Kaution vom Vormieter nie eingezahlt

  • Hallo zusammen,


    ich stecke momentan in einer ziemlichen Zwickmühle und ich hoffe, dass mir hier der ein oder andere vielleicht mit einem Ratschlag zur Seite stehen kann.


    Ich wohne momentan in einer WG in Stuttgart. Ich habe letzten Herbst bei meinem Einzug mit den beiden anderen Mitbewohnern den Mietvertrag des Vormieters übernommen. Dieser wohnte in meinem jetzigen Zimmer. Die Vermieter (Akelius GmbH) meinten mehrfach am Telefon, dass es einfacher wäre, wenn die Kaution auf dem Kautionskonto liegen bleibt und wir das untereinander regeln. So wird das üblicherweise auch in Stuttgart gemacht. Kaution bleibt beim Vermieter, neuer Mieter zahlt Kautionssumme an den alten Mieter. Soweit so gut, ich habe im guten Glauben ohne Vertrag oder ähnliches meinem Vormieter meinen Teil der Kaution überwiesen und wir haben seinen Vertrag vom 08.2012 übernommen. Nun wurde die Wohnung Anfang des Jahres an die Wohnbau GmbH verkauft und bedingt durch einen Auszug sollten wir nun zum 01.04 einen neuen Mietvertrag bekommen. Der neue Vermieter teilte uns zu unserem Schrecken mit, dass nie eine Kaution hinterlegt wurde, sprich bei dem Vertrag den wir übernommen haben und dass wir nun eine Kaution zahlen müssten. Ich nahm Kontakt mit dem Vormieter auf, dessen Vertrag wir übernommen haben. Er meinte, dass er damals selbst bei dem Vertragsschluss die Kaution an seinen Vormieter gezahlt hat - auf Weisung des Vermieters. Nach längerer Recherche fand ich heraus, dass die Vorvormieter in dieser Wohnung einen riesigen Rechtsstreit mit der Akelius GmbH hatten und dabei irgendwie die Kaution verschwunden sein muss. Eine genauere Auskunft bekomme ich so aus Datenschutz rechtlichen Gründen nicht vom Vermieter. Davon wurde uns aber letzten Herbst nichts gesagt, auch das eigentlich gar keine Kaution (3000 Euro) hinterlegt sind.


    Meine Frage jetzt an Euch, wo liegen meine Möglichkeiten? Leider habe ich vom Vormieter keine Quittung wegen des Kautionsanteils bekommen, aber auf dem Kontoauszug steht schwarz auf weiß Verwendungszweck "Kaution".


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Mietvertrag des Vor- oder Vorvormieters aus 2012.


    Dann ist der Anspruch des Vermieters, egal welcher, auf die Kaution mit dem 31.12.2015 verjährt.


    Zitat

    Nun wurde die Wohnung Anfang des Jahres an die Wohnbau GmbH verkauft und bedingt durch einen Auszug sollten wir nun zum 01.04 einen neuen Mietvertrag bekommen.


    Neuer Vertrag - neue Konditionen


    Sprich ist im neuen Vertrag die Hinterlegung eine Kaution vereinbart müßt Ihr sie zahlen.


    Mit dem alten Vertrag, den ehemaligen Mietern und Vermietern hat das nichts zu tun.

  • Gibt's da rechtliche Möglichkeiten bei meinem Vormieter die ihm fälschlicherweise überwiesene Kaution zurückzufordern? Er wusste vermutlich Bescheid, dass er keine Kaution eingezahlt hat. Und die Vermieter haben mir zu dieser Variante der internen Weitergabe geraten, da das so in Stuttgart üblich ist.

  • Zitat

    Gibt's da rechtliche Möglichkeiten bei meinem Vormieter die ihm fälschlicherweise überwiesene Kaution zurückzufordern?


    Schwer bis unmöglich.


    Zitat

    Und die Vermieter haben mir zu dieser Variante der internen Weitergabe geraten, da das so in Stuttgart üblich ist.


    Quatsch mit Sauce.


    Üblich bzw. gesetzlich ist es die Kaution an den Vermieter zu zahlen. Der muß diese dann insolvenzsicher, getrennt von seinem anderen Vermögen auf ein Sparkonto anlegen.

  • alles klar, ich habe kommende Woche einen Termin mit einem Anwalt.


    anitari: Ich weiß, dass sich das wie Quatsch mit Soße anhört. Leider ist das die Realität in Großstädten wie Stuttgart - gerade in Wohngemeinschaften. Die Kaution wird auf drängendem "Wunsch" des Vermieters intern weitergegeben. Will man es anders, soll man sich gefälligst ein anderes Zimmer/Wohnung suchen, es gibt ja noch 300 andere, die sofort zuschlagen würden.

  • Hallo jw6,
    Kautionen sind an die Mietsache gebunden. Was die (evtl. wechselnden) Mieter unter sich ausmachen, ist deren Angelegenheit.

  • Auf jeden Fall zum Anwalt! 3000 Euro sind eine Stange Gelt. Oh man, da hast du echt Pech gehabt.
    Ich hoffe du findest den Typen.
    Aber das ist jetzt auch was, wo man fürs Leben lernt glaub ich. Niemals eine hohe Zahlung ohne Quittung!


    Viel Glück! Gruss PetQuinz