Hallo,
über die Suche habe ich kein ähnlich gelagertes Problem gefunden, daher hier meines:
Ich habe in einer mehrgeschossigen Mietwohnung unabsichtlich/nicht fahrlässig einen Wasserschaden verursacht. Eine kleine Undichtigkeit des Wasseranschlusses an der WAMA hat über einen längeren Zeitraum die Decke der unter mir liegenden Wohnung durchnässt, ohne dass ich austretendes Wasser bemerkt habe.
Erst als die Decken zu tropfen beginn, hat die Dame unter meiner Wohnung und somit auch ich den Schaden bemerkt.
Durch die längere Durchfeuchtung der Decke haben sich an den Hauptdeckenträgern Schwammpilze gebildet. Dadurch konnte nicht einfach der Wasserschaden durch austrocknen lassen, tapezieren, ... behoben werden sondern der Deckenbereich musste komplett saniert werden.
Jetzt mein Problem:
Die Gebäudeversicherung der Vermieterin zahlt nur den Anteil des Schadens, der ohne die (wesentlich erheblicheren) Zusatzkosten des Schwamm-Befalls entstanden sind.
"Schwammschadenklausel" Urteil BGH vom 27.06.20122 IV ZR 212/10
Somit möchte die Vermieterin den Differenzbetrag von mir bzw. meiner privaten Haftpflichtversicherung erstattet bekommen. Meine pr. Haftpflichtv. kommt aber vermutlich nur für einen Teilbetrag des Schadens/den Zeitwert auf.
Der damalige Schadensgutachter (vom Gebäudeversicherer) meinte zu mir, die Restsumme hätte normalerweise die Vermieterin zu tragen, auch wenn ich der Verursacher bin - in Anlehnung an die o.g. Begründung des BGH.
Da die Vermieterin es in diesem Fall (offener Restbetrag) zu einem Prozess kommen lassen wird, möchte ich vorab gerne wissen, wie meine Chancen stehen, oder ob ich auf jeden Fall zahlen muss und mir das Geld für einen Anwalt sparen kann?
Vorab schon vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß
Mathias