Eingenbedarf, keine Härtefall vorhanden

  • Hallo Forumsgemeinde,

    folgendes Problem wird auf mich zukommen.

    Mein großes Haus und das große Grundstück will ich verkaufen.
    Vom Erlös will ich eine Eigentumswohnung kaufen.
    Dem derzeitigen Mieter muss ich dann wegen Eigenbedarf kündigen. Diese Kündigung will ich unter Berücksichtigung der Kündigungszeit (9 Monate), form- und fristgerecht und nach Eintrag ins Grundbuch aussprechen.
    Bei der Wohnungsbesichtigung hat der jetzige Mieter aber schon angedeutet, dass er nicht ausziehen will. Mein Eigenbedarf hat ja die höhere Wirksamkeit gegenüber dem Willen des Mieters. Zumal nach meinem Kenntnisstand beim jetzigen Mieter kein Härtefall besteht oder entsteht.
    Welcher Rechtsweg führt dazu, dass ich nach kürzester Zeit über die Wohnung verfügen kann?

    Vielen Dank für die Antworten

  • Welcher Rechtsweg führt dazu, dass ich nach kürzester Zeit über die Wohnung verfügen kann?

    Wenn der Mieter nicht will, keiner.

    Ein Batzen Geld und Hilfe bei der Wohnungssuche, sowie Umzug könnten den Willen des Mieters brechen.

  • Was ist denn ein Batzen Geld?
    Eine Monatsmiete oder drei oder fünf?
    Was ist, wenn ich ihm Wohnungen anbiete und er nach Ablauf der Kündigungsfrist behauptet er habe keine Wohnung gefunden?
    Ein Mietaufhebungsvertrag würde da sicher helfen. Aber ich glaube nicht, dass ersich darauf einlässt.

  • Zitat

    Eine Monatsmiete oder drei oder fünf?

    Mindesten 5.

    Zitat

    Was ist, wenn ich ihm Wohnungen anbiete

    Du sollst ihm keine Wohnungen anbieten, sondern ihm bei der Suche helfen.


    Zitat

    und er nach Ablauf der Kündigungsfrist behauptet er habe keine Wohnung gefunden?

    Dann kommt der Klageweg.

    Zitat

    Ein Mietaufhebungsvertrag würde da sicher helfen. Aber ich glaube nicht, dass ersich darauf einlässt.

    Jepp.

    Wie wäre es eine Wohnung zu suchen die nicht vermietet ist?

  • Hallo anitari,

    die Wohnung ist für uns sehr geeignet und liegt in unserem bisherigen Umfeld. Wir müssen keine neuen Einkaufsmöglichkeiten suchen, können unsere Ärzte behalten und unser soziales Umfeld bleibt bestehen. Die Gründe reichen doch wohl. Für uns jedenfalls.

    Gruß Hans-Gerd

  • Hallo,

    was soll der Mieter auf die Frage, ob er freiwillig auszieht schon antworten?

    Grundsätzlich scheint dein Eigenbedarf rechtlich durchsetzbar sein. Wenn der Mieter nicht ausziehen will, geht es über den Klageweg. Kostet Zeit, Geld und Nerven. Die Frage ist, ob der Mieter hier wirklich bereit ist, das Kostenrisiko zu tragen und es auf einen Prozess ankommen lässt.

    Das kann dir hier keine Beantworten. Bei einem Hartz4 Empfänger ist der Widerstand eher vorprogrammiert, da diese Gerichtskostenbeihilfe bekommen.

    Am besten du machst dem Mieter klar, dass er so oder so raus muss. Entweder später mit Gerichtskosten an der Hacke oder früher mit einer kleinen Abfindung auf dem Konto. Ob das wirklich mindestens 5 Monatsmieten sein müssen wage ich zu bezweifeln.

    Gruß
    H H