Kautionsrückzahlung

  • Hallo :)
    Ich hoffe, mich kann jemand aufklären.
    Folgendes: Ich wohne in einer WG und habe einen Privatvermieter (es gibt keinen Hauptmieter, jeder hat sogesehen nur sein eigenes Zimmer angemietet und wie alle haben fast den gleichen Mietvertrag).
    Laut dem Vertrag gibt es nur eine Gesamtmiete. Es sind keine Nebenkosten angegeben. Es gibt also keine Kaltmiete, nur die Warmmiete.
    Frage 1: Darf der Vermieter Nebenkostennachzahlungen in Rechnung stellen?
    Frage 2: Wann muss der Vermieter nach Beendigung des Mietvertrages die Kaution zurückbezahlen, wenn die Wohnung im einwandfreien Zustand übergeben wird (Es kann doch keine NK Nachzahlung dem Mieter in Rechnung gestellt werden, also braucht der Vermieter keine Sicherheit durch die Kaution)?
    Frage 3: Was könnte im Schlimmsten Fall passieren, wenn man die letzten Mieten mit der Kaution verrechnet, wenn das Mietobjekt letztendlich in einwandfreien Zustand an den Vermieter übergeben wird und wegen der nicht vorhandenen Nebenkosten auch keine Kosten mehr entstehen können, auf denen der Vermieter sitzen bleiben könnte?

    Vielen Dank für Antworten!!! :)
    Liebe Grüße!!

  • Hallo, NeverendigStore

    Miete mit der Kaution zu verrechnen ist verboten, was Du ja weißt. Es kann Dir schon passieren, daß der VM sofort einen Mahnbescheid stellen läßt, wenn die Miete nicht überwiesen ist. Die Kosten des RAs fallen Dir zur Last.

  • Hat der Mieter eine evtl. Vermieterforderung beglichen und kommen Schadensersatzansprüche nicht in Frage, muß die Kaution sofort zurückgezahlt werden.