Mieterhöhung und Mieterschutzbund

  • Hallo,


    letztes Jahr im Oktober ging ich wegen Mieterhöhung und Überprüfung der NK-Abrechnung aus 2014 mit Nachzahlungsforderung zum Mieterschutzbund. Meine Situation ist ALGII Bezieher. Das JC forderte mich zur Senkung der Kosten zur Unterkunft auf bis 01.06.2016.


    Im Oktober 2015 sprach ich zunächst persönlich mit einer Rechtsanwältin des Vereins. Sie erklärte, die Mietzinserhöhung könne nicht gefordert werden. Mietspiegel sei nicht ortsüblich und zu hoher prozentualer Aufschlag.
    Dann übernahm ein Rechtspfleger die Angelegenheit. Die Kontakte liefen mühsam über Mail und Telefon.
    Er sah die NK- Kosten zu hoch und forderte vom Vermieter entsprechende Unterlagen. Ich erklärte, dass die bereits ein anderer Anwalt im vergangenem Jahr anforderte. es sei soweit alles im rechtlichen Rahmen. (da war ich übrigens noch im Rechtschutz). Er pochte aber drauf, schrieb dem Vermieter Briefe, die ich zuvor jedoch nicht zu Gesicht bekam. Es stellte sich dann im Februar 2016 definitiv heraus, dass die Mietzinserhöhung rechts ist. Der Rechtspfleger sah nach wie vor die NK nicht ok, meinte aber nun, ich soll die Nachzahlung leisten (bzw. das JC)


    Ausdrücklich erklärte ich ihm zu Anfang und zwischendurch meine schwierige Situation unter JC-Bedingungen. Diese zahlen die Erhöhung nur noch bis Juni. Dann muss ich die selber zahlen. Der Wohungsmarkt ist hier besonders dicht. Es ist fast unmöglich mit Einhaltung der Kündigungsfrist, nahtlos eine neue Wohnung zu bekommen.


    Ich bat ihn doch anzufragen, ob ich eher aus dem Vertrag kommen kann. Das tat er, aber wie, das ist fraglich. Erst schrieb er u.a., dass die NK nicht ordnungsgemäß sind und wir das nach wie vor so sehen. Trotzdem werde die Nachzahlung erfolgen. Dann eine kurze Info, dass die Mieterin anfragen lässt, ob das Mietverhältnis vorzeitig beendet werden kann, da sie beachsichtigt auszuziehen.


    Der Vermieter reagiert darauf nicht. Was mich auch nicht wundert nach dem Schriftverkehr.


    Ich habe nun echte Probleme. Wer weiß Rat?

  • Von mir können Sie leider keinen Rat erhalten. Sie haben nun schon alle Rechtsmittel über diverse Anwälte ohne Erfolg eingelegt.
    Wer soll da als Laie hier noch helfen?

  • Hallo Else,


    Der Wohungsmarkt ist hier besonders dicht. Es ist fast unmöglich mit Einhaltung der Kündigungsfrist, nahtlos eine neue Wohnung zu bekommen.
    ......
    Ich bat ihn doch anzufragen, ob ich eher aus dem Vertrag kommen kann.



    Das verstehe ich nicht. Das beisst sich doch....


    Gruß,
    anonym2

  • Von mir können Sie leider keinen Rat erhalten. Sie haben nun schon alle Rechtsmittel über diverse Anwälte ohne Erfolg eingelegt.
    Wer soll da als Laie hier noch helfen?


    erstmal danke für die Rückmeldung. Ich habe jedoch nicht diverse Anwälte in Anspruch genommen. Jährlich lasse ich lediglich die NK-Abrechnung überprüfen. Dass beim Mieterverein zunächst eine Anwältin beriet, hatte organisatorische Gründe dererseits.


    Rechtliche Hilfe erwarte ich hier in dem Sinne nicht. Ich bat ja auch um Rat.
    Im Übrigen wenn man dazu nichts sagen kann, kann man es auch einfach bleiben lassen.


    Jedoch treten Fragen auf wie: Unter welchen Prämissen kann ich dennoch ggf. das Mietverhältnis vorzeitig beenden- Schlagwort Härtefall-?
    Offensichtlich hat der Mieterverein falsche Informationen zu meinem Nachteil gegeben. Kann hier was unternommen werden?
    :)

  • Hallo else,


    schade, dass Sie auf meine Bemerkung nicht eingegangen sind.


    Warum wollen Sie früher (als mit der 3 monatigen Kündigungsfrist) aus der Wohnung, wenn Sie doch schreiben, dass es sehr schwer ist, eine passende neue Wohnungzu finden? (den höheren Mietpreis mal beisete gelassen - es geht ja erst einmal um ein Dach über dem Kopf)


    Die sog. "Härtefallregelung" ist ja gerade dafür gedacht, dass Sie eben NICHT ausziehen müssen - wenn bestimmte Härten vorliegen.


    Haben Sie möglicherweise einen Mietvertrag mit Kündigungsausschlussklausel für eine bestimmte Zeit?


    Gruß,
    anonym2

  • Zitat

    Jedoch treten Fragen auf wie: Unter welchen Prämissen kann ich dennoch ggf. das Mietverhältnis vorzeitig beenden- Schlagwort Härtefall-?


    Das Mietverhältnis kann nicht vorzeitig beendet werden. Härtefallregelungen gibt es hierfür nicht.


    Zitat

    Offensichtlich hat der Mieterverein falsche Informationen zu meinem Nachteil gegeben.


    Das verwundert mich nicht. Der Mieterverein haftet grundsätzlich nicht bei Falschberatungen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Jedoch treten Fragen auf wie: Unter welchen Prämissen kann ich dennoch ggf. das Mietverhältnis vorzeitig beenden- Schlagwort Härtefall-?
    Offensichtlich hat der Mieterverein falsche Informationen zu meinem Nachteil gegeben. Kann hier was unternommen werden?:)


    Das MVH kann bspw. vorzeitig beendet werden, wenn der Amtsarzt die Mietsache für unbewohnbar erklärt.
    Was die Beratung der Mietervereine betrifft, so wissen die Stammuser in Mieter- bzw. Vermieterforen, dass bei deren "Fach"anwälten höchste Vorsicht geboten ist. (Habe selbst gerade mittelbar negative Erfahrungen gemacht, jedoch nicht zu meinem Nachteil).


  • Nein, es beißt sich nicht zwingend. Es gibt einige Angebote. Diese werden aber z.B. Anfang des Monats eingestellt mit der Bedingung am nächsten oder Mitte nächsten Monats einzuziehen. Ob ich da allerdings eine reelle Chance habe, steht auf einem anderen Blatt. Ich lebe in einer Studentenstadt. Nichtsdestotrotz erhöht diese Möglichkeit eines vorzeitigen Auszugs meine Chancen. Ggf. muss ich dann eine Miete doppelt finanzieren. Immer noch besser als zwei, was ich übrigens dann finanziell nicht mehr kann.


    Die Härtefallregelung greift hier nicht beim JC. Die geben mir die Zeit für ein halbes Jahr, um eine angemessene Wohnung zu finden. Währenddessen zahlen die auch die Mieterhöhung.

  • Mhh, mein Rat wäre, eher weg aus der Studentenstadt, etwas rauf aufs Land. Das sieht der Wohnungsmarkt mit sicherheit anders aus.

  • Und wenn du deinem VM mal deine Situation schilderst und um einen Aufhebungsvertrag bittest?


    Auch wenn der nicht jubeln wird, aber In letzter Konsequenz Raeumungsklage gegen SGB II Leistungsbezieher ist ja bestimmt noch weniger beliebt.