Winterdienst

  • Hallo zusammen,

    als aller erstes möchte ich ein Lob für dieses Forum, diese Seite aussprechen. Echt klasse!

    Nun zu meinem Problem.

    Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus, und muss jedes Jahr einen Betrag für den Winterdienst bezahlen.
    Jetzt musste ich feststellen, dass einige Mieter diesen Betrag nicht bezahlt haben, und somit trotz Schneefall nicht geräumt, wie auf dem Aushang der Hausverwaltung von gestern zu lesen ist.

    Jetzt meine Frage:

    Welche Rechte hab ich denn, dass der Winterdienst trotzdem durchgeführt wird? Ich finde es eine Frechheit der HV das Geld einzusammeln, und nur weil 3 Mieter nicht gezahlt haben, den Räumdienst einzustellen...

    Für Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar.

    Grüße

    David

  • Hallo David,

    "als aller erstes möchte ich ein Lob für dieses Forum, diese Seite aussprechen. Echt klasse!"
    Danke! ;)

    "Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus, und muss jedes Jahr einen Betrag für den Winterdienst bezahlen."
    ... welcher mietvertraglich vereinbart wurde?

    "Jetzt musste ich feststellen, dass einige Mieter diesen Betrag nicht bezahlt haben, und somit trotz Schneefall nicht geräumt, wie auf dem Aushang der Hausverwaltung von gestern zu lesen ist."
    Das ist recht ungewöhnlich, aber, was die HV bezweckt, dürfte ja wohl nachvollziehbar sein.
    Ich würde die Stadtverwaltung anrufen und mich erkundigen, wer für die Reinigung bzw. das Streuen mit abstumpfenden Mitteln zuständig ist. Keine Bange: "Ross und Reiter" nennen, also Adresse und Name und Anschrift der HV.
    Dann sehen wir weiter.

  • "Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus, und muss jedes Jahr einen Betrag für den Winterdienst bezahlen."
    ... welcher mietvertraglich vereinbart wurde?"
    Im Mietvertrag steht drin, dass sich jede Mietpartei dazu verpflichtet, durch eine Einmalzahlung zum Jahresende, den Räumdienst durch die beauftragte Firma der HV durchführen zu lassen.

    "Das ist recht ungewöhnlich, aber, was die HV bezweckt, dürfte ja wohl nachvollziehbar sein."
    Also es ist mir bewusst, was die HV dadurch bezwecken möchte, jedoch empfinde ich dies als Frechheit gegenüber den zahlenden Mietern.

    "Ich würde die Stadtverwaltung anrufen und mich erkundigen, wer für die Reinigung bzw. das Streuen mit abstumpfenden Mitteln zuständig ist. Keine Bange: "Ross und Reiter" nennen, also Adresse und Name und Anschrift der HV.
    Dann sehen wir weiter."
    Das möchte ich nicht wirklich, da ich mit der HV auf Kriegsfuß stehe, da schon einige Sachen passiert sind, die nicht in Ordnung waren. z.B. Abnahme der Wohnungsmängel auch Jahre nach Einzug und so.


  • Das möchte ich nicht wirklich, da ich mit der HV auf Kriegsfuß stehe, da schon einige Sachen passiert sind, die nicht in Ordnung waren. z.B. Abnahme der Wohnungsmängel auch Jahre nach Einzug und so.

    Das verstehe ich jetzt aber wirklich nicht. Sie ärgern sich zurecht über das nicht ausgeführte Räumen des Schnees und sind sauer, weil die HV dieses kleine Problem nicht lösen kann.

    Und jetzt kriegen Sie Muffensausen, weil Sie Ihre Anonymität aufgeben sollen? Seien Sie mutig, zeigen Sie Rückgrat! Was haben Sie schon von der HV zu befürchten, legen Sie wirklich solch großen Wert auf die Weihnachtskarte mit den Wünschen fürs Neue Jahr?

  • Das verstehe ich jetzt aber wirklich nicht. Sie ärgern sich zurecht über das nicht ausgeführte Räumen des Schnees und sind sauer, weil die HV dieses kleine Problem nicht lösen kann.

    Und jetzt kriegen Sie Muffensausen, weil Sie Ihre Anonymität aufgeben sollen? Seien Sie mutig, zeigen Sie Rückgrat! Was haben Sie schon von der HV zu befürchten, legen Sie wirklich solch großen Wert auf die Weihnachtskarte mit den Wünschen fürs Neue Jahr?

    Es ist doch ganz gleich für den Sachverhalt ob hier Hans Müller GmbH oder Wohnbau AG steht, oder täusche ich mich da? Die Wohnung befindet sich Nürnberg.

  • Es ist doch ganz gleich für den Sachverhalt ob hier Hans Müller GmbH oder Wohnbau AG steht, oder täusche ich mich da? Die Wohnung befindet sich Nürnberg.

    Sie haben mich nicht verstanden, denn ich habe auf Ihre Einlassung geantwortet, die da lautete:

    Das möchte ich nicht wirklich, da ich mit der HV auf Kriegsfuß stehe, da schon einige Sachen passiert sind, die nicht in Ordnung waren. z.B. Abnahme der Wohnungsmängel auch Jahre nach Einzug und so.

    Sie sollen hier im Forum keinen Namen nennen sondern bei der Stadtverwaltung.

  • Sie haben mich nicht verstanden, denn ich habe auf Ihre Einlassung geantwortet, die da lautete:

    Das möchte ich nicht wirklich, da ich mit der HV auf Kriegsfuß stehe, da schon einige Sachen passiert sind, die nicht in Ordnung waren. z.B. Abnahme der Wohnungsmängel auch Jahre nach Einzug und so.

    Sie sollen hier im Forum keinen Namen nennen sondern bei der Stadtverwaltung.

    Ahh, ok, dann stand ich da auf der Leitung. Ich bitte dies zu entschuldigen.

    Aber um nun zurück zu meinem Problem zu kommen.. Andere Möglichkeiten gibt es keine oder?

  • Das möchte ich nicht wirklich, da ich mit der HV auf Kriegsfuß stehe, da schon einige Sachen passiert sind, die nicht in Ordnung waren. z.B. Abnahme der Wohnungsmängel auch Jahre nach Einzug und so.


    Dann hättest Du doch jetzt mal Gelegenheit, Rückgrat zu zeigen...:D

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht drin, dass sich jede Mietpartei dazu verpflichtet, durch eine Einmalzahlung zum Jahresende, den Räumdienst durch die beauftragte Firma der HV durchführen zu lassen.

    Wenn das so im Mietvertrag vereinbart wurde, haben Sie zwar einen rechtlichen Anspruch, dass die Arbeiten auch durchgeführt werden. Nur wie so oft, können Sie diesen Anspruch bei Untätigkeit der Hauserwaltung nur gerichtlich durchsetzen. Sie können auch den von Ihnen gezahlten Anteil für den Winterdienst von der Hausverwaltung zurück fordern, was dann aber nicht den von Ihnen gewünschten Erfolg bringt.

    Insoweit halte ich den hier geäußerten Vorschlag, das Ordnungsamt einzuschalten, für eine recht interessante Idee.