Renovierung bei Auszug

  • Guten Morgen,

    ich bin im Begriff eine, frisch renovierte, Wohnung zu vermieten.
    Mir ist bekannt dass ich im Mietvertrag nicht - wirksam - festhalten kann, dass der Mieter bei Auszug die Wände wieder weiß zu streichen hat. Kann so etwas bspw durch eine Einverständniserklärung, die vom Mieter unterschrieben wird - wirksam - festgehalten werden ?

    Danke für Tips vorab!

  • Guten Morgen,

    ich bin im Begriff eine, frisch renovierte, Wohnung zu vermieten.
    Mir ist bekannt dass ich im Mietvertrag nicht - wirksam - festhalten kann, dass der Mieter bei Auszug die Wände wieder weiß zu streichen hat. Kann so etwas bspw durch eine Einverständniserklärung, die vom Mieter unterschrieben wird - wirksam - festgehalten werden ?

    Danke für Tips vorab!

    Hallo,

    Der Mieter hat während der Mietzeit die Mietsache in einwandfreien Zustand zu erhalten unerheblich der Schönheitsreparaturfristen bis zu welchem Datum in der Regel die Schönheitsreparaturen durchzuführen sind.

    Gruß
    BHShuber

    BERICHTIGUNG:

    BGB § 139, § 306, § 307 Abs. 1 Satz 1 Bb
    Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarten Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB noch wird sie gemäß § 139 BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfasst.,,

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (23. März 2016 um 10:10)

  • Zunächsteinmal: Danke für die Antworten.
    Warum wird "weiß gestrichen" nie funktionieren ? Das unterbindet zumindest die Möglichkeit, die Wohnung bspw. mit farbigen Wänden bei Auszug zu hinterlassen...

    Vielleicht mal anders gefragt: Was muss ich tun, bzw. wie muss ich formulieren, damit mein Mieter bei Auszug eine möglichst saubere Wohnung übergibt ?


  • Vielleicht mal anders gefragt: Was muss ich tun, bzw. wie muss ich formulieren, damit mein Mieter bei Auszug eine möglichst saubere Wohnung übergibt ?

    Die Wohnng selber sauber übergeben und das möglichst eindeutig dokumentieren. Beschädigungen wie z.Bsp. extreme Farben müssen bei Rückgabe der Mietsache nicht akzeptiert werden.
    Ansonsten ergibt es sich eigentlich aus der Rechtsprechung, was unter normale Abnutzung oder unter Beschädigung fällt. Dagegen kann man wenig tun.
    Kurz gesagt, je weniger du an den üblichen rechtsicheren Formulierungen selber rumdoktorst um so größer ist die Wahrscheinlichkeit das das vor Gericht bestand hat, vereinfacht gesagt. Wenn du das aber wirklich willst, dann auf jeden Fall nur mit Fachanwalt.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (23. März 2016 um 11:03)

  • Zunächsteinmal: Das unterbindet zumindest die Möglichkeit, die Wohnung bspw. mit farbigen Wänden bei Auszug zu hinterlassen...

    Das hat der BGH im März (?) 2015 schon getan.

    Danach müssen farbige Anstriche bei Mietende nicht vom Vermieter geduldet werden. Sprich der Mieter muß dann in "neutraler" Farbe streichen.

    Ich Rate dazu ein paar Euro zu investieren und einen Mietvertrag bei Haus & Grund zu kaufen. Die Verträge sind immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

    Bitte online, nicht in einer Geschäftsstelle, kaufen. Die Exemplare in Geschäftsstellen sind u. U. schon etwas älter.

    Oder wenn in einer Geschäftsstelle, auf das Erscheinungsdatum achten. Ältere als von 2015 sind schon nicht mehr aktuell. Sprich enthalten Klauseln die inzwischen unwirksam sind.

  • Den Mieter im MV NICHT verpflichten, während der Mietzeit sog. Schönheitsreparaturen auszuführen. Im Übegabeprotokoll vereinbaren, dass die Mietsache im gleichen Zustand wie übernommen zurückzugeben ist.

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