Waschmaschinen Ablauf defekt // Kosten auf Nebenkosten Abrechnung 2015

  • Hallo zusammen,


    In einer Wand in unserem Badezimmer verläuft die Abwasser Leitung für unsere Waschmaschine. Diese Leitung war Mitte des Jahres verstopft und ich habe versucht die Verstopfung mit eigenen Mitteln zu entfernen - leider ohne Erfolg. Daraufhin habe ich die Vermieterin angerufen und ihr diesen Sachverhalt geschildert. Wir sind übereingekommen dass eine Firma beauftragt werden soll die die Verstopfung beseitigt. Ich habe die Firma angerufen und in Erfahrung gebracht was es in etwa kosten sollte. Mit Zustimmung der Vermieterin ist diese Firma gekommen und hat die Verstopfung mit einem entsprechenden Gerät beseitigt. Die Rechnung ging an unsere Vermieterin. Die Kosten belaufen sich auf 184 €. Einen Teil der Kosten, 75 €, hat nun die Vermieterin in der Nebenkostenabrechnung für 2015 in Rechnung gestellt.


    Jetzt meine Frage: die Abwasserleitung gehört doch zur Wohnung // wenn eine Verstopfung Der Leitung auf tritt können doch die Kosten für die Reparatur nicht den Mietern, also uns, in Rechnung gestellt werden? Oder sehe ich das falsch. image.jpg

  • Kleinreparaturen und Bankgebühren gehören nicht zu den Betriebsksoten: würde ich reklamieren.


    Die Kosten für die Verstopfung zahlt derjehnige, welcher das verursacht hat. Mit automatisch Vermieter geht da nix.

  • Die Rechnung ging an unsere Vermieterin. Die Kosten belaufen sich auf 184 €. Einen Teil der Kosten, 75 €, hat nun die Vermieterin in der Nebenkostenabrechnung für 2015 in Rechnung gestellt.


    Was genau war denn verstopft?


    Der Abfluß in der Wand oder der Abflußschlauch der WaMa?


    Wenn der in der Wand darf Euch der Vermieter keinen Cent in Rechnung stellen.


    Mal davon abgesehen ist das was der Vermieter da geschickt hat keine korrekte Abrechnung.


    Es fehlen, was ich so auf den ersten Blick sehe, die Gesamtkosten des Hauses und der Umlageschlüssel.


    Ach ja, die Bankgebühren, die haben da auch nichts drin zu suchen. Denn die Sind nicht umlagefähig.


    Ist es evtl. eine ETW?

    Einmal editiert, zuletzt von anitari ()