Guten Abend,
Bei uns wurde vor kurzem die Durchlauferhitzer gewartet. Jetzt habe ich von dieser Firma die Rechnung dafür erhalten, der Vermieter hatte die Firma beauftragt. Die Rechnung wurde persönlich von der Firma an mich geschickt. Letztes Jahr habe ich dafür keine Rechnung erhalten. In der früheren Wohnung von meinem Freund bekam er auch nie eine Rechnung für Wartungsarbeiten. Auch meine Mutter die eine Mietwohnung bei einer Wohnungsgenossenschaft hat, hat noch nie eine Rechnung dafür erhalten. Die jetzige Rechnung erhält die Kosten für Wartung, Reinigung und einer ausgetauschten Brenndichtung. Muss ich das Geld der Firma überweisen? Ich war bisher der Meinung das dies Kosten sind die vom Vermieter getragen werden müssen bzw. solche regelmäßigen Kosten in den Nebenkosten enthalten sind.
Ich finde die Nebenkosten von ca. 120€ schon ziemlich hoch. (Für 2 Personen, ohne Heizkosten, da ich dafür einen eigenen Vertrag mit den Stadtwerken für die gasversorgung abschließen musste.)
Wie gehe ich weiter damit um? Ich habe versucht im Internet selbst rauszufinden wie die Rechtslage aussieht bin leider aber daraus nicht schlau geworden. Aus meinem Mietvertrag werde ich da auch nicht so ganz schlau...
Im Mietvertrag steht, das die Nebenkosten die Vorauszahlung auf Betriebskosten gem. § 4 Ziff. 2 des Vertrages ist. Unter §2 q ist dann auch "Wartung und Reinigung von Heiz- und Warmwassergeräten" aufgeführt. Unter §8 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume steht dann als ein Absatz folgendes:
"Der Mieter hat alljährlich die zu seinen Mieträumen gehörenden Gasgeräte, Gasleitungen, ... und Warmwassergeräte fachmännisch warten und reinigen zu lassen, soweit die Kosten hierfür im Jahr nicht 5% der Jahresnettomiete überschreiten, und soweit der Vermieter selbst keinen Wartungsvertrag abgeschlossen hat und die entstehenden Kosten nicht als Betriebskosten gem §4 Ziff. 2q jährlich abrechnet. Der Mieter hat alljährlich eine fachmännisch erfolgte Wartung/Reinigung dem Vermieter nachzuweisen. Sollte im Falle der Wartung durch den Mieter o.g. Kostengrenze überschritten werden und deswegen der Mieter die Wartung und Reinigung nicht veranlassen, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. In diesem Falle ist der Vermieter berechtigt, einen Wartungsvertrag abzuschließen und die Kosten gem. §4 Ziff. 2 q alljährlich abzurechnen."
Ich blicke dabei nicht mehr durch... Kann mir jemand bitte weiterhelfen?
Viele Grüße,
Neuling