Schwammschadenklausel

  • Hallo,

    über die Suche habe ich kein ähnlich gelagertes Problem gefunden, daher hier meines:

    Ich habe in einer mehrgeschossigen Mietwohnung unabsichtlich/nicht fahrlässig einen Wasserschaden verursacht. Eine kleine Undichtigkeit des Wasseranschlusses an der WAMA hat über einen längeren Zeitraum die Decke der unter mir liegenden Wohnung durchnässt, ohne dass ich austretendes Wasser bemerkt habe.

    Erst als die Decken zu tropfen beginn, hat die Dame unter meiner Wohnung und somit auch ich den Schaden bemerkt.

    Durch die längere Durchfeuchtung der Decke haben sich an den Hauptdeckenträgern Schwammpilze gebildet. Dadurch konnte nicht einfach der Wasserschaden durch austrocknen lassen, tapezieren, ... behoben werden sondern der Deckenbereich musste komplett saniert werden.

    Jetzt mein Problem:
    Die Gebäudeversicherung der Vermieterin zahlt nur den Anteil des Schadens, der ohne die (wesentlich erheblicheren) Zusatzkosten des Schwamm-Befalls entstanden sind.
    "Schwammschadenklausel" Urteil BGH vom 27.06.20122 IV ZR 212/10

    Somit möchte die Vermieterin den Differenzbetrag von mir bzw. meiner privaten Haftpflichtversicherung erstattet bekommen. Meine pr. Haftpflichtv. kommt aber vermutlich nur für einen Teilbetrag des Schadens/den Zeitwert auf.

    Der damalige Schadensgutachter (vom Gebäudeversicherer) meinte zu mir, die Restsumme hätte normalerweise die Vermieterin zu tragen, auch wenn ich der Verursacher bin - in Anlehnung an die o.g. Begründung des BGH.

    Da die Vermieterin es in diesem Fall (offener Restbetrag) zu einem Prozess kommen lassen wird, möchte ich vorab gerne wissen, wie meine Chancen stehen, oder ob ich auf jeden Fall zahlen muss und mir das Geld für einen Anwalt sparen kann?

    Vorab schon vielen Dank für Eure Hilfe!

    Gruß
    Mathias

  • Hallo Mathias33,

    ich würde mal meine Hausratversicherung fragen, denn Schäden von aus der Wama-Zuletung austretendem Wasser müsste von ihr abgedeckr werden.

  • Abend!

    Zunächst vielen Dank für die schnellen Antworten!

    Eine Hausratversicherung besteht (leider) nicht für meine Wohnung, da bis auf meinen Laptop alle "Wertgegenstände" noch bei meinen Eltern gelagert sind. Somit empfand ich diese Versicherung als überflüssig.

    Vielleicht könnt Ihr mir zumindest bei der Suche nach einem treffenden Fachgebiet für meine wohl anstehende Anwaltssuche helfen?
    Laut Aussage meiner Privat-Rechtsschutzversicherung fällt mein Problem in den Bereich Miet-Rechtsschutz und ist somit nicht von ihr abgedeckt. Aber wenn ich nach Fachanwälten für Miet-RS suche, dann finde ich in deren "Tätigkeitsbeschreibung" nichts Passendes.

    Welchem Fachgebiet würdet Ihr mein Problem zuordnen/ wo würdet Ihr nach Beratung suchen?

    Gruß
    Mathias


  • ich würde mal meine Hausratversicherung fragen, denn Schäden von aus der Wama-Zuletung austretendem Wasser müsste...


    Nö, auf keinen Fall, die Hausratversicherung würde den porösen Schlauch ersetzen, aber nicht den Wasserschaden, der daraus entstanden ist. Dies ist ein ganz klarer Fall für die Privathaftpflicht des Verursachers.

  • Hallo Mathias33,

    ich würde mal meine Hausratversicherung fragen, denn Schäden von aus der Wama-Zuletung austretendem Wasser müsste von ihr abgedeckr werden.

    Hallo Berny,

    eine Hausratversicherung deckt nur das was das Wort schon sagt, nämlich den Hausrat des Versicherungsnehmers und der Boden und die Decke der Mietsache gehört hier nicht dazu.

    Die Haftpflichtversicherung wird einen Teil davon übernehmen, es war allerdings das Versäumnis, bzw. die Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, welche zu dem Schaden geführt hat.

    Merke, nach jedem Waschgang ist der Hauptzulaufhahn zur Waschmaschine zu schließen, daran hängen sich die Versicherungsunternehmen gerne auf und versuchen sich aus der Regulierung zu schleichen.

    Da hier fahrlässig gehandelt wurde, in dem man den Hauptzulauf zu WM nicht geschlossen hatte, wird der Fragesteller selber den Rest des durch ihn verursachten Schaden zahlen müssen.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    dein Mietrechtschutz ist ein Bestandteil einer Rechtschutzversicherung die man zusätzlich mitversichern muss.

    Und es würde dir jetzt eh nichts mehr helfen, denn für Schäden die bereits eingetreten sind und Verfahren die bereits laufen zahlt keine Rechtsschutzversicherung im Nachhinein.

    Gruß
    BHShuber

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