Ich halte das nicht mehr aus

  • Liebe Mitglieder,

    ich wohne- mit meiner Tochter- seit einem Jahr in der neuen Wohnung. Die Vermieter wohnen mit im Haus. Wir sind ruhig und erfüllen unsere Pflichten.

    Der Vermieter hat immer etwas zu beanstanden. Er hat einen Ton drauf, weiß alles besser und kontrolliert den Müll.....

    Überall im Haus hängen Verhaltensregeln. Ich habe vor Wochen einen Beutel mit wenigen Krümeln über den Balkon ausgeschüttelt. Er kam wie eine Furie auf mich zu und hat sich das in einer unangemessen Art verboten. Habe mich entschuldigt.

    Gestern ist es meiner Tochter passiert. Unten hat ein anderer Mieter gestanden. Habe mich sofort entschuldigt. Heute habe ich einen Brief mit einer Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens im Briefkasten mit Androhung einer Kündigung. Es wird nicht geredet- nur geschrieben. Ich finde das völlig überzogen. Es war nicht richtig, aber so zu reagieren.

    Wollte einen Brief zurück schreiben- das ist doch Kindergarten.

    Was würdet ihr tun?

    LG unglücklich


    Ich habe so viel Geld in die neue Wohnung gesteckt, fühle mich aber total unwohl, weiß nicht, wie ich mich verhalten soll.

  • Hallo unglücklich,

    man müsste auch die Meinung des VM hören. Der scheint aber wohl nicht aus seiner Haut heraus zu können oder wollen. Ich würde kündigen.
    In die Wohnung investiertes Geld dürfte weg sei, im Gegenteil: Beim Auszug hast Du von Dir unvestierte Einbauten rückstandslos zu entfernen.
    "Kluger" Rat: beim nächsten Mal aufpassen, bspw. hängen die Zettelchen wohl nicht erst seit neuerer Zeit im Haus. Da hätte es bei der Besichtigung eigentlich schon "klingeln" sollen.

  • Hallo Berny,

    danke für deine Antwort. Du hast recht. Ich hätte hellhörig werden müssen. Jetzt ist es zu spät. Der Vermieter spielt sich auf, lässt mich nicht zu Wort kommen. Ich gehe mit Bauchschmerzen auf Arbeit und komme mit noch größeren nach Hause. Wie würdest du dich verhalten, wenn ich das nächste mal auf ihn treffe?
    Die Abmahnung ist gerechtfertigt?

    Hallo purple,

    man begrüßt und verabschiedet sich in einem Forum. Ja, ich habe tonnenweise Dreck ausgeschüttet. Habe ich vergessen, zu schreiben. Danke für deine informative Antwort.

    LG unglücjklich

  • Hallo unglücklich,

    ich muss auch sagen, dass dein Verhalten in keiner Weise nachbarschaftlich ist. Das "Ausschütten von Dreck aus einem Beutel über dem Balkon" - zumal auch noch einmal ohne vorher noch mal einen Blick nach unten zu riskieren, ob da jemand steht- ist schon sehr unsozial. Wer macht denn jetzt den Dreck (Krümel o.ä.) dort unten auf dem Weg jetzt weg????? Das Problem ist also nicht weg, sondern nur aus deinem Blickfeld, nach dem Motto: "Hauptsache, bei mir sieht es ordentlich aus."

    Viele Grüße,
    anonym2

  • Hallo anonym2,

    dass das falsch war, streite ich nicht ab. Es ist für mich jedoch nicht zu verstehen, gleich mit der Kündigung zu drohen. Der Vermieter hat immer Recht, Besuch ist anzumelden, eine Freundin war zu Besuch, ich auf Arbeit. Es wurde geklopft, sie soll die Tür aufmachen.....

    Der Vermieter ist selbstständig, keiner traut sich etwas zu sagen. Er redet mit mir, wie mit einem Angestellten.

    Hallo purpel,

    das hat aber was mit Anstand zu tun. Lassen wir das, es bringt mich nicht weiter. Die Ansichten sind verschieden.

    LG unglücklich

  • Zitat

    das hat was mit Anstand zu tun.

    Du redest von Anstand und schüttest nebenbei anderen den Dreck auf den Kopf. Überdenke mal Deine Ansichten gründlich.

  • Der Vermieter spielt sich auf, lässt mich nicht zu Wort kommen. Ich gehe mit Bauchschmerzen auf Arbeit und komme mit noch größeren nach Hause. Wie würdest du dich verhalten, wenn ich das nächste mal auf ihn treffe?
    Die Abmahnung ist gerechtfertigt?


    Ich halte die Abmahnung für grundsätzlich gerechtfertigt - auch, wenn sie mglw. etwas übertrieben sein könnte.
    Aber auch Du könntest ihn ob seines Benehmens Dir ggü abmahnen...
    Ich würde mir keinerlei Blösse geben und v.a. Souveränität zeigen....: "Guten Tag, guten Weg." Wenn's nichts bringt, die Kündigungsfrist ist i.d.R. 3 Monate, jetzt bspw. zum 31.08.2016.

  • Hallo unglücklich,

    dass du etwas falsch gemacht, weißt du ja nun. Die Abmahnung nimmst du also einfach zur Kenntnis und handlest in Zukunft etwas bedachter und rücksichtsvoller. Deinen Fehler wiederholst du einfach nicht, dann ist doch alles gut.

    Du darfst selbstverständlich Besuch (bis zu 6 Wochen lang) empfangen, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Wenn Du das weißt, kannst Du doch ganz entspannt und überaus freundlich (das ärgert Choleriker am meisten;)) auf die Rechtslage hinweisen.

    Weder Du, noch dein Besuch ist verpflichtet, beim Klingeln oder Klopfen - egal, wer vor der Tür steht (außer natürlich die Polizei;)) die Tür zu öffnen. Du hast ja in deiner Wohnung das Hausrecht.

    Also: Keep cool und ganz entspannt den unberechtigten Aussagen des Vermieters gegenübertreten.

    Viele Grüße,
    anonym2

  • Hallo Berny und anonym2,

    ich möchte nur in Ruhe leben. Meine Tochter hat ohne drüber nachzudenken den 2. "Verstoß" begangen. Nicht richtig, wie gesagt. Was mir gegen den Strich geht- beim Weg zur Mülltonne hat er mich nieder gemacht, Nachbarn haben es sicher gehört. Mein Anstand verbietet es mir, im selben Ton zu antworten. Er ist so selbstverliebt............Ich bin ihm heute begegnet, habe gegrüßt und bin weiter gegangen. :)

    In wie weit kann ich ihn abmahnen? Meine Bekannte sagte, wie er es sagt, ist zweitrangig. Das kostet so viel Kraft. Danke für eure Meinung.

    LG unglücklich

  • In wie weit kann ich ihn abmahnen?


    Indem Du ihm sein kritikwürdiges Benehmen schriftlich vorhältst, tabellarisch geordnet: Wer hat was wann gemacht, wie wirkte es sich aus, wer war Zeuge. Und ihn auffordern, sich zukünftig zivilisiert und menschenwürdig zu verhalten. Kannst ja auch noch fragen, ob er Dich als zuverlässig zahlende Mieterin behalten möchte.
    Ob's was bringt, weiss ich nun nicht...

  • unglücklich:

    "ich gehe am Dienstag zum Mieterverein."
    - Erfahrungen lehren, dass man dort nicht allzuviel erwarten sollte.

    "Ist die Androhung der Kündigung nach der 1. Abmahnung gerechtfertigt?"
    - Darüber kann man trefflich streiten... - wie die Juristen sagen.

  • es wird empfohlen, sich dort Hilfe zu suchen. Warum sollte ich mir nicht zu viel Hoffnung machen?


    Ich kenne "Deinen" Mieterverein nicht, weiss auch nicht, ob Du dort Mitglied bist und kann mich also konkret nicht darüber äussern. Oftmals, und das lehrt die Erfahrung im Mieter- und auch Vermieter-Forum, ist eine Erstberatung bei einem Fach(!)-Anwalt empfehlenswert(er).

  • Hallo,

    ich habe am Dienstag einen Besichtigungstermin.:) Habe die Wohnung im Internet gefunden. Meine Frage: Der Ansprechpartner hat mir eine andere Wohnung empfohlen, die noch nicht im Internet steht. Ich habe ihn nicht damit beauftragt. Kann trotzdem die Courtage verlangt werden? Seit 1.6.2015 gibt es ja eine Veränderung der Zahlung.

    LG unglücklich

  • Wer ist denn der Ansprechpartner?

    Wenn Du den Makler nicht damit beauftragst, für dich eine völlig neue Wohnung zu suchen, zahlst Du auch keine Provision.
    Dir wurde eine Wohnung angeboten, die sich im "Bestand" des Maklers befindet, so dass keine Provision zu zahlen ist.

    Viel Erfolg!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo unglücklich,

    hattest Du den Makler vorher in Textform (!) (also z.B. auch per Mail) mit der Suche nach Wohnraum für dich beauftragt?

    Falls nicht, müsstest du auch keine Maklerprovision bezahlen, wenn du die vom Makler empfohlene, noch nicht inserierte Wohnung anmieten würdest. Grund: auch diese Wohnung hat er ja bereits im Bestand. Am sichersten nachzuweisen, wenn dein Anruf bezüglich der inserierten Wohnung überhaupt dein 1. Kontakt zu diesem Makkler war. Dann nämlich kannst du ihn gar nicht (für diese Wohnung) beauftragt haben;) und er kann die Wohnung auch nicht für dich gesucht haben...

    Nachzulesen hier: Wohnungsvermittlungsgesetz WoVermG (insbesondere hier §2 Punkt 1+1a)
    Link: http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__2.html

    Der Haken an der Sache ist halt immer, dass man dann einfach nicht zur Besichtigung eingeladen wird.
    Was du beschreibst, scheint nämlich leider eine gängige Masche zu sein. Wie man darauf reagieren kann, habe ich schon mehrmals hier im Forum gepostet. Bitte einfach das Forum durchstöbern.

    Und immer wieder mein Tipp (natürlich unverbindlich!):
    Um diesen Geschäftsgebahren Einhalt zu gebieten, müssten die Mieter darauf eingehen, den Mietvertrag abschließen -wenn sie die Wohnung tatsächlich anmieten möchten- und sich die Provision nachträglich zurückholen. Dies ist in §5 (1) WoVermG nachzulesen. Der Mieter hat also demnach 3 Jahre Zeit, die Provision zurückzufordern.

    Alternativ: Makler anzeigen - ihm droht ein Bußgeld (WoVermG §8).

    Ich bin übrigens kein Fan des Bestellerprinzips in seiner jetzigen Form - es übervorteilt den Wohnungssuchenden ungemein. Eine hälftige Teilung der Maklerprovision wäre meines Erachtens am gerechtesten - ist aber lt. Gesetz nicht erlaubt (man kann es zwar einvernehmlich vereinbaren, der Mieter könnte es sich jedoch innerhalb von 3 Jahren anders überlegen und seine gezahlte Provision zurück verlangen. Dieses Risiko würde ich als Mkaler nicht eingehen.)

    Kleines Beispiel für die "Irrsinnigkeit" des Gesetzes:
    Tag 1: Ein Wohnungssuchender beauftragt in Textform einen Makler -provisionspflichtig- mit der Wohnungssuche.
    Tag 2: Ein Vermieter ruft zufällig beim Makler an und beauftragt ihn -provisionspflichtig- mit der Vermittlung seines Mietobjektes.
    => In diesem Fall muss der Wohnungssuchende dennoch KEINE Maklerprovision bezahlen, da der Makler nunmehr nicht mehr AUSSCHLIE?LICH für den Wohnungssuchenden, sondern gleichzeitig auch für den Vermieter tätig ist. Also muss NUR NOCH der VERmieter Provision bezahlen. Ist das gerecht? Ich meine - nein.

    Die Nachweisbarkeit dieser Konstellation ist zwar fast unmöglich, dennoch muss man das Gesetz so auslegen.

    Ich nehme daher nur noch Aufträge von Vermietern an - und meine Dienstleistung ist dann auch ganz auf ihn gerichtet;)

    Viele Grüße,
    anonym2

    Wichtiger Hinweis: nur meine persönliche Meinung - keine Rechtsberatung!!

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (26. Mai 2016 um 11:11)

  • Hallo Leipziger82, hallo anonym2,

    im Internet stand neben dem Mietangebot "Ansprechpartner kontaktieren". Dann habe ich mich mit meinen Kontaktdaten gemeldet und eine Mail zurück erhalten. Darauf hin rief ich an und da hat sie mir diese andere Wohnung angeboten.

    Herzlichen Dank für eure Hilfe.

    LG unglücklich

  • Hallo unglücklich,

    in diesem Fall würde für dich bei einer Anmietung der Wohnung keine Maklerprovision anfallen.
    Mit diesem Wissen muss man jetzt nur schlau umgehen, um dennoch die Wohnung besichtigen zu können;)

    Ist es denn überhaupt ein Makler (-unternehmen)? Das hast du so konkret noch gar nicht gepostet.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung