Hallo zusammen,
In einer Wand in unserem Badezimmer verläuft die Abwasser Leitung für unsere Waschmaschine. Diese Leitung war Mitte des Jahres verstopft und ich habe versucht die Verstopfung mit eigenen Mitteln zu entfernen - leider ohne Erfolg. Daraufhin habe ich die Vermieterin angerufen und ihr diesen Sachverhalt geschildert. Wir sind übereingekommen dass eine Firma beauftragt werden soll die die Verstopfung beseitigt. Ich habe die Firma angerufen und in Erfahrung gebracht was es in etwa kosten sollte. Mit Zustimmung der Vermieterin ist diese Firma gekommen und hat die Verstopfung mit einem entsprechenden Gerät beseitigt. Die Rechnung ging an unsere Vermieterin. Die Kosten belaufen sich auf 184 €. Einen Teil der Kosten, 75 €, hat nun die Vermieterin in der Nebenkostenabrechnung für 2015 in Rechnung gestellt.
Jetzt meine Frage: die Abwasserleitung gehört doch zur Wohnung // wenn eine Verstopfung Der Leitung auf tritt können doch die Kosten für die Reparatur nicht den Mietern, also uns, in Rechnung gestellt werden? Oder sehe ich das falsch. image.jpg