Nebenkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung ztl.über Abrechnungszeitruam hinaus

  • Hi Leute,

    Seit August letzten Jahres wohne ich in einer WG. Nun wurde mir eine Abrechnung für die Nebenkosten von 2015 zugeschickt, auf welcher nach Personentagen abgerechnet wurden. Die Abrechnung ist größtenteils korrekt
    aaaaaaaaber:
    -Müllabfuhr
    -seperate Müllentsorgung
    -Haureinigung
    -Reinigung Küche / Bad
    -Wasser
    -Abwasser/Oberfläche
    -und Strom WG
    wurden nicht auf dei Anzahl der Personentage (162) sondern auf das ganze Jahr berechnet.

    Da ich davon ausgehe, dass mein Vermieter hier nach dem Leistungsprinzip abgerechnet hat. Bin ich der Ansicht, dass dies rechtswiedrig ist.

    Es ist mir jedoch nicht gelungen die entsprechenden Rechtsquelllen zu finden um ein Wiederspruch glaubwürdig begünden zu können.
    Wer kann mir dabei helfen??:confused:


  • Hallo,
    hast Du den VM mal gefragt, weshalb er statt des unterjährigen Nutzungszeitraums das Kalenderjahr berechnet hat?

  • Das war bis jetzt leider nicht möglich.
    Denn meine Ansprechpartnerin konnte mich nicht zu den Schbearbeiter durchstellen, da er angeblich in einem Meeting wäre.
    Eine Nummer habe ich auch nicht bekommen und ich warte bis heute auf einen Rückruf.
    Im übrigen ist es auch ein Krampf diese Frau überheupt mak zu erreichen. Die gesamte Agentur verhält sich sehr intransperent.
    LG

  • kaepetnerfurt:

    "Das war bis jetzt leider nicht möglich."
    - Wetten, dass dies mit einem Einwurfeinschreiben möglich ist?

    "Denn meine Ansprechpartnerin konnte mich nicht zu den Schbearbeiter durchstellen, da er angeblich in einem Meeting wäre."
    - Übliche Ausrede.

    "Eine Nummer habe ich auch nicht bekommen und ich warte bis heute auf einen Rückruf."
    - Da kannste bis zum St. Nimmerleinstag drauf warten...

    "Im übrigen ist es auch ein Krampf diese Frau überheupt mak zu erreichen. Die gesamte Agentur verhält sich sehr intransperent."
    - "Agentur" = Dein Vermieter?

  • Ja mit der Agentur meinte ich den Vermieter.
    Eventuell etwas inkorrekt.
    Und ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein die Kosten für ein Einschreiben zu erbringen nur um eine einfache Information zu bekommen. Letzten Endes werde ich so und so Einspruch einlegen. Aber das möchte ich ohne Rechtsquellen nicht tuhen. Sonst bleibt noch eine Zahlung unter Vorbehalt. Aber das möchte ich nach Möglichkeit auch vermeiden.

  • Ja mit der Agentur meinte ich den Vermieter.
    Eventuell etwas inkorrekt.
    Und ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein die Kosten für ein Einschreiben zu erbringen nur um eine einfache Information zu bekommen. Letzten Endes werde ich so und so Einspruch einlegen. Aber das möchte ich ohne Rechtsquellen nicht tuhen. Sonst bleibt noch eine Zahlung unter Vorbehalt. Aber das möchte ich nach Möglichkeit auch vermeiden.


    Wenn Du 2,x€ für ein EEBf nicht aufzubringen bereit oder fähig bist, bin ich nun 'raus.
    Btw, Widerspruch, nicht Einspruch.

  • Es geht nicht um darum das Porto für den Widerspruch aufzubringen, sondern das Porto eines Einschreibens mit einem Brief, in dem ich nach den Grund der Abrechnungsweise frage. Das war doch schließlich dein Vorschlag, oder etwa nicht?;)

  • Moin,

    du kannst die sicherlich auch per Mail erreichen oder über WhatsApp, Skype, Facebook, Instagram, Twitter etc..
    Wenn du wirklich sicher gehen willst, das etwas korrekt zugestellt wird, dann wirst du nicht darum rumkommen die Forderungen per Einschreiben zu versenden. (Im medizinischen Bereich wird immer noch alles per Fax versendet. Datenschutz/rechtliche Hintergründe).

    Also, glotz nich ständig in dein Smartphone, Social-Media Geisterwelt, da sind eh nur Idioten unterwegs.

  • Ja mit der Agentur meinte ich den Vermieter.
    Eventuell etwas inkorrekt.
    Und ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein die Kosten für ein Einschreiben zu erbringen nur um eine einfache Information zu bekommen. Letzten Endes werde ich so und so Einspruch einlegen. Aber das möchte ich ohne Rechtsquellen nicht tuhen. Sonst bleibt noch eine Zahlung unter Vorbehalt. Aber das möchte ich nach Möglichkeit auch vermeiden.

    Ich würde Dir sogar empfehlen, bei Differenzen/Streitigkeiten nur noch schriftlich mit dem VM zu verkehren. Aus Beweisgründen.