Maklerproblem Kaution/Provision

  • Ich grüße sie all hier Anwesenden, folgendes Problem haben meine Mitbewohner und ich.

    Wir sind zum 01.02. in eine Wohnung gezogen, welcher es zu Anfang - aufgrund der Ausschreibung - keiner Kaution bedarf. Wir haben uns mit dem vom Vermieter bestellten Makler getroffen um die Wohnung zu besichtigen. Da wir Studenten sind und der Vermieter Studenten helfen und ihnen somit auch den Vorrang erteilen möchte, hat er keine Kaution angefordert bzw. es so gehalten, dass er als Vermieter dem Makler eine Provision in Höhe einer Kaltmiete zahlt und wir dem Makler zusätzlich eine Provision in Höhe einer Kaltmiete zahlen (Dies wurde nicht schriftlich festgehalten und uns nur mündlich vom Makler mitgeteilt!). Wir dachten uns natürlich: "Hey cool! Machen wir, da wir ja sowieso knapp bei Kasse sind passt uns das hervorragend!" Allerdings hat sich - extrem kurzfristig, innerhalb einer Woche - die Situation komplett verändert. Vermieter Senior hat die Verwaltung seinem Sohn (Vermieter Junior) übertragen. Vermieter Jr. hat daraufhin eine GmbH bestellt die i. A. die Verwaltung der Gebäude übernommen hat. Daraufhin hat sich der Vertrag komplett verändert und wir müssen jetzt doch eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten zahlen, dem wir dann trotzdem zugestimmt haben weil uns die Wohnung extrem zusagte (Nah an der Uni, gut bezahlbar etc.). Jener Vertreter der Gesellschaft hat uns auch mitgeteilt (nachdem wir nachgefragt haben), dass wir keine Provision mehr an den Makler abtreten müssen, da es sich gesetzlich geändert hat und wir den Makler nicht bestellt haben.
    Der Makler sitzt uns jetzt dennoch im Nacken und versucht seine Provision VON UNS ab zu greifen. Er würde das auch gerne telefonisch abklären. Wir vermuten, dass er somit eventuellem Schriftverkehr ausweicht damit man ihm nichts mehr vorwerfen kann. Wäre es rechtens, wenn der Vermieter uns kündigen würde, weil wir den Makler nicht bezahlen wollen?
    Wir besprechen das zur Zeit viel mit unseren Eltern und anderen die uns dazu Auskunft und Hilfestellung geben können.

    Ich bedanke mich hiermit schon einmal im voraus auf kommende Resonanz.
    Beste Grüße
    Loki

  • Hallo Loki42,

    "Wir sind zum 01.02. in eine Wohnung gezogen, welcher es zu Anfang - aufgrund der Ausschreibung - keiner Kaution bedarf. Wir haben uns mit dem vom Vermieter bestellten Makler getroffen um die Wohnung zu besichtigen. Da wir Studenten sind und der Vermieter Studenten helfen und ihnen somit auch den Vorrang erteilen möchte, hat er keine Kaution angefordert bzw. es so gehalten, dass er als Vermieter dem Makler eine Provision in Höhe einer Kaltmiete zahlt und wir dem Makler zusätzlich eine Provision in Höhe einer Kaltmiete zahlen"
    - Richtich, damit das Finanzamt auch nichts merkt...?:mad:

    "Allerdings hat sich - extrem kurzfristig, innerhalb einer Woche - die Situation komplett verändert. Vermieter Senior hat die Verwaltung seinem Sohn (Vermieter Junior) übertragen. Vermieter Jr. hat daraufhin eine GmbH bestellt die i. A. die Verwaltung der Gebäude übernommen hat."
    - "Zufälle" gibt es...:cool:

    "Daraufhin hat sich der Vertrag komplett verändert"
    - Welcher (bereits bestehende???) Vertrag hat "sich" wie und durch wen verändert?

    "wir müssen jetzt doch eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten zahlen,"
    - müssen???

    "dem wir dann trotzdem zugestimmt haben weil uns die Wohnung extrem zusagte"
    - Also hattet Ihr noch garkeinen schriftlichen Mietvertrag...?

    "Der Makler sitzt uns jetzt dennoch im Nacken und versucht seine Provision VON UNS ab zu greifen."
    - Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

    "Er würde das auch gerne telefonisch abklären."
    - Latürnich, ohne Finanzamt... - Wenn ich Makler höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an. Bin ja schon eine gewisse Zeit in diesem Forum...

    "Wir vermuten, dass er somit eventuellem Schriftverkehr ausweicht damit man ihm nichts mehr vorwerfen kann. Wäre es rechtens, wenn der Vermieter uns kündigen würde, weil wir den Makler nicht bezahlen wollen?"
    - Hat miteinander nichts zu tun. Seid Ihr sicher, dass der VM nicht auch gleich der Makler ist...?

    "Wir besprechen das zur Zeit viel mit unseren Eltern und anderen die uns dazu Auskunft und Hilfestellung geben können."
    - Dann teile uns bitte auch die neuesten Erkenntnisse mit.

  • Hallo Loki42,

    ihr müsst KEINE Maklerprovision zahlen, wenn:
    1. ihr erst NACH bzw. AB dem 01.06.2015 Erstkontakt zum Makler hattet -wovon ich hier mal ausgehe-
    2. ihr ihn nach/ab 01.06.2015 NICHT explizit (in Textform) mit der Wohnungssuche beauftragt habt.

    Nur, wenn ihr den Makler selbst beauftragt habt und er NACH der Beauftragung eine Wohnung sucht, findet und für die ihr dann tatsächlich einen Mietvertrag unterzeichnet, müsst ihr die vereinbarte Maklerprovision zahlen.

    ACHTUNG: Wenn der Makler euch während der Besichtigung erst ein "Beauftragungsformular" für diese Wohnung unterzeichnen lässt, müsst ihr ebenfalls KEINE Maklerprovision bezahlen, da er die Wohnung schon vor der Beauftragung im Bestand hatte. (neues "Bestellerprinzip")

    Nachzulesen unter:
    Wohnungsvermittlungsgesetz WoVermG §2 (1a) + (5). Textform der Beauftragung ist erforderlich gemäß §2 Punkt (1)


    Bereits gezahlte, unrechtmäßige Provision könnt ihr zurückgefordern.

    Gekündigt werden könntet ihr wegen dieser Provisionsfrage natürlich nicht.


    Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine unverbindliche Meinung entsprechend meines Kenntnisstandes zum Thema.

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (2. März 2016 um 18:48)

  • Ich bedanke mich hiermit schon einmal im voraus auf kommende Resonanz.
    Beste Grüße
    Loki

    Hallo,

    du hast ja nun schon einiges gelesen, allerdings es geht einfacher und eindeutiger.

    Selbst wenn ihr den Immobilienmakler beauftragt hättet, hat er in diesem Fall nicht explizit für euch eine Wohnung gesucht, denn diese Wohnung befand sich bereits vom Vermieter beauftragt in seinem Bestand.

    Somit verliert der Immobilienmakler seinen Anspruch auf Vermittlungscourtage.

    Auszug aus dem Wohnungsvermittlungsgesetz:

    Ordnungswidrig handelt, wer als Wohnungsvermittler vorsätzlich oder fahrlässig

    1. entgegen § 2 Absatz 1a vom Wohnungssuchenden ein Entgelt fordert, sich versprechen lässt oder annimmt,

    Eine Vereinbarung ist unwirksam, wenn

    §2 Abs. 5 WoVermittG

    1. sie von den Absätzen 1 bis 4 abweicht oder
    2. durch sie der Wohnungssuchende verpflichtet wird, ein vom Vermieter oder einem Dritten geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen.

    Sollte sich der Immobilienmakler zwecks Vermittlungsprovision nochmal bei euch melden, dann teilt ihm mit ob er Bock auf ein Verfahren wegen einer Ordungswidrigkeit nach Wohnungsvermittlungsgesetz haben möchte.

    Gruß

    BHShuber

  • Alles sehr seltsam. Die wichtigste Frage für euch ist wohl erstens, habt ihr schon einen unterschriebenen Mietvertrag? Zweitens bekommt ihre einen ohne den Makler zu bezahlen?
    Alles andere wurde hier schon richtig genannt, das ist aber alles ehe recht theoretisch und wird euch wenig helfen, wenn ihr am Ende keine Wohnung habt.

  • Alles sehr seltsam. Die wichtigste Frage für euch ist wohl erstens, habt ihr schon einen unterschriebenen Mietvertrag? Zweitens bekommt ihre einen ohne den Makler zu bezahlen?
    Alles andere wurde hier schon richtig genannt, das ist aber alles ehe recht theoretisch und wird euch wenig helfen, wenn ihr am Ende keine Wohnung habt.

    Hallo,

    soweit aus dem ersten Satz ersichtlich sind die Leute schon am 01.02.2016 eingezogen.

    gruß

    BHShuber

  • Wenn der Mietvertrag vor dem 01.06.2015 unterschrieben wurde, dann stimme ich voll umfänglich zu, dass theoretisch eine Maklerprovision geschuldet werden könnte.

    Ein Maklerauftrag muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Theoretisch gilt auch eine mündliche Vereinbarung.
    Praktisch hat der Makler keine Möglichkeit seine Provision rechtlich geltend zu machen, da er diese Vereinbarung wahrscheinlich nicht beweisen kann.

    Wenn Ihr dem Makler eine Provision versprochen habt, dann solltet Ihr Ihn auch bezahlen.
    Er hat ja seine Leistung erfüllt und Ihr habt die Wohnung bekommen.

    Es wird oftmals unterschätzt wie viel Arbeit eine Wohnungsvermietung macht.
    Ich mache die Tätigkeit seit über 25 Jahren :)

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung.

  • Ein Maklerauftrag muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Theoretisch gilt auch eine mündliche Vereinbarung.
    Praktisch hat der Makler keine Möglichkeit seine Provision rechtlich geltend zu machen, da er diese Vereinbarung wahrscheinlich nicht beweisen kann.

    Wenn Ihr dem Makler eine Provision versprochen habt, dann solltet Ihr Ihn auch bezahlen.
    Er hat ja seine Leistung erfüllt und Ihr habt die Wohnung bekommen.

    Es wird oftmals unterschätzt wie viel Arbeit eine Wohnungsvermietung macht.
    Ich mache die Tätigkeit seit über 25 Jahren :)

    Hallo,

    dann hast du aber in 25 Jahren sehr wenig dazu gelernt.

    Dir ist schon bewusst, dass eine Beauftragung eines Immobilienmaklers in Textform zu erfolgen hat?

    Dir ist schon bewusst, dass wenn ein Immobilienmakler bereits das Objekt in seinem Bestand hat, ist er bereits vom Eigentümer/Vermieter beauftragt?

    Lies dich bitte nochmal ein und mach ein paar Fortbildungen, damit nicht noch mehr ein Berufsstand durch Leute wie dich in Verruf geraten.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo Hans-Peter-Seefelder,

    Ihre Ausführungen gelten nur für Vertragsverhältnisse, die bis 31.05.2015 mit dem Makler geschlossen wurden.

    Da der Anfrager Loki42 seine Anfrage aber hier im Forum am 02.03.2016 gestellt hat und darin schreibt, dass sie ab seit 01.02. in der Wohnung wohnen, gehen wir mal davon aus, dass sämtliche Kontakte erst AB/NACH dem 01.06.2015 getätigt wurden.

    Somit gilt das neue Recht ("Bestellerprinzip"). Die Textform ist seitdem zwingend erforderlich. Der Fragesteller braucht nach den von ihm geschilderten Punkten KEINE Maklerprovision zu zahlen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern stellt lediglich meine persönliche Meinung dar.

  • Ich bin etwas irritiert und weis nicht, warum Du mich in dieser Form angreifst.
    Du kennst wahrscheinlich weder mich noch mein Unternehmen.

    Ich will hier keinen Link zu meinem Unternehmen oder den dortigen Referenzen posten. Dort könntest du sehen, dass ich meine Arbeit solide und gut mache.

    Zurück zu unserem Fall.

    Der Mietvertrag wurde im Feb 2015 geschlossen. Vor der Änderung des Maklergesetzes. Daher gilt das alte Maklerrecht und meine Ausführungen waren richtig.

    Viele Grüße

    Hans Peter

    P.S
    Ich habe mich in diesem Forum angemeldet um zu lernen. Ich möchte hier keineswegs den Eindruck der Besserwisserei erwecken.
    Ich bin Immobilienmakler und kein Jurist.
    Ich möchte jedoch versuchen, dem Forum auch etwas zurück zu geben und aus meiner Erfahrung zu berichten.
    Ich nehme gerne Kritik an, bitte jedoch um eine faire Form.

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung.

  • Panne :mad:

    Mein Fehler: Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um den Februar 2015 handelt.
    Jetzt verstehe ich auch die Reaktion von BHSHuber.

    Im Februar 2016 gilt natürlich das neue Maklergesetz.
    Es besteht meiner Meinung nach kein Provisionsanspruch des Maklers.

    Ich halte das Verhalten des Maklers als absolut indiskutabel.
    Du solltest Ihn darauf Hinweisen, das du Ihn beim Ordnungsamt anzeigst, wenn er weiter auf seine Forderung besteht.

    Entschuldigt nochmals meinen Fehler :(

    Viele Grüße

    Hans Peter

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung.

  • Hallo,

    kein Thema, du hast leider das abbekommen was viele dieses Berufsstandes an Schwachsinn hier und in anderen Foren posten, da ich es mir auf die Fahne geschrieben habe, alles sofort zu ahnden, hat es dich erwischt, sorry nochmal.

    Es war auch keineswegs als Minderung deiner Fähigkeiten gedacht, doch Themenbezogen was es halt so nicht richtig.

    Gruß

    und

    Willkommen im Mietrechtsforum

    BHShuber

  • Hallo Benny,

    das ist natürlich Quatsch.
    Unsere kostenfreie Servicenummer lautet 0800-xxxxx

    Wärst du so nett und würdest mir eine Nachricht mit dem Link zur Seite zukommen lassen.
    Auch der Fehler wird sofort behoben.

    Danke für den Hinweis.

    Viele Grüße

    Hans Peter

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung.

  • Hallo Berny,

    jetzt müsste alles stimmen.

    Viele Grüße

    Hans Peter

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung.