Hallo,
Ehepaar (A und B) zieht in den 1970ern mit vier Kindern (C, D, E, F) in eine Mietwohnung (96m²), die aus öffentlichen Mitteln gefördert und für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Hauptmieter ist A.
In den Folgejahrzehnten verlassen C, D und E die gemeinsame Wohnung; A und B verbleiben dort mit F. A leistet Fehlbelegungsabgaben.
2010 verstirbt A, während F die Wohnung verlässt. Das Mietverhältnis geht allein auf B (mittlerweile berentet) über. Ein Wohnberechtigungsschein ist für B offenbar nicht erforderlich.
2016 kehrt F in die Wohnung zurück und meldet sich ordnungsgemäß als Mitbewohner (nicht Mit-/Neben- oder Untermieter) der Hauptmieterin B an. Drei Monate später verstirbt B.
1. Hat F als bisheriger Mitbewohner und zudem engster Angehöriger/Erbe das Recht, die Wohnung auch ohne Wohnberechtigungsschein zu übernehmen? (wie 2010 zwischen A und B geschehen)
2. Sind sonstige Voraussetzungen zu erfüllen?
Danke.