Mieterhöhung bei Mieterwechsel in einer Wohngemeinschaft

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich wohne seit genau einem Jahr in einer 3er WG und nun ist ein Mitbewohner aus-, und ein anderer eingezogen.
    Nun kam ein Schreiben unseres Vermieterbundes, dass aufgrund des Mieterwechsels die Kaltmiete um 120 € angehoben wird, was knapp über 25% der jetzigen entspricht. Nun finde ich diese Erhöhung sehr dreist, da die Wohnung mit uraltem Teppichboden ausgestattet ist und die Fenster weder schalldicht noch isoliert sind. Habt Ihr schon Erfahrungen mit so etwas gemacht und darf mein Vermieter einfach so die Miete anheben, nur weil unser Mitbewohner gewechselt hat?
    Was kann ich tun? :(

    Danke schon mal im Voraus!

    LG Lydia

  • Hallo Lydia,

    "ich wohne seit genau einem Jahr in einer 3er WG und nun ist ein Mitbewohner aus-, und ein anderer eingezogen."
    - Wurde der Mietvertrag mit Zustimmung ALLER Mieter geändert?

    "Nun kam ein Schreiben unseres Vermieterbundes, dass aufgrund des Mieterwechsels die Kaltmiete um 120 € angehoben wird,"
    - Ist keine gültige Begründung. Der VM hat ein Mieterhöhungsverlangen an ALLE namentlich aufzuführenden gegenwärtigen Mieter zu richten mit der Bitte/Aufforderung schriftlich zuzustimmen.

    "Nun finde ich diese Erhöhung sehr dreist, da die Wohnung mit uraltem Teppichboden ausgestattet ist und die Fenster weder schalldicht noch isoliert sind."
    - Das wären e.F. Eure Argumente für eine Verweigerung der MEH. Aber erstmal hat der VM die rechtlichen Vorgaben zu beachten. MEH nach Gutsherrenart is nich...

  • Hallo Berny, vielen Dank für deine Antwort!

    Die Zustimmung ist gerade in Bearbeitung, wo alle "alten" Mieter und die neuen Mieter namentlich aufgeführt sind und Dies unterschreiben müssen. Die Zustimmung für die MEH und die Veränderung im Mietvertrag, ist alles ein Schreiben. Also sollte ich Dies erst einmal verweigern und ggf einen Anwalt hinzuziehen?

    LG Lydia

  • LydiaP:

    "Die Zustimmung ist gerade in Bearbeitung, wo alle "alten" Mieter und die neuen Mieter namentlich aufgeführt sind und Dies unterschreiben müssen."
    - Müssen muss niemand. Hat der VM selbst bereits unterschrieben?

    "Die Zustimmung für die MEH und die Veränderung im Mietvertrag, ist alles ein Schreiben. Also sollte ich Dies erst einmal verweigern und ggf einen Anwalt hinzuziehen?"
    - Bzgl. verweigern kann/darf ich Dir nicht empfehlen (wg. Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz). Einen RA konsultieren (Erstberatung, ist preiswerter) könnte Sinn machen.

  • Ja der VM hat bereits unterschrieben. Das Schreiben selbst ist noch nicht wieder beim Vermieter angelangt.

    Ok danke für Deine Hilfe !!! :)

    LG Lydia

  • Zitat

    Nun kam ein Schreiben unseres Vermieterbundes, dass aufgrund des Mieterwechsels die Kaltmiete um 120 € angehoben wird,

    Der genaue Inhalt wäre interessant bzw. die Begründung.

    Ist es wirklich ein Mieterhöhungsverlangen oder ein komplett neuer Vertrag?