Hallo Forumsgemeinde,
folgendes Problem wird auf mich zukommen.
Mein großes Haus und das große Grundstück will ich verkaufen.
Vom Erlös will ich eine Eigentumswohnung kaufen.
Dem derzeitigen Mieter muss ich dann wegen Eigenbedarf kündigen. Diese Kündigung will ich unter Berücksichtigung der Kündigungszeit (9 Monate), form- und fristgerecht und nach Eintrag ins Grundbuch aussprechen.
Bei der Wohnungsbesichtigung hat der jetzige Mieter aber schon angedeutet, dass er nicht ausziehen will. Mein Eigenbedarf hat ja die höhere Wirksamkeit gegenüber dem Willen des Mieters. Zumal nach meinem Kenntnisstand beim jetzigen Mieter kein Härtefall besteht oder entsteht.
Welcher Rechtsweg führt dazu, dass ich nach kürzester Zeit über die Wohnung verfügen kann?
Vielen Dank für die Antworten