Abnahme der Wohnung nach Mietbeginn

  • Hallo zusammen,

    unser Mietvertrag beginnt am 01.05.2016. Die bisherigen Mieter ziehen am 30.04. aus und die Abnahme der Wohnung wurde erst auf den 02.05. Nachmittags gelegt. Somit können wir erst am 03.05. einziehen. Es fallen in den beiden Tagen pro Tag 35€ Kaltmiete sowie 7€ Betriebsnebenkosten an, somit zahlen wir 84€, ohne dass wir in die Wohnung dürfen.
    Wie ist hier die rechtliche Lage? Muss ich das akzeptieren oder kann man den Mietpreis um diesen Betrag mindern?

    Vielen Dank vorab und beste Grüße

    Zalvo

  • Hallo,

    Zitat

    somit zahlen wir 84€, ohne dass wir in die Wohnung dürfen.

    Nein, zahlt Ihr nicht. Wenn die Wohnung nicht nutzbar ist, wird der Betrag nicht gezahlt. So einfach ist das.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die rechtliche Lage ist so das Ihr erst ab dem Tag Miete + NK zahlen müßt ab dem Euch die Mietsache zur Verfügung steht.

    Also die Maimiete abzüglich 2/31 erst zahlen/überweisen wenn Ihr in die Wohnung könnt.

  • Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten, super Forum :)
    Ich weiß nur nicht, wie ich das machen soll, denn die Miete ist ja im Voraus fällig. Wie sähe es denn aus, wenn wir die Wohnung am 02.05. Abends übernehmen dürfen? Muss dann trotzdem für den ganzen Tag zahlen?
    Gibt es dazu was offizielles, was man nachlesen könnte?

    Viele Grüße

    Zalvo

  • Uhrzeiten regelt das BGB nicht. Wenn die Wohnung am 02.05. übernommen wird, zahlt Ihr ab dem 02.05. Miete.

    Zitat

    Ich weiß nur nicht, wie ich das machen soll, denn die Miete ist ja im Voraus fällig

    Ihr solltet das sowieso vorab mit dem Vermieter klären, bzw. die gekürzte Mietzahlungen nachweislich ankündigen. Ihr könnt den entsprechenden Betrag dann auch von der Mieter für Juni abziehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ok, danke dir :) Noch kurz, um mich zu versichern, dass ich richtig rechne:

    1. Kaltmiete 1.103,00€ / 31 Tage im Mai ~= 35,58€/Tag
    2. Vorauszahlung auf Betriebskosten 235,00€ / 31 ~= 7,58€/Tag
    3. Stellplatzmiete 100,00€ / 31 ~= 3,22€/Tag

    macht insgesamt eine Mietpreisminderung von 46,38€/Tag aus!? Richtig?

    Viele Grüße

    Zalvo

  • Zitat

    Ich weiß nur nicht, wie ich das machen soll, denn die Miete ist ja im Voraus fällig.

    Das BGB erlaubt aber eine "Karenzzeit" von 3 Werk- bzw. Bankbuchungstagen um die Miete zu zahlen.

    Der 3. Bankbuchungstag im Mai 2016 ist der 04.05.

    Du rechnest Kaltmiete + Nebenkosten + Stellplatzmiete : 31 x Tage die Ihr später die Wohnung bekommt.

    Zitat

    Wie sähe es denn aus, wenn wir die Wohnung am 02.05. Abends übernehmen dürfen? Muss dann trotzdem für den ganzen Tag zahlen?

    Dann kannst Du das nach Stunden berechnen.

    46,38 € : 24 Stunden - Stunden ab 0 Uhr des Tages gerechnet:cool:

    Aber mal ehrlich, wollt Ihr das neue Mietverhältnis gleich mit Erbsenzählerei beginnen?

  • Hi,


    Aber mal ehrlich, wollt Ihr das neue Mietverhältnis gleich mit Erbsenzählerei beginnen?


    nein auf keinen Fall, wenn wir die Wohnung am 02.05. übernehmen können, egal wann, dann würde ich für den Tag zahlen. Bei Tagen sieht das schon anders aus, warum sollte ich für etwas zahlen, was ich nicht nutzen kann.

    Viele Grüße

    Zalvo

  • Ich möchte noch ergänzen das die Übergabe an Euch ohnehin erst am 2.5. wirklich fällig ist, da der erste ein Sonntag und noch dazu Feiertag ist. Sprich für diesen Tag dürft Ihr die Miete nicht kürzen.