Reparatur Abluftrohr Dunstabzugshaube

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine (sachliche!) Frage zur Kostenübernahme der Reparatur des aussenliegenden Abluftrohres der Dunstabzugshaube in einer Dachwohnung.

    Wir haben vor kurzem festgestellt, dass bei starkem Regen Wasser durch die Abzugshaube tropft. Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung und dem folgenden Besuch eines Dachdeckers, hat sich herausgestellt, dass die Haube des aussenliegenden Abluftrohres fehlte – vermutlich durch Wind.

    Die Haube wurde dann im Garten gefunden und vom Experten wieder aufgesetzt, sowie mit einem Kettchen versehen.

    Nach Rücksprache mit dem Vermieter wurden wir nun darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um Kosten handelt die auf die Hausgemeinschaft umgelegt werden können, sondern dass diese von uns zu tragen sind. Grund sei, dass das Abluftrohr zur Küche gehöre und diese bei Einzug "überlassen" wurde. Somit sind auch sämtliche Instandhaltungskosten Mietersache. Weiterhin wurde das Abluftrohr bei Einbau der Küche "extra" gelegt.

    Ist die Weitergabe der Kosten somit legitim?

    Disclaimer: Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich wiedergeben. Bitte um Verzeihung für eventuell fehlende Fachbegriffe oder Bezeichnungen wie "Haube". Gemeint ist das kleine "Dach" welches sich auch auf manchem Schornstein findet. :)

    Viele Grüße,

    Flared

  • Nach Rücksprache mit dem Vermieter wurden wir nun darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um Kosten handelt die auf die Hausgemeinschaft umgelegt werden können, sondern dass diese von uns zu tragen sind. Grund sei, dass das Abluftrohr zur Küche gehöre und diese bei Einzug "überlassen" wurde. Somit sind auch sämtliche Instandhaltungskosten Mietersache. Weiterhin wurde das Abluftrohr bei Einbau der Küche "extra" gelegt.


    Hallo Flared,
    ich halte die Argumentation des VM für vorgeschoben, um ein paar Euro einzusparen.
    Die Haube gehört m.E. zum Haus(-dach), somit sind Instandhaltungskosten Vermietersache (§ 535 BGB).
    Gibt es für die "Überlassung" der Küche nebst Zubehör eine nachvollziehbare (schriftliche) Vereinbarung?