Einen schönen guten Abend.
folgender Sachverhalt:
Wir sind Ende Dezember ausgezogen, Wohnungsübergabe war ohne Beanstandungen.
Jetzt wurde uns vom Vermieter ein Teil der Kaution ausgezahlt.
Uns ist klar, dass er für die Betriebskosten ggf. etwas einbehalten darf. Aber wo nach richtet sich das?
Wir haben 2150€ Kaution gezahlt.
Zurück gezahlt hat er lediglich 920€.
Betriebskosten waren 100€, Heizkosten 120€ monatlich.
Für 06 bis 12/2014 mussten wir 140€ Nachzahlen.
Darf er wirklich 1230€ einbehalten?
Ich finde leider keine eindeutigen Texte dazu.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!