherung, da leider nicht greift. Man hat nach Abschluss der Versicherung ja diese 3-Monats-Frist und leider sind die Mängel vor dem Ablauf dieser Frist aufgetreten. An die Anwältin wurden wir von der Versicherung vermittelt und die Versicherung trägt auch die Kosten für die Beratung. Mehr ist leider nicht drin.

    Leider habe ich beim Telefonat vergessen zu fragen, wie wir dann am besten mindern (siehe oben, Vorauszahlung).

    Die Anwältin hatte sogar zuerst zu 50% tendiert, wollte aber lieber niedriger ansetzen und deswegen die 40%.

    Hallo,

    bei den benannten Zuständen wären dies erhebliche Umstände um die Miete zu mindern da beisst die Maus kein Faden ab.

    Wie bereits erwähnt, sollten dem Vermieter dies Mängel angezeigt werden, da ihr bereits auf dem Sprung seid verstehe ich auch deine Frage wie mindern.

    So wie ich das sehe wird wohl der Vermieter die Mietsache nicht in vertragsgemäßen Zustand bringen, wie steht der im Übrigen überhaupt zu der Sache?

    Hier kannst du die Höhe und auch eine Mängelliste einsehen, vielleicht hilft dir das ein wenig weiter:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/maengeltabelle.htm

    Gruß

    BHShuber

  • Vielen Dank für die vielen Antworten!

    Wir haben in keiner Art und Weise vor etwas rückwirkend zu mindern. Es geht lediglich um die letzten 3 Monate der Mietzeit, die uns jetzt noch bevor stehen.

    Wir haben leider den Fehler begangen und haben bis her alles mündlich mit dem Vermieter besprochen. Und leider ist bisher kein einziges Mal etwas passiert. Deswegen gehen wir davon aus, dass selbst nach schriftlicher Fristsetzung sich nichts ändern wird.

    Eine Reaktion auf die Kündigung gab es bislang auch noch nicht, diese wird vermutlich in den nächsten Tagen folgen..


    Es ist recht interessant wie hier die Meinung auseinander gehen..

  • Vielen Dank für die vielen Antworten!

    Wir haben leider den Fehler begangen und haben bis her alles mündlich mit dem Vermieter besprochen. Und leider ist bisher kein einziges Mal etwas passiert. Deswegen gehen wir davon aus, dass selbst nach schriftlicher Fristsetzung sich nichts ändern wird.

    Hallo, dann kannst du hier nochmal ausführlich nachlesen, wie die weiteren Schritte aussehen:

    http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/maengelbeseitigung.html

    Gruß
    BHShuber

  • wenn ihr doch schon eine Anwältin habt, warum fragst du im Forum?
    Ich wäre mir nicht so sicher, dass 40% angemessen sind, aber deine Anwältin hält das wohl für richtig. Die freut sich bestimmt auch schon auf die Kohle von deiner Versicherung, wenn es dann zum Prozess kommt.


    Die Anwälte gewinnen immer - finanziell. Die Mandanten gewinnen aber auch (meist) an schmerzhafter Erfahrung...:mad: