Mal angenommen, ein Immobilienmakler stellt folgendes in Rechnung: die Mitarbeit und Mietvertragserstellung sowie Abwicklung einer Wohnung.
Die Höhe beträgt "2xKaltmiete".
Hat ein Immobilienmakler das Recht dazu pauschal eine Gebühr zu verlangen? Auch wenn seine einzige Leistung war, dass er den Mietvertrag zuschickt?
Wie verhält man sich optimal? Man hat ja Angst, dass man die Wohnung nicht bekommt, wenn man nicht bezahlt. Kann man vielleicht die Rechnung erstmal bezahlen und das Geld nachträglich zurückholen, weil es vielleicht nicht rechtens war?
Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte!